Die unlogische Logik der Undine Nulle – ein Kommentar.

17. August 2013
Von

Die Odyssee der bröselnden Steine in der Kölner Straße geht weiter!

Sascha WeinertNun soll ein Gutachten, das die Verwaltung in Auftrag gegeben hat, die Schäden an den Steinen klären. Die Straßenbaufirmen versicherten der Gemeinde schriftlich, dass sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Verfasser der Expertise anerkennen würden. „Demzufolge zahlen wir logischerweise das Gutachten.“, erklärte jüngst die Bauchefin.

Für mich ist das absolut unlogisch. Diejenigen, die die Fehler an den Steinen zu verantworten haben müssen die Kosten des Gutachtens übernehmen. Und da dürfte doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass weder die Grundstücksanlieger noch die Gemeindeverwaltung für die bröckelnden Steine verantwortlich sind.

Dass das Rathaus mit einem Gutachten einspringt ist ein sehr großes Entgegenkommen gegenüber den Straßenbauern. Dass dann aber auch noch die Gutachterkosten von tausenden Schulzendorfern übernommen werden ist ein Geschenk! Hoffentlich verstehen die Bürger und die Spielplatzkinder auch die Logik von Undine Nulle, ich jedenfalls nicht!

9 Responses to Die unlogische Logik der Undine Nulle – ein Kommentar.

  1. Ratlos
    19. August 2013 at 08:27

    @Helgoländer Wenn der Flughafen kommt, brauchen sie auch keine Hofzufahrt mehr – weil draußen aufhalten keinen Spaß mehr macht.

    2. Neben sie ein Stück Papier und schreiben drauf – Sehr geehrter Herr Mücke, unsere von Ihnen errichtete Hofzufahrt ist unbrauchbar und stellt eine allgemeine Unfallgefahr für die Allgemeinheit dar. Ich fordere sie auf, unverzüglich eine Gefahrenabwehr zu veranlassen um weitere Schäden zu vermeiden. Die Rechnung von mir entstanden Kosten lege ich bei und bitte um Begleichung innerhalb von 3 Wochen.
    Absenden nicht vergessen !

  2. Helgoländer
    18. August 2013 at 21:16

    In seinem Wahlkampfjahr war Herr Mücke oft in Neu Schulzendorf. Er bemühte sich damals immer wieder zu erklären, dass er sich im Straßenausbau dafür einsetzen werde, dass alles im Interesse der Anlieger läuft. Sein einstiges Versprechen entpuppt sich heute als Flop. Die Einfahrten sind nur das eine Problem. Abgeplatzte Steine, schief verlegte Steine, Mulden, die nicht funktionieren, Wasser, das in die Einfahrten läuft usw.

    Herr Fischer, die SPD Ortsgruppe hat Herrn Mücke einst zum Bürgermeisterkandidaten gekürt. In Sachen BER hört man von Ihnen viel, in Sachen Straßenausbau und seinen Problemen schweigen Sie. Warum?

  3. Ratlos
    18. August 2013 at 17:39

    @Ulf + Ulli.
    Kaufen sie sich eine Auto und stellen sie eine Woche später fest, dass das Getriebe eine Macke hat. Sie werden das erleben, was ich beschrieben ( auch für Bordsteine ) habe.

    Bei der Antworten muß ich jetzt wirklich feststellen, dass die Bürger das verdient haben, was sie gewählt haben.

  4. Ulf
    Ulf
    18. August 2013 at 12:37

    Ratlos, ich halte es ebenfalls für Unsinn was Sie schreiben. Die Baufirmen bauen minderwertiges Material bzw ordentliches Material falsch ein und die Bürger sollen für ein Gutachten zahlen, das die Mängel der Firmen feststellt. Wo gibt es denn so etwas? Die Gemeinde muß bis zur Abnahme gar nichts widerlegen. Uli hat völlig Recht, die Firmen tragen die Beweispflicht.

