Share Der Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverband (MAWV) hat vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eine empfindliche Niederlage kassiert. Das Gericht hat den Beitragsbescheid eines Schulzendorfer Altanschließers aufgehoben. Er wurde vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) rechtlich betreut. Der MAWV hatte sich geweigert, auf diesen Grundstückseigentümer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Altanschließerbeiträge in Brandenburg anzuwenden. Der Grund:…







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