Sondersitzung am 31. März!

21. März 2014
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Die Mehrheit der Schulzendorfer Gemeindevertreter stimmten für das Straßenausbauprogramm und die Abschnittsbildung. (Foto: Wolff)

Am 31.März behandeln die Gemeindevertreter den “Fall Nulle”.

Die von CDU und Linken beantragte Sondersitzung der Gemeindevertretung zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Bauchefin Undine Nulle, die von einer Schulzendorfer Familie erhoben wurden, findet am 31.März um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Allerdings findet die Beratung zum Tagesordnungspunkt hinter verschlossen Türen statt. Wie Der Schulzendorfer erfuhr soll Undine Nulle selbst nicht an der Sondersitzung teilnehmen.

8 Responses to Sondersitzung am 31. März!

  1. wer weis
    24. März 2014 at 16:18

    @Themis:
    genau deswegen würde ich nicht hingehen.

  2. Themis
    24. März 2014 at 14:35

    Sie haben Recht, an Nulles Stelle würde ich auch nicht hingehen. Hingehen würde ich, wenn ich ein reines Gewissen hätte und eine integre Person wäre.

  3. wer weis
    24. März 2014 at 13:09

    Was für ein Fall ist das hier?
    An den Pranger stellen und mobben, trifft es wohl ehr.
    Was ist eigentlich passiert?
    Wenn ich Fr. Nulle wäre würde ich da auch nicht hingehen, wozu?!

  4. Kai Pirinnja
    23. März 2014 at 20:03

    Egal, welche Sympathien oder Antipathien man gegenüber Frau N. aufbringt, es ist jedem Beteiligten eines offenen Verfahrens (Ermittlungsverfahren) freigestellt, sich außerhalb des Verfahrens zu äußern. Somit kann man sie zwar zur Sitzung laden, aber nicht zwingen, auf Fragen zu antworten. Ein Fernbleiben ist also unschädlich.

  5. Tiefflieger
    Tiefflieger
    23. März 2014 at 10:52

    Dass die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet ist in Ordnung. Dass Frau Nulle nicht persönlich erscheint, sofern es zutrifft, würde ich für ein Problem halten. Welchen Sinn hat eine Sitzung die aufklären soll, ohne den Hauptbeteiligten? Wird die Bewohnerin auch kommen?

  6. julien: sapere aude!
    23. März 2014 at 00:46

    Ich habe mal auf der Verwaltungsseite nachgesehen. Dort ist die Hauptsatzung verfügbar. In dieser kann man in §8 nachlesen, dass bei Sitzungen der Gemeindevertretung, wo Personal- und Disziplinarangelegenheiten besprochen werden, die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Das hängt mit den “berechtigten Interessen Einzelner” zusammen, da es hier ja um einen Mitarbeiter der Verwaltung handelt.

    Also sind die “verschlossenen Türen” doch in Ordnung, oder etwa doch nicht?

  7. Simon
    22. März 2014 at 18:41

    Wie ich bereits sagte: Früher haben wir solchen Leuten wir Mücke und Nulle gehörig in den Hintern getreten und mit der Mistgabel vom Hof gejagt!

  8. Bürger
    22. März 2014 at 10:09

    Nun doch “hinter verschlossen Türen” überrascht in dieser Angelegenheit nun wirklich gar nicht mehr. Und Frau Nulle entzieht sich einer Aufklärung ihrer sehr merkwürdigen Vorgehensweise entsprechend passend. In dieser Sache lässt sich eine weitere Leitung und Mitwirkung von Mücke und Nulle in der Gemeinde Schulzendorf nicht mehr plausibel vertreten!

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