MAWV: Bürgermeister stellen Weichen für Rückzahlung nach „kleiner Option“

15. Juni 2018
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Trotz zeitgleichem WM – Eröffnungsspiel Russland gegen Saudi Arabien: Über zwei Stunden standen der Chef des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Peter Sczepanski, und Justiziarin Nicole Waelisch – Rätke Lesern des Schulzendorfer zum Thema Altanschließer Rede und Antwort.

MAWV - Chef Peter Sczepanski und Justiziarin Nicole Waelisch – Rätke (Foto: mwBild)

MAWV – Chef Peter Sczepanski und Justiziarin Nicole Waelisch – Rätke (Foto: mwBild)

Lediglich vier Mal musste Sczepanski Redner aus Schulzendorf und Zeuthen mit der Glocke zur Ordnung rufen, weil sie zu viel Herz in ihre Beiträge und Fragen gepackt hatten.

„Im Ergebnis der MAWV Arbeitsberatung am 17.5. 2018 habe ich den Auftrag der Bürgermeister erhalten, die „kleine Option“ als Beschluss für die nächste Verbandversammlung vorzubereiten.“, erklärte Peter Sczepanski.

Kleine Option heißt: Aufgehoben werden alle nicht bestandkräftigen Bescheide, sofern sie vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst werden. Auf Kommunen kommen folgende Umlagen zu: Eichwalde 17.645 Euro, Schulzendorf 20.168 Euro und Zeuthen 30.252 Euro.

Wenige Gemeindeoberhäupter sprachen sich für Option 3 aus. Sie sieht vor, dass alle Bescheide aufgehoben werden, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, egal ob sie bestandskräftig sind oder nicht. In diesem Fall müssten Eichwalde 529.412 Euro, Schulzendorf 605.042 Euro und Zeuthen 907.563 Euro Umlage an den MAWV zahlen.

Sollten alle Beitragsbescheide, egal ob sie vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind oder nicht, zurückgezahlt werden, wie es die Option 4 vorsieht, „wäre der Verband tot. Die DNWAB müsste aufgelöst werden.“, so der MAWV – Chef. Denn weder Verband noch Kommunen können insgesamt 250 Millionen Euro an Rückzahlungen stemmen.

Reinhard Bolduan von der Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorfer (mwBild)

Reinhard Bolduan von der Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorfer (mwBild)

Sczepanski präsentierte sich als souveräner und offener Verbandschef, legte transparent Zahlen und Fakten auf den Tisch, wich Fragen nicht aus. Nur einmal wackelte er mächtig und gab keine gute Figur ab. Auf die Frage, was er Betroffenen sagt, die den Bescheiden des MAWV vertraut, sie gezahlt und nicht geklagt haben, die aber nun mit der „kleinen Option“ schlechter gestellt werden: „Meine Aufgabe ist es, die Trink- und Schmutzwasserversorgung zu organisieren. Ich bin Vorsteher des MAWV und muss mich in einem bestimmten rechtlichen Rahmen bewegen.“ Eine Ohrfeige für tausende Grundstücksbesitzer.

Burkhard Klubescheid und Schulzendorfs CDU - Chef Joachim Kolberg (Foto: mwBild)

Burkhard Klubescheid und Schulzendorfs CDU – Chef Joachim Kolberg (Foto: mwBild)

Schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der „kleinen Option“ richtete Burkhard Klubescheid aus Schulzendorf an den MAWV: „Sie zerstören damit das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Die Gesellschaft ist bereits in der Flüchtlingspolitik gespalten. Sie tragen damit zu weiterem Unfrieden bei. Die Quittung dafür werden wir im nächsten Jahr bei der Wahl bekommen.“

MAWV - Rebell Jörg Mittelstädt (re.) aus Zeuthen (Foto:mwBild)

MAWV – Rebell Jörg Mittelstädt (re.) aus Zeuthen (Foto:mwBild)

Sczepanski wies die Vorwürfe zurück. „Nicht die Verbände, die Landesregierung trägt die Verantwortung. Sie gibt den rechtlichen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen müssen. Wir haben stets rechtmäßig gehandelt.“

Der MAWV will Betroffenen eine Wahlmöglichkeit anbieten. Verzichten sie auf die Rückzahlung des Anschlussbeitrages, ändern sich die derzeit geltenden Gebühren nicht. Besteht ein Betroffener auf die Rückzahlung, werden seine Gebühren bei Trinkwasser von derzeit 1,46 €/m³ auf 2,33 €/m³ und bei Abwasser von 2,94 €/m³ auf 5,88 €/m³ angehoben.

