Share Jetzt ist es amtlich: Keinmal ist null Mal! Fluglärmbetroffene haben nun Rechtssicherheit was die Qualität der von der Flughafengesellschaft zu finanzierenden Schallschutzmaßnahmen betrifft. Im April 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) das seit März 2006 geltende und vom Flughafen einst selbst im Planfeststellungsverfahren beantragte Tagschutzziel von null Überschreitungen eines Pegels von 55…
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