An nahezu jeder Ecke in der die neuen Straßen gebaut werden, sind Klagen der Anwohner über die hohen Preise des Straßenausbaus zu hören. Besonders im Mittelpunkt der Kritik stehen die Kosten für die Einfahrten. In der Gemeinde kursieren Gerüchte, nach denen sie angeblich zu einem viel geringeren Preis, als der von der Verwaltung angekündigte, gebaut werden könnten.
Schulzendorfer ging der Sache auf den Grund. Ein Kollege der Redaktion begab sich in eine der Straßen, in denen gegenwärtig Einfahrten gebaut werden. Bei einem leitenden Mitarbeiter eines kleinen Handwerksbetriebes, der für die Bietergemeinschaft RAKW – TRP – B & K ausschließlich Grundstückszufahrten erstellt, sollte er in Erfahrung bringen, zu welchem Preis eine Einfahrt hergestellt werden kann.
Das Gespräch lief so ab (RM – Redaktionsmitarbeiter; BA – leitender Bauarbeiter):
RM: „ Guten Tag, eine Frage. Könnten Sie mir meine Einfahrt, die so ähnlich groß wie diese hier ist, bauen? Ich wohne hier im Ort, nur ein paar Straßen von hier entfernt.“
BA: „Ja na klar, das ist überhaupt kein Problem!“
RM: „Hätten Sie denn dafür auch Zeit? Sie haben ja hier noch eine Menge zu tun. Ich möchte, das unbedingt noch in diesem Jahr gebaut haben.“
BA: „ Also das bekommen wir schon hin, soviel Arbeit ist das ja nicht.“
RM: „Auch mit Recyclingmaterial, den Bordsteinen und allem drum herum? Oder muss ich mich um die Materialien selber kümmern?“
BA: „Nein, wir bringen alles mit. Beton, die Steinen und so.“
RM: „Na das ist ja prima. Was kostet denn so etwas?“
BA: „Also die Leute hier müssen für die Einfahrten 70 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Bei einer Einfahrt in dieser Größe, das sind hier rund 11 Quadratmeter, sind das rund 770 Euro.“
RM: „ Phu, das ist ja ein stolzer Preis, oder? Können Sie mir das günstiger machen?
BA: „Man muss sich das vorher ansehen, aber wenn ihre Zufahrt von den Gegebenheiten so aussieht wie diese hier, ich denke für 400 bis 500 Euro bekommen wir das hin.“
RM: „Das hört sich gut an. Wie ist das mit der Garantie? Bekomme ich auch eine Rechnung?“
BA: „Ja natürlich haben sie Garantie und eine Rechnung bekommen sie selbstverständlich auch.“
14.000 Quadratmeter Grundstückseinfahrten werden in den kommenden vier Jahren in Schulzendorf gebaut!
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@ Sven Bucher Ihre Aussage ist am Thema vorbei. Kurze Einfahrten kosten 600 € , lange eben mehr- auch bei Pflaster. Auch nennen Sie nicht die Auflagen der Versorgungsunternehmen und des Gesetzgebes. Darüber hinaus gehört Ihnen nicht die Einfahrt – scheinbar wollen Sie das nicht wissen und schreiben alles stimmungsbetont.
Die Planung der Einfahrten, Zufahrten und allgemein der Infrastruktur bei der neuen Siedlung die bei uns gebaut wird beinhaltet auch die Grundstückseinfahrten. Dies macht zwar eine individuelle Gestaltung nicht möglich, wird aber einheitlich in der Siedlung wirken. Ich sehe dem vor allem aufgrund der Befreiung der Kosten wohlwollend entgegen.
Derzeit werden in unserer Kleinstadt auch die Einfahrten und Straßenzuwege angelegt. Dazu wird aber nicht gepflastert, sondern mit den großen Asphaltmischanlagen asphaltiert. 400-500 Euro scheint mir ein angemessener Preis für die Pflasterarbeiten zu sein. Vielen Dank für diesen Beitrag!
Liebe Betroffene!
