MAWV: Freiwillige Rückzahlungen – Innenministerium schlägt ALARM

20. Juni 2018
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Peter Sczepanski, Chef des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), ist derzeit in vielen Kommunen unterwegs. Er  rührt infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 bei Abgeordneten in der Region die Werbetrommel für die Rückzahlung von Beiträgen ausschließlich an Betroffene mit nicht bestandskräftigen Bescheiden. Heute steht er Abgeordneten in Schulzendorf Rede und Antwort. Das Treffen findet hinter verschlossenen Türen statt, Transparenz sieht anders aus.

Peter Sczepanski: Bei Rückzahlung an alle (Option 4) wäre der Verband tot. (Foto:mwBild)
Peter Sczepanski: Bei Rückzahlung an alle (Option 4) wäre der Verband tot. (Foto:mwBild)

Einige Verbandsmitglieder des MAWV haben sich für freiwillige Rückzahlungen, also auch an Altanschließer mit bestandskräftigen Bescheiden, ausgesprochen. Tausende Bürger, Politiker des Landtages und den Kommunen unterstützen diese Forderungen. Weil der MAWV  wohl vor einem Flächenbrand zittert, hat er sich um Rat an das Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) gewandt.

Das wies in einem Schreiben vom 18. Juni 2018 darauf hin, dass freiwillige Rückzahlungen zu einer Finanzierungslücke sowie zu Problemen der Liquidität des Verbandes und der Kommunen führen können. Daher sei der MAWV angehalten, ein Finanzierungskonzept für alle möglichen Rückzahlungsoptionen auf den Tisch zu legen. Ohne dem geht nichts.

Gemeinderäte, die ihre Bürgermeister dazu vergattern, sich in der MAWV – Verbandsversammlung für freiwillige Beitragsrückzahlungen einzusetzen, müssen zuvor die wirtschaftlichen Folgen für die Gemeinde ins Visier nehmen und im Haushalt finanzielle Vorsorge für die Entrichtung der notwendig werdenden Verbandsumlagen treffen, so die Potsdamer Rechtshüter.

Werden ohne dem freiwillige Rückzahlungen beschlossen, erinnert die Behörde an die Pflicht der Bürgermeister, unrechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse zu beanstanden.

Bis Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfrieden in Sachen Altanschließer einkehrt, dürfte es angesichts dieser Umstände wohl doch noch einige Zeit dauern.

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