Startschuss: Planung für Ortsumfahrung Altdorf angelaufen

28. August 2022
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Schulzendorf. Der Landkreis Dahme-Spreewald plant die Errichtung der Ortsumfahrung (OU) des Altdorfs. Es wird eine südliche Umfahrung durch Verlängerung der Kreisstraße K 6161 (Ernst-Thälmann-Straße) nach Westen mit Anschluss an die Landesstraße L 400, OU Waltersdorf vorgesehen.

Grund des Vorhabens: Es wird mit der weiteren Entwicklung des BER ein Verkehrskollaps in Waltersdorf, Schulzendorf und Eichwalde befürchtet, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht weiterentwickelt wird.

Naturschutzgebiet Waltersdorfer Flutgrabenaue (Foto: mwBild)

Naturschutzgebiet Waltersdorfer Flutgrabenaue (Foto: mwBild)

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Wie der Landkreis Dahme-Spreewald auf Anfrage mitteilte, ist die Auftragsvergabe für die Erbringung der Planungsleistungen erfolgt. Zuvor wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. „Als Vorzugsvariante für die Ortsumfahrung wurde eine angelegte Trasse südlich der Ortslage Alt-Schulzendorf herausgearbeitet.“, so Landkreissprecherin Kathrin Veh.

Größtes Problem bei dem Projekt: Die Flutgrabenaue ist ein Naturschutzgebiet mit wertvollen Biotopen. Die CDU schlug vor Jahren vor, die Straße auf Stelzen zu bauen.

„Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde die grundsätzliche Realisierbarkeit mit den verantwortlichen Kolleginnen der Unteren Naturschutzbehörde bereits vorab diskutiert und Maßnahmen zur Eingriffsminimierung ausführlich diskutiert.“ sagte Veh.

Weil der Naturschutz einen hohen Stellenwert besitzt, hat der Landkreis eine landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie die Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages beauftragt. Dabei ist eine umfangreiche Untersuchung der Fauna (Fledermäuse, Vögel, Amphibien) erforderlich. Der Zeithorizont dieser Untersuchungen muss über die Vegetations- und Brutperiode hinausgehen und beträgt mindestens ein Jahr.

Gegenwärtig werden Baugrunduntersuchungen sowie Vermessungsarbeiten vorbereitet. Wie der Landkreis mitteilte, soll das sensible Thema “Waltersdorfer Flutgrabenaue” in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und -verbänden behandelt werden. (sr)

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