Ich fühle mit Euch!
Frau Schultz ist bei der Thematik Grundstückszufahrten aus eigener Erfahrung und auch im Bekanntenkreis in der Tat schwierig.
Ihr ist allerdings beizukommen.
Nur nicht beirren lassen. Wer bestimmt und mit Nachdruck freundlich auf seinem Anliegen besteht, wird sich durchsetzen.
Sie ist sehr aufbrausend und rechthaberisch, aber dahinter kommt nichts mehr.
Setzt alle Hebel in Bewegung!
Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg!
LG
Ein toller Ausweg! Ganz erfinderisch sind ja die Bewohner! Bei uns warten wir auch auf die Bauarbeiten. Die Technik steht schon bereit, die Steine kommen in den nächsten Tagen. Für die wissenswerte Erfahrung recht vielen Dank!
Das hört sich ja schon wieder so an, als wenn die FACHLEUTE (??????????????) des Bauamtes mal wieder richtig geschlafen haben. Ich kenne zwar den konkreten Baufall nicht, nur wenn jemand über eine Einfahrt stolpert, dann ist doch irgend was faul.
Herr Macke hatte warscheinlich seine rosarote Brille auf, da sieht man die Wirklichkeit anders.
Über unsere Einfahrt sind bisher 3 Personen gestolpert darunter auch unsere Tochter mit 1,5 Jahren.
Nach einen Besuch vom Bürgermeister wird die Einfahrt nicht geändert.Der Bürgermeister findet die Einfahrt zwar nicht schön,aber ändern wird er Sie auch nicht.
Was ist nun mit der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde?
In unserer Gemeinde muss es wohl immer zu einem Rechtsstreit kommen.
Wie reagierte nun das Bauamt auf meinen Schreiben: nach einer Woche zeigte das Bauamt bisher noch keine Reaktion. Nun werde ich einen persönlicher Termin mit dem Bauamt und Herrn Mücke vereinbaren.
Übrigens ist heute Frau Schultz mit den bauausführenden Firmen wieder unterwegs…..
@S.Janke
Richtig, Frau Schultz war bei der Hyder Consulting GmbH XXXXXXXXXXXXXX.
Der Beitrag wurde in Teilen nicht veröffentlicht. Gründe dafür erfahren Sie unter dem nachfolgendem Link:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Forenhaftung/330-LG-Hamburg-Az-324-O-79404-Haftung-des-Blog-Betreibers-fuer-Kommentare-Stefan-Niggemeier.html
@Anwohner Kölner Straße, wir dürfen die Straßen bezahlen, doch Wünsche dürfen wir nicht äußern. Ein Unding, dass die Herrschaften vom Amt dann auch noch frech werden ist nur noch das i – Tüpfelchen. Frau XXXXX, war das nicht die Frau die bei Heyder gearbeitet hat und als sie dann auf dem Bauamt arbeitete hat sich für dieses Büro als Planer ausgesprochen hat? Herr Mücke wird ja nun bald Besuch aus Potsdam bekommen, der soll dann am besten auch gleich im Bauamt vorbeischauen.
§ 52
Niederschlagswasser
(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, daß
Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird und
Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt.
§ 54
Abwässer
Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen ihre baulichen Anlagen nicht so einrichten, daß Abwässer und andere Flüssigkeiten auf das Nachbargrundstück übertreten.
§ 56
Wiederherstellung des früheren Zustands
(1) Haben Naturereignisse den Abfluß wild abfließenden Wassers von einem Grundstück auf ein Nachbargrundstück verstärkt oder den Zufluß wild abfließenden Wassers von einem Nachbargrundstück auf ein Grundstück gemindert oder unterbunden und wird dadurch das Nachbargrundstück erheblich beeinträchtigt, so müssen der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten des Grundstücks die Wiederherstellung des früheren Zustands durch den Eigentümer und die Nutzungsberechtigten des beeinträchtigten Nachbargrundstücks dulden.
