Share Wann wird Kritik an einem öffentlichen Amtsträger zu einer unzulässigen Schmähkritik? Dieser Frage ging unlängst das Landgericht Cottbus nach. Bürgermeister Mücke war wegen der Veröffentlichung eines Leserkommentars zu einem Beitrag im Schulzendorfer vor Gericht gezogen. Die Bemerkung eines Lesers, „…(er) war und ist ein Griff ins Klo.“, sah Markus Mücke als Diffamierung seiner Person…







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