Schulzendorf. Am 9. Dezember 2021 schloss eine Familie mit der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) einen Erbbaurechtsvertrag. Bereits im September 2021 hatte die EKBO Verträge mit zwei weiteren Bauwilligen unterzeichnet.
Am 14. Dezember 2021 beschließt der Gemeinderat wegen einem Nachplanungsbedarf im Wohngebiet eine sogenannte Veränderungssperre. Danach werden keine Baugenehmigungen mehr von der Genehmigungsbehörde erlassen. Am 21 Dezember 2021 wurde sie bekannt gemacht.
Die Familie hat eigenen Angaben zufolge vor Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages Gespräche mit dem Rathaus über ihr Bauprojekt geführt. Von einer eventuellen Veränderungssperre war damals keine Rede.
Eine Grundschuld wurde bestellt, die Familie nahm einen Kredit auf und unterschrieb einen Bauvertrag. Bauen darf sie aber jetzt nicht mehr. Frühestens wieder in einem Jahr, wie Bauchef Sonntag erklärte.
Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) bot der Familie ein gemeindeeigenes Ersatzgrundstück im Ritterschlag zu gleichen Konditionen wie im Mühlenschlag an. Sie musste das Angebot ausschlagen, weil das Grundstück für das geplante Hausprojekt zu klein war. Ein Kind der Familie leidet an einer Autismus Störung und bedarf größere Räumlichkeiten.
Ein Familienvertreter wollte gemeinsam mit einem Berater, dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Schröder (Bürgerbündnis), in Verhandlungen mit dem Rathaus treten. Bauchef Sonntag lehnte die Anwesenheit Dr. Schröders jedoch ab.
Das Bürgerbündnis hatte bereits vor einer Woche im Gemeinderat die Rücknahme der Veränderungssperre gefordert. Nun will es eine Sondersitzung einberufen, in der die Gefahr eines Ruins der Familie abgewendet werden soll. Die Fraktionschefin vom Bürgerbündnis, Ramona Brühl, dazu: „Es muss schnell etwas geschehen.“ Auch die Fraktion CDU/FDP plädiert für eine Sondersitzung.
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