Wirtschaftsjuristin deckt auf: Altanschließer Beitrag ist verfassungswidrig!

12. Februar 2015
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Zu einem interessanten Resümee, das jede Menge Zündstoff enthalten dürfte, kommt Sabrina Wilms von der Technischen Hochschule Wildau am Ende ihrer Bachelorarbeit: Die Erhebung von Altanschließer Beiträgen im Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben ist verfassungswidrig, weil sie insbesondere gegen Artikel 19 des Einigungsvertrages vom 3.10.1990 verstößt.

Auf 38 Seiten hat Sabrina Wilms in ihrer wissenschaftlichen Arbeit das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Thema „Altanschließer“ beleuchtet. Zahlreiche Gerichtsurteile nahm sie unter die Lupe, setzte sich mit dem Einigungsvertrag 1990 und der Kommunalgesetzgebung auseinander.

Und diese Fakten sprechen für Sabrina Wilms gegen die Verfassungsmäßigkeit der Altanschließerbeiträge:

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

Der Einigungsvertrag von 1990

Artikel 19 legt fest, dass Verwaltungsakte der DDR wirksam bleiben, es sei denn, sie verstoßen gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Soll heißen: Grundstücke, die zu DDR – Zeiten angeschlossen waren und den Anschluss in die Deutsche Einheit faktisch einbrachten, können nicht nochmal zur Kasse gebeten werden. In Anlage I zum Einigungsvertrag heißt es dann auch, dass für Erschließungsanlagen bzw. für Teile solcher, die vor dem Beitritt hergestellt wurden, ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden kann.

Der Gleichheitsgrundsatz

Voraussetzung um ein Grundstück zu bebauen ist, dass die Möglichkeit zur Erschließung besteht. Womit automatisch auch der Wert eines Grundstückes steigt. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend dürfen Alt- und Neuanschließer nicht ungleich behandelt werden. Doch Beide Eigentümer haben unterschiedliche Vorteile erlangt. Denn die Wertsteigerung, durch das Vorhandensein einer Erschließung fiel bei den altangeschlossenen Grundstücken geringer aus, als das bei den neuangeschlossenen der Fall war. Geringer deshalb, weil die Altanschließer mit Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes von 1991 bereits einen Vorteil hatten. Den Neuanschließern war es dagegen erstmals eine Bebauung möglich.

Der Grundsatz des Rückwirkungsverbots

Abgaben für Erschließungsanlagen können nicht über einen unendlich langen Zeitraum im Nachhinein erhoben werden. Derartiges würde gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen.

9 Responses to Wirtschaftsjuristin deckt auf: Altanschließer Beitrag ist verfassungswidrig!

  1. Maksimilian Stefani
    19. Februar 2015 at 13:49

    @ ocin
    Vermutlich stand deine Wiege nicht im deutschen Sprachraum, was Deinen manchmal noch unsicheren Sprachgebrauch erklären mag. Aber der lässt sich ja verbessern.
    Manche Sachen verstehe ich einfach nicht, auch wenn Du Obelix “von (sic!) der Seele” sprichst. Obelix ist übrigens nicht unbedingt ein Sprachvorbild, von dem man sich etwas abgucken kann.
    Was also heißt das genau: “D.h. wer Wiederspruch der hat den Vertrag wiedersprochen und Wiederspruch führt zu Nichtigkeit!!!”?

    UND “Das alles gesteuert durch unsere lieben Massenmedien die jeden der Wiederspruch zum nazi, rechtsextremen oder reichsspinner macht.”
    Was genau ist mit “alles” gemeint? Ich nehme an: das System, “Usrael” (wie Obelix meint), die Ausländer usw.
    Und dann sollte man nicht darauf kommen, dass wir es hier mit rechtsextremistischem Gedankengut zu tun haben?

  2. B. Hartenstein
    18. Februar 2015 at 19:45

    Ocin, Du sprichst mir aus der Seele. Ich sag immer, was hat sich zu früher geändert ? Eigentlich nichts oder zumindest die Grundform. Stellte man sich früher auf den Alex und verkündete die Dummheit Honeckers & Co., tat man das nicht lange. Das gab ein inneres Gefühl der Wichtigkeit als Staatsbürger. Machst Du das Gleiche heute, stehst Du da wie ein Depp und ringsherum erwarten sie Spass und Action.
    Nein, der größte Feind heute ist dieses vermaledeite Verwaltungsrecht, dass dich als Bürger zum ewigen Bittsteller macht und letztlich doch nur eine Diktatur von Bürokraten ist.
    Informieren … gern ! Aber sollen/müssen wir alle zum Verwaltungsrechtler werden, um unser Recht zu bekommen ?
    Wohl dem, der eine praktikable Lösung weiß, die dem Bürger das Recht zuspricht, was ihm gehört.

