Meinung: „Bürgermeister Mücke muss sich endlich für die Bürger einsetzen“

18. Januar 2016
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Die sogenannten Altanschließer bejubeln es: Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, wonach Grundstücksbesitzer, die zu DDR – Zeiten bereits an die Kanalisation angeschlossen waren, nicht rückwirkend für neue Abwasseranlagen und Leitungen zur Kasse gebeten werden dürfen. Wie das die Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf bewertet und was jetzt geschehen muss, darüber sprach Der Schulzendorfer mit Reinhard Bolduan, Sprecher der Bürgerinitiative.

Herr Bolduan, seit 2014 wirken Sie gegen die bisherige Praxis der Beitragserhebung des MAWV. Jetzt ist das Urteil gefallen. Wird die Interessengemeinschaft nun arbeitslos?

Also zunächst möchte ich feststellen, dass das Urteil ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit, ein Sieg für die Bürger ist. Sie haben die rechtswidrige Praxis angeprangert. Das Urteil ist aber auch eine Backpfeife für den Brandenburger Landtag. Der Selbstherrlichkeit und Ignoranz des MAWV wurden klare Grenzen aufgezeigt. Arbeitslos werden die vielen engagierten Bürger, die zu diesem Sieg beigetragen haben, mit Sicherheit nicht. Jetzt geht es erstmal richtig los.

Haben gut Lachen: Gernut Franke, Reinhard Bolduan und Burkhard Klubescheid (von links) von der Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf finden sich durch das Karlsruher Urteil in ihrer Auffassung zum Thema Altanschließer bestätigt. (Foto: mwBild)

Haben gut Lachen: Gernut Franke, Reinhard Bolduan und Burkhard Klubescheid (von links) von der Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf finden sich durch das Karlsruher Urteil in ihrer Auffassung zum Thema Altanschließer bestätigt. (Foto: mwBild)

Was konkret geht jetzt richtig los?

Das Urteil ist nur ein Etappenziel. Das Kommunalabgabengesetz und Satzungen müssen geändert werden und da werden wir uns kräftig einmischen. In der Verbandsversammlung sitzen doch dieselben Personen, die faktisch eine verfassungswidrige Beitragserhebung durchgesetzt haben. Ohne völlige Transparenz und Mitwirkung von Bürgern und Bürgerinitiativen bei der Gebührenberechnung besteht die Gefahr, dass sich solch eine Pleite, wie sie von den Karlsruhern Richtern gerügt wurde, wiederholt.

Was muss Ihrer Ansicht nach in künftigen rechtlichen Bestimmungen anders werden als vorher?

Wir erwarten ganz klar ein verankertes Recht auf die Zulassung von Musterklagen und mehr demokratische Mitspracherechte der Bürger bei Beschlüssen des Zweckverbandes. Beiträge und Gebühren müssen nach dem kostendeckenden Verursacherprinzip und dem Verbot der Kostenüberdeckung der verschiedenen Sektoren erhoben werden.

Ihrer Ansicht nach befinden sich Bürgermeister, die in der Verbandsversammlung Entscheidungen treffen, in einem Interessenskonflikt. Warum?

Meiner Überzeugung nach kann ich nicht Diener mehrerer Herren sein. Bürgermeister sind Beamte, die in erster Linie nach dem Beamtengesetz handeln. Sie haben die verfassungswidrige Abkassiererei zugelassen, obwohl es klare Hinweise auf ihre Rechtswidrigkeit gab. Und damit haben Sie sich gegen die Bürgerinteressen gestellt. Ich sage es ganz klar: Bürgermeister Mücke muss sich endlich für die Bürger einsetzen und sich in der Verbandsversammlung des MAWV für die Rückzahlung verfassungswidrig erhobener Beiträge einsetzen. Tut er das nicht, dann sollte er sich fragen, ob er noch der Richtige für Schulzendorf ist.

Wird Ihrer Ansicht nach mit dem Karlsruher Urteil der Rechtsfrieden eintreten?

Ich fände es gut, bin mir da aber nicht so sicher. Denn schon wieder hört man, wie man mit Taschenspielertricks das Urteil aushebeln will. Sollten diese Mutmaßungen zutreffen, dann werden sich die Bürger zur Wehr setzen und weiter streiten. Da bin ich mir ganz sicher. Es sind so viele Menschen, die uns ihrem Wissen unterstützen. Wir können bürgernahe Politik.

One Response to Meinung: „Bürgermeister Mücke muss sich endlich für die Bürger einsetzen“

  1. Nobody
    20. Januar 2016 at 09:18

    Mir tun gerade unsere älteren Schulzendorfer Mitbürger leid, die im treuen Glauben an die Rechtmäßigkeit der Bescheide ohne Widerspruch bezahlt haben. Gerade diese Personengruppe wird es treffen, denn ihnen steht trotz Urteil keine Rückerstattung ihrer rechtswidrigen erhobenen Zwangsbeiträge seitens des MAWV zu.

    Auch in anderen Orten im südlichen Verbandsgebiet, wo es keine Anschlußmöglichkeit gab, also auch keine “Altanschließerbeiträge”, hat der MAWV beim Neuanschluß kräftig zugelangt. Lagen hier die Anschlupkosten bei etwas größeren Grundstücken deutlich im fünfstelligen Bereich, so hat der MAWV kurz vor Verjährung am 31.12.2015 noch mal kräftig Nachschlag gefordert. Als Grundlage hierfür wurde 2014 mal wieder hier die Satzung geändert.

    Und die Bürgermeister, die eigentlich ihre Bürger vor dieser Abzocke schützen müssen, stehen auf Seite des MAWV und setzen grinsend nicht mal verbindliche Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung um.

    Aufgrung der rechtswidrigen und auch exorbitanten Beitragserhebung sowie der ständigen Satzungsänderungen, insbesondere dem kartellmäßigen Auftreten der Bürger gegenüber, ähnelt der MAWV für mich einer kriminellen Vereinigung.

    Hierbei passt natürlich auch das kriminelle Fehlverhalten des MAWV Verbandsvorsitzenden, dem ja bekanntlich schwere Bestechlichkeit nachgewiesen wurde….

    nochmal zur Erinnerung: http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Harte-Strafen-im-BER-Bestechungs-Prozess

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