Immer wieder im Herbst sind die Grundstückseigentümer und Wochenendler stundenlang mit dem Harken von Laub oder dem Baum- und Strauchschnitt beschäftigt. Da kommt dann die quälende Frage auf, wohin bloß mit dem Gartenmüll? Oft sieht man an der starken Rauchentwicklung, dass in einigen Gärten ein Feuer entfacht wird, schließlich ist das ein bequemer Weg um den Gartenmüll los zu werden.
Doch äußerste Vorsicht! Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist entsprechend der Abfallkompost- und Verbrennungs-Verordnung streng verboten, das trifft somit auch für das von der Miniermotte befallene Kastanienlaub zu. Beim Südbrandenburgischen Abfallzweckverband können die in Laubsäcken gesammelten Gartenabfälle abgegeben werden. Das kostet zwar eine kleine Gebühr, jedoch ist diese geringer als ein Bußgeld für widerrechtliche Entsorgung in der Landschaft oder für das Verbrennen, das bis zu 50.000 € betragen kann.
Ausnahmen vom Verbrennungsverbot gibt es bei „Brauchtums- und Traditionsfeuern“, also Lagerfeuern. Für sie muss in der Gemeindeverwaltung ein Ausnahmeantrag gestellt werden.
Eine Lockerung des strengen Verbots wurde vor einigen Jahren vom Land verfügt. Ein kleines Häuflein von „getrocknetem und naturbelassenem Holz“, das in der Grundfläche ein Quadratmeter nicht überschreitet darf ohne Genehmigung verbrannt werden. Dazu zählen kleine trockene Äste ohne Blätter. Allerdings dürfen beim Verbrennen die Nachbarn keinesfalls von einer Rauchentwicklung belästig werden. Nicht zum getrockneten Holz zählen alte abgelagerte Bretter oder gestrichene, lackierte, mit Holzschutzmitteln behandeltes oder mit Teer verunreinigtes Holz sowie Span- und Faserplatten.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Gemeindeverwaltung oder auch bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald unter T: 03546 201608 oder 03546 202448.
Sehr nützliche Info – danke!