Rechtsbruch: Was droht Markus Mücke jetzt?

15. Februar 2014
Von

Wird Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke langsam zum Sorgenkind von Landrat Stephan Loge?

Am kommenden Mittwoch muss die Gemeindevertretung, die der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters ist, gleich zu zwei Beschwerden, die beim Landrat auf dem Tisch landeten, Position beziehen.

Was kommt nun auf Markus Mücke zu?

Was kommt nun auf Markus Mücke zu?

Zum einen hatte Der Schulzendorfer den Skandal um die Erfassung personenbeziehbarer Daten von Bürgern, die im Rathaus gelbe Wertstoffsäcke abholten, beklagt. Mücke weigerte sich mit Händen und Füßen die Rechtsgrundlagen zu benennen, nach denen er Daten von unbescholtenen Bürgern erfasst hatte.

Aus gutem Grund: Die gibt es nämlich nicht! Das hat inzwischen auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg festgestellt.

Ordnungswidrigkeiten nach dem Brandenburger Datenschutzgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50. 000 Euro geahndet werden.

Mehrere Gemeindevertreter sind über die Sitzungsvorbereitung stink sauer. Denn ihnen lag die Dienstaufsichtsbeschwerde über Mückes Daten Sammelwut, zu der sie sich eine Meinung bilden sollen, bis letzten Freitag überhaupt nicht vor.

Über eine zweite Beschwerde, in der es um “Bearbeitungszeiten” geht, wird sogar in einer geheimen Sitzung beraten. Was soll da verheimlicht werden?

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2 Responses to Rechtsbruch: Was droht Markus Mücke jetzt?

  1. Ratlos
    16. Februar 2014 at 11:17

    Mücke schaft es immer wieder – aus jedem Thema einen Elephanten zu machen.

    Wie wir aber aus der großen Politik wissen, stolpert man über Kleinigkeiten, aber nicht, wenn es schwere Verpfehlungen gibt – z.B. wenn man das Geld der Bürger zum Fenster hinauswirft.

    Leider wird bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht viel herauskommen für die Gemeinde – Wetten dass wäre da spannendener – wenn z.B. der Einsatz fällig wird, wenn die Wetter verloren wird.

    Mir würde als Einsatz alleine schon gefallen, wenn Mücke seinen öffentlichen Stolperfußweg vor seiner eigenen privaten Haustür in Ordnung bringt.

  2. Obelix
    16. Februar 2014 at 08:30

    Ick bin für Geldbuße…müste auch höher ausfallen! Dann weiss er wies ist wenn man seine Kosten nicht tragen kann. Bei Stundung schlag ich ebenfalls 6% pro Jahr vor… Wer nich hören kann, muss fühlen!!!! Wär nur gerecht… Aber wird sich rauswinden so wies die Grossen auch machen!!! Sieht man doch mit dem aktuellen Politkrimmi…

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