 

6 Responses to MAWV: Bürgermeister stellen Weichen für Rückzahlung nach „kleiner Option“

  1. LaLeLu
    17. Juni 2018 at 22:11

    Die Kommunen haben selbst gegen die Beitragsbescheide des MAWV Widerspruch und Klage eingelgt, weil die Steuerzahler für die Kosten aufkommen müssen, egal, ob die Prozesse gewonnen oder verloren werden.
    Nun bekommen sie im Wege der “Kleinen Lösung” ihre Beiträge zurück.
    Wurden bzw. werden diese zurück zu erstattenden Beiträge mit der Umlage verrechnet?
    Falls ja, könnte sogar ein PLUS für die Gemeinden heraus kommen.
    Die Lösung, Rückzahlungsempfänger mit höheren Gebühren zu belegen, gefällt mir. So kann ich mich trösten, dass ich nicht geklagt habe, dafür aber weniger Gebühren zahle.
    Ob diese Sache rechtlich einwandfrei ist, kann ich nicht glauben.
    Die Kommunen, die Anschlussbeiträge zurück bekommen, können ja gegen die höheren Gebühren wieder mit Steuergeld klagen….

  2. B.Hartenstein
    17. Juni 2018 at 17:03

    Doch ich kann das !!!!!
    Ich war bei der Versammlung dabeiund genau diese Frage habe ich Hr. Szepanski gestellt.

    Antwort: Sie wurden für wichtige Investitionen verwendet.

    Antwort von mir: Also haben sie Gelder verwendet, die ihnen auf grund der Rechtslage eigentlich noch gar nicht eindeutig gehörten. Seriös ist das nicht .

    Antwort: nicht sagendes Geplapper

    Aber ich habe etwas wesentlich Wichtigeres erfahren, als ich die Frage stellte, warum überhaupt Beiträge erhoben wurden, obwohl bereits funktionierende Wasseranschlüsse z.T. seit 1936 zumindest aber seit DDr-Zeiten existieren.

    Seine Antwort!!!

    Die brandenburgische Regierung hat 1990 alle vorhandenen Investmittel, z.B. Wasserrohleitungen, für Null und nichtig erklärt, also kaufmännisch Buchwert gleich Null. Quasi war das Schulzendorfer Gebiet eine grüne Wiese ohne jeglichen Wasseranschluß.
    Damit hat sie neu gegründetet Wasserverbänden mit Möglichkeit eröffnet, alle Grundstücke als nicht erschlossen zu betrachten und Anschlußgebühren zu verlangen.

    Ich weiß nicht, ob das so der politischen Wahrheit entspricht, aber Hr. Szepanski hat es so verkündet.

    Wenn es denn so ist, bedanke ich mich noch nachträglich vielmals für Fürsorge, die mir die SPD-geführte Regierung zuteil kommen ließ. Wie immer nur auf Volkes Wohl bedacht !!!!!

  3. Anwohnerin
    17. Juni 2018 at 08:57

    Die frage beantwortet doch keiner
    Warum wohl ?

  4. M&M
    16. Juni 2018 at 17:08

    Wo sind die eingezahlten Gelder geblieben?

  5. Anwohnerin
    16. Juni 2018 at 07:20

    Das ist doch eine gute Idee
    Da wirkt dann aber sofort der Rechtsstaat

  6. Fam. glücklich
    15. Juni 2018 at 16:47

    Das nenn ich mal Friss oder stirb. Vielleicht sollten wir die Zahlung am MAWV einstellen. Dann möchte ich mal wissen was Herr Sczepanski unternehmen möchte? Uns allen das Wasser abstellen?
    Vielleicht sollte wirklich jeder Betroffene seine Abschläge am MAWV in Abzug bringen.

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