  3. Obelix
    18. Februar 2015 at 13:37

    Ocin du sprichst mir von der Seele! Die Deutschen sollten mal aufwachen was wirklich gespielt wird,eh es zu spät ist!

  4. Ocin
    17. Februar 2015 at 17:29

    Ich versteh nicht warum einige meinen… Na und was soll man machen, “die” machen doch was sie wollen…erstmal richtig aber stellt sich jemand mal die Frage warum die machen was sie wollen? Ich weiß es…Weil wir es zulassen!!! Alle macht geht vom Volke aus und diese Sesselfurtzer in den Amtsstuben sind angestellte des Volkes!!! Würden wir alle mal die TV verblödungs Kiste ausschalten und mal wieder mit den Nachbarn reden statt sich übers neue Haus,Auto,Handy des Nachbarn aufzuregen… Nach 25 Jahren vereintes Wirtschaftsgebäude hat man eins geschaft…. Das Land und die Menschen so gegeneinander aufzuhetzen das man so damit beschäftigt ist was der Nachbar macht,das die machen können was sie wollen! Niemand muss irgendwas bezahlen. Das oben geschriebene stimmt soweit aber der wichtigste Punkt fehlt! Wasserversorger sind Private unternehmen nix mit Kommunalrecht!!! Private Unternehmen kann man nur übers Vertrags und Handelsrecht dran kriegen! Ein privat unternehmen braucht auch einen Vertrag.Haben die sowas? Nein sie bieten einen an…und bei Verträgen ist es so das diese nur gültig sind wenn BEIDE seiten einverstanden sind…. D.h wer Wiederspruch der hat den Vertrag wiedersprochen und Wiederspruch führt zu Nichtigkeit!!! Also keine Panik…Die Menschen hierzulande sollten einfach mal zusammen halten und nicht sich gegenseitig ins Maul spucken!!!! Das alles gesteuert durch unsere lieben Massenmedien die jeden der Wiederspruch zum nazi, rechtsextremen oder reichsspinner macht. Die Menschen in Deutschland sind mittlerweile so beschränkt die sagen man ist verschworungstheoretiker wenn man behauptet die BRD ist kein Staat sondern ne US Firma…. Wenn diese deutschen mal 2 Minuten google nutzen wurden und mal Handelsregister+ BRD eingegeben hätten müsste man hier nicht diskutieren ????
    Ich rate alle nur eins INFORMIERT EUCH VERDAMMT NOCH MAL!!!!!

  5. Na und
    12. Februar 2015 at 21:56

    Ist doch der Verband Mittelgraben – ganz weit weg vom MAWV.
    @ Nadu- Fahre doch mal nach Mahlow, das geht es ! Oder nach Potsdam oder nach Lübben oder zu Mücke in die gute Stube- Du wirst aus dem Stauen nicht herauskommen

  6. Nadu
    12. Februar 2015 at 21:14

    Ja und wie soll das jetzt geändert werden??? Das ist doch völlig unrealistisch.

  7. Altanschließer
    12. Februar 2015 at 20:55

    Wie ich unseren Bürgermeister kenne, wird er sich in Wildau die Arbeit besorgen und in der nächsten Verbandsversammlung des MAWV Maßnahmen zu Korrektur vorschlagen. Dann ruft er die Tina an, die im Landtag bei Rot – Rot nachträglich die Angelegenheit im Sinne der Bürger bereinigt.

  8. Frank Knuffke
    12. Februar 2015 at 19:33

    Da braucht man doch kein Jurist zu sein,um zu erkennen,daß die Altanschliesserbeiträge rotzfrecher Betrug sind.

  9. Freiheit
    12. Februar 2015 at 18:34

    Und wenn interessiert das ? Woitke , Mücke und co jedenfalls nicht.

    Und Gerichte interessiert es auch nicht, die entscheinden danach, wer sie bestellt hat. So einfach ist das 1

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