(2) Die Wiederherstellung muß binnen drei Jahren vom Ende des Jahres ab, in dem die Veränderung eingetreten ist, durchgeführt werden. Während der Dauer eines Rechtsstreits über die Verpflichtung zur Duldung der Wiederherstellung ist der Lauf der Frist für die Prozeßbeteiligten gehemmt.
§ 57
Schadensersatz
Schaden, der bei Ausübung des Rechts nach § 56 Abs. 1 auf dem betroffenen Grundstück entsteht, ist zu ersetzen; § 15 gilt entsprechend.
Und nun noch der Brief an Herrn Mücke
Einspruch gegen die Bauausführung unserer Grundstückszufahrt
Sehr geehrter Herr Mücke,
entsprechend der Vorortbegehung durch Frau Schultz und der bauausführende Firma, kam es auch am heutigen Tage (13.Oktober 2011) zu keiner Einigung.
In unserem Schreiben vom Juli 2011 wurde durch uns die Maße für Einfahrt in die vorhandene Skizze eingezeichnet. Die gebaute Einfahrt entspricht nun nicht unseren Angaben und Vorstellungen. Um zu verhindern, dass das Regenwasser von unserer Einfahrt auf das angrenzende Grundstück fliesst, möchten wir eine vom Nachbarn baulich getrennte Einfahrt mit ausgebauten “Schwalbenschwänzen”. Dieses wurde von uns bereits mehrfach der Baufirma und auch Frau Schultz mitgeteilt und zwar bevor die Baumaßnahme stattfand.
Wir möchten Sie daher bitten, den Sachverhalt zu prüfen und die Einfahrt so herzustellen, wie sie durch uns als Anwohner / Eigentümer gefordert wurde.
Ein Gebührenbescheid wird durch uns bis zur Klärung des Sachverhaltes nicht akzeptiert.
Wir behalten uns vor, einen amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Rechtsanwalt zu beauftragen.
Für eine Klärung des Sachverhaltes stehen wir und unserer Nachbar Herr ….. jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wir verweisen auf das Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)
§52, §54, §56, §57
Liebe Schulzendorfer,
Kurz in eigener Sache
Jeder Anwohner der vom Straßenausbau betroffen ist, hat einen Brief von unserer Gemeinde erhalten. Darin sollte dokumentiert werden, wie die neue Grundstückseinfahrt gebaut werden soll.
Was passiert, wenn die Grundstückseinfahrt nun anders gebaut wurde, wie es der Anwohner angegeben hat?
Frau Schultz vom Bauamt kommt mit den bauausführenden Firmen (eine Horde von ca. 10 Leute) vorbei und alle versuchen den Anwohner umzustimmen bzw. ihm weiszumachen, wie schön doch die Einfahrt geworden ist. Auf Vorschläge vom Anwohner wird in keinster Weise eingegangen, denn die „Fachleute“ wissen natürlich alles besser.
Wie ist der Fehler mit der Einfahrt entstanden?
Eine Planung für die Grundstückseinfahrten gibt es natürlich nicht. Die bauausführende Firma baut natürlich die Einfahrt so, wie es am leichtesten zu realisieren ist und wie Frau Schultz es möchte. Denn es handelt sich schließlich um Straßenland und da liegt die Entscheidungsmacht bei der Gemeinde. (Wozu sollte man dann die Maße und Wünsche in der Skizze angeben?) Es ist ja nicht die Einfahrt vom Anwohner, sondern dieser darf „nur” zu 100% bezahlen. Da interessiert es auch Keinen, dass meine Einfahrt über die vom Nachbarn entwässert wird und mein Nachbar das Nachsehen hat, denn seine Zufahrt und sein Grundstück laufen nun voll.
Wie sich natürlich jeder vorstellen kann hatten wir bei der Diskussion keine Chance uns gegen diese willkürlich gebaute Grundstückseinfahrt zu wehren (Bauamt und Baufirmen waren sich natürlich einig).
Also hilft nur noch der Rechtsweg ?
