Landkreis erwartet in diesem Jahr 570 neue Asylbewerber und Flüchtlinge.

19. März 2015
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Als Folge der vielen Krisenherde und Bürgerkriege in der Welt sind immer mehr Menschen gezwungen, Zuflucht in Deutschland zu suchen. Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 202.834 Asylanträge gestellt. Das waren 60 Prozent mehr als noch im Jahr davor.

Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Foto: imago/Ralf Lueger)

Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Foto: imago/Ralf Lueger)

Lediglich drei Prozent der in Deutschland neu ankommenden Flüchtlinge müssen im Land Brandenburg aufgenommen werden. Die Zahl der Asylsuchenden, die im Jahr 2014 die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt durchlaufen haben, stieg auf 6.315 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt.

Für den Landkreis Dahme-Spreewald ist für das Jahr 2015 die Zuweisung von 570 Asylsuchenden prognostiziert. 2014 hat der Kreis bereits 400 Neuankömmlinge aufgenommen.

Der Landkreis hat unlängst eine Anfrage zum alten Gemeindeamt gestellt. Er möchte es künftig als Gemeinschaftsunterkunft nutzen. Schulzendorfs Gemeindevertreter sind nun gefragt. Stimmen sie dem zu, sind erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Zur Refinanzierung schließt der Landkreis mit der Gemeinde einen Mietvertrag.

Bürgermeister Mücke sieht gegenwärtig frühestens im kommenden Jahr die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen im ehemaligen Gemeindeamt zu realisieren.

Für den Chef der Gemeindevertretung, Dr. Herbert Burmeister (Die Linke), ist es erforderlich, dass sich zunächst die Gemeindevertretung zu den Absichten des Landkreises positioniert. Ähnlich sieht es auch Thomas von Salm-Hoogstraeten (CDU): „Wir müssen uns einig sein, was wir wollen. Das Gemeindeamt ist nur eine Lösung. Es gibt auch andere, nämlich nicht ein Getto schaffen, wo alle zusammengepfercht werden. Das ist noch nicht zu Ende diskutiert.“

Im Ort gibt es nach Aussagen des Bürgermeisters derzeit 15 gemeindeeigene Wohnungen, von denen gut die Hälfte nach einer Sanierung beziehbar wäre.

Notlösungen, wie etwa die Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen, sollen nach den Worten von Landrat Stephan Loge (SPD) vermieden werden.

Einigkeit herrschte unter den Gemeindevertretern darüber, dass die Bürger möglichst frühzeitig in den Integrationsprozess von Flüchtlingen einbezogen werden müssen.

Die Bereitstellung von Asylbewerberunterkünften wird am kommenden Mittwoch ab 19 Uhr ein Thema in der Gemeindevertretung sein.

3 Responses to Landkreis erwartet in diesem Jahr 570 neue Asylbewerber und Flüchtlinge.

  1. Rudi
    31. März 2015 at 07:30

    Wenn ich die Satzung lese und den Bericht sehe – dann würde ich D lieber verlassen. Was ist da sozial- was ist da Menschenwürde ! Für 21.00€ auf dem Boden schlafen ( RBB ) – Auch hier kann man von Abzocke reden ! Für 21 € bekommt man 5 Flaschen Brauen !

    Wenn die Verantwortlichen unten angekommen sind, werden sie wohl erst verstehen, welcher Mist hier abläuft. Und der Landkreis zahlt 36.00 €.

  2. eine Anwohnerin
    30. März 2015 at 22:08

    ich möchte nochmal die obdachlosensatzung unserer gemeinde anmerken:
    (1) Die Benutzung einer Obdachlosenunterkunft stellt eine öffentlich-rechtliche Leistung auf Grund des Ordnungsbehördenrechtes dar, für die eine Benutzungsgebühr erhoben wird.
    (2) Für die Benutzung einer Obdachlosenunterkunft ist eine Gebühr in Form von Tagessätzen zu entrichten. Die Gebühr wird für die Dauer der Einweisung erhoben und ist innerhalb von 2 Wochen nach Einweisung in die Unterkunft bei der Gemeindeverwaltung einzuzahlen. Gebührenschuldner ist jeder Benutzer der Unterkunft. Bei Familien oder Personengemeinschaften haften die Benutzer als Gesamtschuldner. Eine vorübergehende, durch den Benutzer verursachte Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren vollständig zu entrichten.
    (3) Der Tagessatz beträgt für Erwachsene 21,00 € und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 10,50 €.
    (4) Für den Tag des Auszugs wird keine Benutzungsgebühr erhoben, wenn die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt übergeben wurde.
    (5) Der Tagessatz beinhaltet die folgenden Kosten für die Unterbringung:
    – ein Schlafplatz – anteilige Betriebskosten – Benutzung von Gemeinschaftsräumen.
    (6) Nichtsesshafte Bürger, die für eine Nacht untergebracht werden müssen, entrichten den Tagessatz in Höhe von 10,50 € sofort an den Objektverantwortlichen des Objektes. In diesen Fällen entscheidet der Objektverantwortliche über die Notwendigkeit der Unterbringung.
    (7) Die Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg in der z. Z. geltenden Fassung beigetrieben werden.

    Dies ist ein Auszug dieser….

  3. Oh Gott
    30. März 2015 at 20:41

    Bei aller Diskussion – kann man das nicht vergessen :

    http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20150330_1930/zu-wenige-schlafplaetze-fuer-obdachlose.html

    Wer braucht hier Hilfe ?!

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