Affäre Mühlenschlag: Das stinkt zum Himmel (Teil 1)

23. April 2022
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Schulzendorf. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) schloss im September 2021 mit zwei bauwilligen Familien Erbbaurechtsverträge und am 9. Dezember 2021 mit einer weiteren.

Am 14. Dezember 2021 beschloss die Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für das B-Plangebiet Zum Mühlenschlag mit der Folge, dass vorerst keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden. Betroffen sind insgesamt sechs Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser. Erst am 21.12.2021 wurde der Beschluss veröffentlicht.

Werden im Mühlenschlag Regeln gekippt? (Foto: mwBild)

Werden im Mühlenschlag Regeln gekippt? (Foto: mwBild)

Familie K. ist vom verhängnisvollen Beschluss des Gemeinderats besonders getroffen. Sie unterzeichnete am 13.10. 2021 einen Bauvertrag, am 09.11. 2021 wurde die Finanzierung bestätigt. Jetzt drohen ihr wegen der ausbleibenden Baugenehmigung Vertragsstrafen und Schadensersatzleistungen.

 „Wir wurden seitens der Verwaltung über den Sachverhalt nicht zu einhundert Prozent informiert.“, konstatiert CDU/FDP-Fraktionschef Joachim Kolberg nach Bekanntwerden der verheerenden Auswirkungen des Beschlusses.

Dem widersprach Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert). Doch Tatsache ist, dass er in seinem Beschlussvorschlag vom Dezember keinerlei Informationen zu möglichen schädlichen Folgen für Bürger bekannt gab.

Dr. Wolfgang Schröder (Bürgerbündnis) dazu: „Hätte ich gewusst, was dieser Beschluss für Folgen hat, hätte ich ihm nie zugestimmt.“

Anja K. stand unmittelbar vor dem Beschluss zur Änderungssperre mündlich und fernmündlich über ihre Baupläne im regen Austausch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bauverwaltung.

 „Zu keinem Zeitpunkt wurde Familie K. oder die Kirchengemeinde vorab über die geplante Veränderungssperre informiert. Das Ziel der Veränderungssperre ist bis heute der Kirchengemeinde nicht bekannt.“, so der Gruppenleiter Liegenschaften vom Verwaltungsamt der Kirchenkreise Neukölln und Zossen-Fläming, Hans-Georg Sehmsdorf.

Sehmsdorf Angaben zufolge wurde nur wenige Tage nach dem Beschluss zur Änderungssperre für die von ihr formal betroffenen und im Bau befindlichen Mehrfamilienhäuser eine Baugenehmigung durch den Landkreis erteilt. Das Rathaus hatte zu dem Antrag eine positive Stellungnahme auf Grundlage des bestehenden B-Planes abgegeben.

(Teil 2 folgt)

5 Responses to Affäre Mühlenschlag: Das stinkt zum Himmel (Teil 1)

  1. Peter Schulze
    27. April 2022 at 11:53

    Statt ein Auge zuzudrücken und drei Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, weil das sicherlich niemandem zum Nachteil gereicht, musss ein Zinnober abgefeiert werden, dass seinesgleichen sucht.
    Zwangsformalismusdeutschland par excellence.

  2. BingeLaden
    25. April 2022 at 17:32

    Herr Mücke führt die Gemeindevertreter an der Nase herum. Das ist nicht neu. Ich bin mir sicher, dass keiner von ihnen wusste, welche Folgen der Beschluss hatte. Es verdient meine Anerkennung, dass CDU,Bürgerbündnis und FDP den Fehler einräumten und den Karren aus dem Dreck ziehen wollten. Die “Linksliberalen”, wie sie Frau Wagenknecht bezeichnet, sollten sich schämen.

  3. Bewohner
    25. April 2022 at 15:50

    Noch einmal zur Verdeutlichung …

    In § 3 (1) a) der Satzung, die am 14.12.2021 von allen beschlossen wurde, heißt es, dass Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen. Ein Vorhaben in diesem Sinne ist die Errichtung von baulichen Anlagen (u. a. Wohnhäuser).

  4. Bewohner
    25. April 2022 at 10:36

    Den Gemeindevertretern war nicht klar, dass eine Veränderungssperre dazu führt, dass keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden dürfen???

    Vielleicht sollten sie mehr Zeit darauf verwenden, sich mit den Sachen zu beschäftigen, über die sie entscheiden oder das Feld Leuten überlassen, die mehr Kompetenz besitzen.

    Klar hätte der Bürgermeister aufklären sollen. Ich denke, den GV war es damals egal und nun versuchen sie (leider erfolglos) den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

  5. Insider
    24. April 2022 at 10:45

    Mein Respekt an BB, CDU und FDP, die zugaben, ein Fehler gemacht zu haben. Den betroffenen Familien und den drei Parteien rate ich dringend zu prüfen, ob der Beschluss vom Dezember nicht angefochten werden kann. Herr Mücke hat definitiv eine Aufklärungspflicht. Wenn er nur über die Ziele, aber nicht über mögliche negative Folgen seines Beschlusses aufgeklärt hat, dann verletzt er diese Aufklärungspflicht durch Weglassen von Informationen. Die Aussagen von Herrn Kolberg und Herr Schröder sind eindeutig. Ich würde im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landkreis den Beschluss wegen unterlassener Aufklärung anfechten.

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