Das ist Frau Schultz auch egal – Zitat : „Damit kann Sie und die Gemeinde leben.“
Damit war das Gespräch beendet und die Horde zog weiter.
Das wurde vor kurzem gemeldet: “Julia Timoschenko muss wegen Amtsmissbrauchs sieben Jahre in Haft. Die ehemalige Regierungschefin der Ukraine soll ihrem Land durch einen Gasvertrag mit Russland einen Schaden von 137 Millionen Euro zugefügt haben.”
Gibt es etwa Paralellen nach Schulzendorf? Hat Herr Mücke der Gemeinde Schulzendorf und den Bürgern nicht auch ein Schaden zugefügt, weil er wider besseren Wissens einem Vertrag zugestimmt hat, der keine ortsüblichen, sondern völlig überteuerte Preise beinhaltet?
Ich habe auch kein gutes Gefühl bei der Baumaktion. Wenn ich als Privatmann ein Baum fällen möchte ist das in der Regel nicht ganz einfach. In der Leipziger Straße werden gleich ein Dutzend Bäume im Auftrag der Fachleute vom Bauamt gefällt. Die gesamte Optik der Straße ist völlig dahin, da gebe ich meinem Vorredner völlig Recht!.
Abgesehen von den Kosten werden jahrzehnte alte und wunderschöne Bäume auf der Leipziger Strasse gefällt um dann eine so schmale Strasse zu bauen auf der nicht einmal zwei Autos an einander vorbei passen. Der Verantwortliche sollte sich in Grund und Boden schämen. Woanders ist diese Art von Bäumen sogar denkmalgeschützt. Die Notwendigkeit der Fällung der gesamten Bäume auf der Leipzigerstrasse ist für mich nicht im Ansatz erkennbar. Diese Strasse hat damit ihren Charme verloren. Eine wunderschöne von alten Bäumen gezäumte Allee ist jetzt Vergangenheit. Wen kann ich dafür verantwortlich machen ? Wieso konnte so etwas ohne Wiederstand geschehen ?
Hallo Fans,
wer sich mit Ausschreibungsregularien und dem ganzen Prozedur, mit Kalkulation bei Baupreisen in einerm Bauunternhemen und und und nicht auskennt, sollte hier keinen Kommentar abgeben. Oder finden wir uns auch alle in medizinischen Foren wieder und diskutieren über die letzte OP’en?
Also, immer schön bei seinen Leisten bleiben. Der dargestellte Dialog steht in keinem Zusammennhang mit den eigentlichen Arbeiten.
Aber, es eine schöne lustige Sache Eure Kommentare zu lesen und der ein oder andere Lacher kommt da schon mal.
Viel Spass noch!
Zum Beitrag von Geraldine: Hier scheint unser Wahlbetrüger schon wieder inkognito online gegangen zu sein…
https://www.schulzendorfer.de/2011/07/03/%E2%80%9Eschulzendorferin%E2%80%9C-burgermeister-markus-mucke-geht-online-%E2%80%93-allerdings-inkognito/
Wenn man einmal bedenkt, dass, so war es jedenfalls hier im Schulzendorfer zu lesen, dass Ausländer die Einfahrten gepflastert haben,die vermutlich zum halben Preis arbeiten, dann muss man wirklich die Frage stellen: Wie intensiv haben die Bauverwaltung und das Planungsbüro geprüft? Ist gar zulässig, dass ausländische Firmen Teile der Straßen bauen?
Ich habe versucht, mich einmal in die Lage eines Gemeindevertreters zu versetzen. Der Chef der Verwaltung übt ein bischen Druck aus (nicht er, sondern unwillige GV´s fügen der Gemeinde finanziellen Schaden zu).
Also stimme ich dem Ausbauprogramm zu – jetzt habe ich die Ausbau-Anlieger gegen mich.
Also stimme ich nicht zu / enthalte mich / bin nicht da – jetzt fährt die Gemeinde finanziell gegen die Wand – jetzt habe ich die nicht vom Ausbau betroffenen Bürger gegen mich.
Wie soll der gemeine Gemeindevertreter also abstimmen?
