Share Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Eine erneute Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens konnten die Antragsteller jedoch nicht durchsetzen. In…







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