Die große Ohnmacht der Bauverwaltung.

29. August 2013
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Tagelang tappten die Bewohner im Altdorf, Gemeindevertreter und die Bauverwaltung im Dunkeln. Der Grund: Keiner konnte sagen, ob die Beitragsansprüche der Gemeinde für den Gehwegbau im Altdorf verjährt waren oder nicht. Nun steht es fest. Weil die Beleuchtung erst 2009 fertiggestellt wurde gilt nun, dass die Gesamtbaumaßnahme auch erst zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde. Somit verjähren die Ansprüche der Gemeinde am 31.12.2013, heißt es jetzt unter Berufung auf ein Anwaltsbüro.

Altdorf

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Angesichts der Falschinformationen, die aus dem Rathaus drangen,  darf sich Bürgermeister Markus Mücke nicht wundern, wenn Bürger über das Beitragstheater den Kopf schütteln.

Seine Aussage, dass die Beitragsbescheide erst dann ergehen können, wenn die Gemeinde Eigentümer der Grundstücke ist, auf denen die Gehwege gebaut wurden, hat sich als falsch herausgestellt. Auch, dass die Beitragsberechnung auf der Grundlage des Erschließungsrechts basiert war fehlerhaft.

Dass erst ein Sachverständiger bemüht werden musste, um die Frage der Verjährung zu beantworten ist mehr als nur peinlich.

„Es gehört zum elementaren Grundwissen eines Amtsleiters, wann die Voraussetzungen für den Erlass eines Beitragsbescheides erfüllt sind und wann Verjährungsfristen einsetzen.“, sagt ein Rathaus – Insider, eine deutliche Schelte an Geschäftsbereichsleiterin Undine Nulle.

Bau - Geschäftsbereichsleiterin Undine Nulle machte in der Beitragspanne keine gute Figur: (Foto: Wolff)

Bau – Geschäftsbereichsleiterin Undine Nulle machte in der Beitragspanne keine gute Figur: (Foto: Wolff)

Hans – Georg Bäumer (SPD) kritisierte vor einigen Wochen die Ausgaben in der Gemeindeverwaltung für Sachverständige und Gutachter, die in den letzten Jahren in die Höhe schossen. „Letztlich muss man sich dann sogar die Frage gefallen lassen, ob ich personell überhaupt richtig aufgestellt bin.“, so Bäumer.

Wenn der Geschäftsbereich Bau häufig auf Gutachter  und Ingenieurbüros angewiesen ist, und selbst für die Montage eines Heizkörpers im Friedhofsgebäude ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden muss, sollte nachgedacht werden, ob es nicht sinnvoller ist den gesamten Baubereich einem geeigneten privaten Unternehmen zu übertragen.

Die peinliche Panne hat eine weitere Wunde offengelegt: Ein wirksames Verwaltungscontrolling fehlt. In Zeiten knapper Kassen darf es nicht sein, dass eine Beitragserhebung unter den Tisch fällt, weil eine Mitarbeiterin schwanger wurde, die Bauamtsleiterin und die Kämmerin wechselten. Von “unglücklichen Umständen” kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch wenn kein Schaden entstanden ist, der Lack von Bürgermeister Markus Mücke und Undine Nulle dürfte nach dieser Beitragspanne angekratzt sein.

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