
Share Der Landkreis Dahme-Spreewald hat in einer Verfügung bestimmt, dass Maßnahmen zur Vergrämung und Entnahme von Bibern in Abschnitten des Selchower Flutgrabens, so in Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen zulässig sind. Der Selchower Flutgraben erfüllt wichtige Funktionen für die die Ableitung der festgelegten Niederschlagsmenge von 2 m³/s des Flughafens BER sowie als bedeutsames Vorflutgewässer zur Sicherung…
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