  5. Ratlos
    18. August 2013 at 10:25

    @Ulli Wenn sie nur Leute beleidigen können, dann sollten sie lieber die Nase halten. Was Sie schreiben ist nicht nur Quatsch, sondern Blödsinn!

    Scheinbar haben Sie noch nie mal eine Pflaster – Straße gesehen. Und wo steht, dass für die Einspannung eine Bordanlage erforderlich ist ? Scheinbar ist es ihnen lieber eine Straße kaputtzusanieren nur um anderen Leuten quatsch zu unterstellen. Mehr gibt es nicht dazu zuschreiben, klagen sie- dann werden sie eben auf einer anderen Ebene ihr blaues Wunder erleben.

  6. Ulli
    18. August 2013 at 09:32

    @Ratlos: Sie schreiben “Und wer bestellt und nicht wiederlegen kann bezahlt!” Das ist völliger Quatsch!!! was Sie hier verbreiten. Bis zur Abnahme liegt die Beweispflicht beim Baubetrieb, erst danach dreht sie sich und der Auftraggeber muss den Baubetrieb nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Da die Mängel vor der Abnahme angezeigt waren liegt die Pflicht eindeutig beim Baubetrieb nachzuweisen, dass es sich um keine Mängel handelt. Und das dürfte schwer fallen. Ich schließe mich dem Kommentar an. Warum muß die Gemeinde ein Gutachten in AUftrag geben und auch noch bezahlen. Dieses große Entgegenkommen wirft bei mir ganz andere Fragen auf. Auf eine Nachbesserung,z.Bsp. durch “zuschmieren” der Schadstellen würde ich mich überhaupt nicht einlassen. Irgendwann gehen die Steine ganz kaputt und dann muß die Gemneinde die Reparaturkosten bezahlen nur weil man jetzt einen Kuhhandel eingeht.

  7. BingeLaden
    18. August 2013 at 08:47

    Wozu benötigt man überhaupt ein Gutachten? Die Verwaltung hat keine kaputten Steine bestellt, Punkt. Austauschen und neu verlegen, was anderes gibt es nicht.

  8. Karo
    18. August 2013 at 06:38

    Hier kann es doch wohl nur um “Vorkasse” gehen, seit wann trägt der Geschädigte, wenn er im Recht ist, die Kosten für ein Gutachten? Außerdem doch wenn nur die, die auch die Straßen bekommen oder der, der es “vebockt” hat mit schlechten Verträgen – dann allerdings mit persönlichen Konsequenzen. Hoffen wir es gibt eine gute “Schadensversicherung” – Verträge der Gewährleistung sind ´doch wohl auch vorhanden?

  9. Ratlos
    17. August 2013 at 20:58

    @Sascha Weinert Scheinbar schreibt man hier umsonst ” Antworten ” , so dass Beiträge schon wieder falsch dargestellt werden !

    Was ist das für ein Blödsinn, es ist gutachterlich amtlich das die Bordsteine nicht gut sind. Jetzt geht es etwas ganz anderes –

    Ich wiederhole mich noch einmal : Der Baubetrieb hat das Recht der Nachbesserung und die Gemeinde kann nur eine mangelfreie Leistung erwarten – ist das so schwer zu verstehen ?!

    Nun hat der Baubetrieb einen Lösungsvorschlaf zur Mangelbescheitigung nach dem Stand der Wissenschaft unterbreitet. Um diesen abzulehnen, braucht die Gemeinde Grunde- hat sie aber nicht. Deshalb hat sie einen Gutachter beauftragt, der den Vorschlag nach Mängeln abzukloppen soll- es wird aber keine Gründe finden – so dass die Gemeinde eine Sicherheit hat, den Lösungsvorschlag anzunehmen.
    Wieso soll der Baubetrieb dieses Gutachten bezahlen- er hat alle Dinge offengelegt ! Und wer bestellt und nicht wiederlegen kann bezahlt!

    Was ist da unlogisch, warum schreiben sie etwas – was einfach nicht stimmt ?

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