Urteil: KEINE „aktenkundigen Mobbingvorwürfe“ gegen Ennullat

13. April 2021
Von

Diese Feststellung könnte zum Bumerang für das Anti-Ennullat „Bündnis 21“ werden: Das Rathaus von Königs Wusterhausen hat jetzt erklärt, dass in der Amtszeit von Ex-Bürgermeister Swen Ennullat „keine aktenkundigen Mobbingvorwürfe“ gegen ihn vorliegen.

Ein Urteil, das ein Beben auslösen könnte! Warum?

Mit dem Ziel der Abwahl von Swen Ennullat hatte das „Bündnis 21“ aus CDU, Linke, SPD, Grüne und ihren Getreuen einen Bürgerentscheid angeschoben. In der Abwahl-Schlammschlacht und Propaganda-Welle spielte ein von Stadtrat und Bauunternehmer Dorst veröffentlichter „Offener Brief“ von angeblich 25 anonymen Rathausmitarbeitern eine bedeutungsvolle Rolle. Ennullat wurde darin vorgeworfen, systematisch Mobbing gegen seine Kollegen betrieben zu haben.

Swenn Ennullat wurde am 7. März 2021 von einer Mehrheit der Bürger abgewählt. (Foto: mwBild)

Swenn Ennullat wurde am 7. März 2021 von einer Mehrheit der Bürger abgewählt. (Foto: mwBild)

Dass sein Inhalt das Wahlverhalten der Bürger beeinflusst hat, dürfte außer Frage stehen. Eine Mehrheit wählte Ennullat am 7. März 2021 ab.

Brisant dabei: Es gibt Indizien, dass der Mitarbeiter-Brief gefälscht war. Der Fall liegt inzwischen auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Cottbus. Wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung wurde Einspruch gegen die Abwahl von Swen Ennullat am 7. März 2021 erhoben.

Auch die Wahlleiterin von Königs Wusterhausen gerät ins Fadenkreuz. Ihr wird Rechtsbruch vorgeworfen. Rund 30 weitere Wahleinsprüche liegen der Stadt vor. Der Schulzendorfer wird darüber berichten.

„Bündnis 21“ hat inzwischen für die Bürgermeisterwahl am 4. Juli 2021 einen Ennullat-Nachfolger gefundent: Ex-SED/PDS Funktionärin Michaela Wiezorek.

Allerdings muss bis zum Wahltag diese Frage beantwortet sein: Lag von der Anti-Ennullat-Koalition eine unzulässige Wahlbeeinflussung der Bürger von Königs Wusterhausen vor oder nicht? Die Beantwortung kann aber nicht durch die Stadträte vom „Bündnis 21“ erfolgen.

2 Responses to Urteil: KEINE „aktenkundigen Mobbingvorwürfe“ gegen Ennullat

  1. Hans Reibel
    14. April 2021 at 08:17

    Man kann nur hoffen, dass die Gerichte in Cottbus zeitnah urteilen.
    Da diese jedoch SPD – gesteuert sind,ist die Erwartungshaltung gering.

  2. Dr. Dieter Füting
    13. April 2021 at 21:21

    Ein ganz heißes Ding für den Staatsanwalt
    Für die Wahlleiterin und dem stellvertretenden Wahlleiter sei die Sache klar:
    Der Wahleinspruch ( beispielsweise 12.91.04-09 ) ist als unbegründet zurückzuweisen. Punkt. Aus.
    Begründung: Wahlfehler liegen nicht vor. Zwang und Druck ist nicht ausgeübt worden. Verbreitung von Täuschungen und Lügen sind auch dann nicht zu beanstanden, wenn sie sittlich zu missbilligen seien…
    Na, das wollen wir doch erst einmal abwarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige