Altanschließer: Karlsruhe hat geurteilt – Und nun?

27. Dezember 2015
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„Jetzt ist es so gekommen, wie wir es von Anfang an immer für gerecht hielten und uns dafür eingesetzt haben.“, kommentiert Reinhard Bolduan, Mitbegründer der Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf, das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter.

Die hatten im Dezember entschieden, dass Grundstücksbesitzer, die zu DDR – Zeiten bereits an die Kanalisation angeschlossen waren, nicht rückwirkend für neue Abwasseranlagen und Leitungen zur Kasse gebeten werden dürfen.

VDGN - Präsident Peter Ohm fordert von der Brandenburger Landesregierung die freiwillige Rückzahlung der sogenannten "Altanschließer" - Beiträge. (Foto: mwBild)

VDGN – Präsident Peter Ohm fordert von der Brandenburger Landesregierung die freiwillige Rückzahlung der sogenannten “Altanschließer” – Beiträge. (Foto: mwBild)

Woidke: Kommunen sind gefordert

Brandenburgs Landesregierung und der Landtag haben diese Praxis einst per Gesetz erst möglich gemacht. Vor der Landespressekonferenz Brandenburg e.V. erklärte Ministerpräsident Woidke jetzt, dass Thema Abwasser ist eine kommunale Aufgabe und die Kommunen seien gefordert, mit dem Urteil umzugehen.

Diese Haltung stößt beim Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) auf Kritik. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes, Peter Ohm: „Es ist ein Skandal, wie sich die Landesregierung hier aus der Affäre zu ziehen versucht. Sie trägt ganz klar die Verantwortung für das grundgesetzwidrige Vorgehen in Sachen Altanschließer. Es war die Landesregierung, die 2004 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes veranlasste, die eine praktische Unverjährbarkeit der Beitragsforderungen bewirkte. Das durchgängig von der SPD geführte Innenministerium als Behörde der Kommunalaufsicht hat den Zweckverbänden und Kommunen immer wieder die Vorgabe erteilt, die Altanschließerbeiträge einzutreiben.“

VDGN fordert freiwillige Rückzahlung

Aber nicht jeder Abwasserzweckverband hat bei den sogenannten „Altanschließern“ abkassiert, der Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) gehörte jedoch dazu. Grundstücksbesitzer, die in Widerspruch gegangen oder im Klageverfahren sind, können nach dem Karlsruher Urteil damit rechnen, dass sie die rechtswidrig erhobenen Beiträge zurückerstattet bekommen.

Doch was geschieht mit der großen Mehrheit der geschröpften Grundstücksbesitzer, die wegen der hohen Prozeßkosten nicht vor Gericht zogen, sondern die Beiträge zahlten? Formaljuristisch erhalten sie kein Geld zurück. Auch dann nicht, wenn der Beitrag zu Unrecht erhoben wurde, so ist die Rechtslage.

Der VDGN verlangt von der Brandenburger Landesregierung nicht nur eine Entschuldigung bei den Betroffenen, sondern auch eine Wiedergutmachung. „Diese kann nur in einer freiwilligen Rückzahlung der bereits erhobenen Beiträge bestehen.“, so Vereinschef Ohm.

Ob nach dem Urteil der obersten Richter endlich Rechtsfrieden in der „Altanschließer“ – Thematik eintreten wird, ist fraglich. Denn auf Verbände und Kommunen kommen möglicherweise Rückzahlungsansprüche in dreifacher Millionenhöhe zu. Auch der Ruf nach höheren Beiträgen wurde von einigen Verantwortlichen wegen des Urteils bereits laut.

4 Responses to Altanschließer: Karlsruhe hat geurteilt – Und nun?

  1. 7. März 2016 at 20:01

    was kann ich tun um an mein geld zu kommen???

  2. Chris
    29. Dezember 2015 at 08:25

    Hab mir einen Trabi zugelegt.unten an der Tür ist etwas Rost,das werde ich schön rückwirkend einklagen!!!
    Die sind doch alle scheisse!!wir machen das jetzt mal schön,und wen 5 Prozent klagen,egal dann haben wir ja noch
    95 Prozent von denen wir das Geld bekommen!und so läuft es immer,und so würd es auch immer laufen bis ihr alle mal aufwacht und auf die Straße geht!

  3. Murmel aus dem All
    27. Dezember 2015 at 17:05

    Her mit der Kohle und Basta!

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