Der Einzige, der leise in sich reinkichern kann, ist der, der zu jeder Zeit ohne finanzielles Risiko Fehlentscheidungen treffen kann oder in sein alte Verwaltung zurückkehrt. Schön wäre es, wenn er an alter Wirkungsstätte sein Bau-Kompetenzteam weitervermitteln könnte.
Mir tun die Gemeindevertreter jedenfalls leid. Ich glaube nicht, dass sie sich die Abstimmung leicht gemacht haben.
Liebe Frau Franke, ich war nicht dabei, als den Gemeindevertreter gedroht wurde. Ich teile Ihre Meinung völlig, ja es ist Erpressung. Und mir ist auch klar, dass die meisten Gemeindevertreter ihr bestes geben für einen warmen Händeschlag. Ich hätte gar nicht gestimmt.Ich wäre aufgestanden und hätte Herrn Mücke, als Leiter der Verwaltung meinen Mandatsrücktritt erklärt, weil ich erpresst werde.
@Heike Franke: Wenn jetzt auch den Gemeindvertretern gedroht wird, dann ist doch das alles nicht in Ordnung. Wie kann denn das sein? Sagt denn da keiner etwas?
Sehr geehrter BingeLaden,
wenn die Gemeindevertreter unter Druck gesetzt werden, dass sie mit Konsequenzen (finanzieller Art) zu rechnen haben, wenn sie den Straßenbau nicht zustimmen (sie führen der Gemeinde sonst finanziellen Schaden zu), sehe ich das persönlich als eine Erpressung an. Wir hätten Sie denn gestimmt?
Ich kann die Worte “die Fachleute vom Bauamt” nicht mehr hören. Da wird nachträglich ein Bauprogramm beschlossen, da werden Einfahrten gebaut auf denen von der Straße das Regenwasser in die Grundstücke läuft, da werden Preise vereinbart, die weit über dem Durchschnitt liegen, was kommt denn noch hoch lieber Herr Mücke und liebe Fachleute vom Bauamt????
Ich bin nicht der Überzeugung, dass hier eine rote Karte reicht. Ist das nicht sogar eine Art der Untreue? Wenn jemand Geld der Anlieger und der Steuerzahler, ähnlich wie bei Roulettespiel, derart verpulvert, obwohl er es besser wissen könnte,wenn er sich sachkundig gemacht hätte?
Der Banker der UBS Bank, der zwei Milliarden verzockt hat wurde doch auch festgenommen, oder?
Dieser Fakt zeigt doch eins.
1. Diejenigen, damit meine ich nicht nur Herrn Mücke, die der Meinung waren, dass die europaweite Ausschreibung Top Ergebnisse bringt, haben sich nicht ausreichend sachkundig gemacht. Von irren kann keine Rede sein. 2. Ich habe Zweifel, ob die Planer und die Fachleute auf dem Schulzendorfer Bauamt tatsächlich so kompetent sind, wie sie es von sich immer behaupten. 3. Die Gemeindevertreter müssen sich die Frage gefallen lassen, warum ihnen die Finanzen der Gemeinde näher am Herzen liegen als die der Menschen, die die Straßen bezahlen müssen? Nur Herr Puhle und die Dame der FDP haben gegen den Straßenbaubeschluss gestimmt. Alle Übrigen tolerieren das die Anlieger Geld für überteuerte Einfahrten zahlen werden. Da kann man auch Parallelen mit Grichenland ziehen.
Ich bin ziemlich enttäuscht über die Fehlleistungen derjednigen, welche die Ausschreibungsergebnisse prüfen. Mit welchem Recht wird unser Geld derart “verzockt”? Wie kann denn eine Firma beauftragt werden, die 30 Prozent oder sogar noch mehr über den Preisen liegt? Hat man den vorher keine Preisanalysen durchgeführt?
Liebe Schulzendorfer, ich hoffe nun das jeder von Ihnen den Mut hat um jetzt der Gemeinde die rote Karte zu zeigen.