BER: Neue Pleite für Platzeck und Mehdorn!

25. April 2013
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The neverending Story – alle bisherigen Schallschutzbescheide sind hinfällig! Mit einem mathematischen Taschenspielertrick wollte das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) den gültigen Planfeststellungsbeschluss, wonach tagsüber in Wohnräumen keine höheren Maximalpegel als 55 Dezibel auftreten dürfen, aushebeln.

Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) hat diesem Vorhaben einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht.

BER: The neverending Story. (Foto: Wolff)

Es hat heute das MIL im Hauptsacheverfahren verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt.

Dabei hat der zuständige 11. Senat entschieden, dass die Lärmschutzauflage für den Tag so zu verstehen ist, dass rechnerisch keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) erlaubt ist.

Die Flughafenmacher waren ursprünglich von täglich sechs Überschreitungen dieses Wertes ausgegangen. Nach dem das OVG diese Rechenart monierte gestand das Brandenburger Ministerium dem Flughafen täglich bis zu 0,5 Überschreitungen zu.

Um knapp 600 Millionen Euro muss das Schallschutzprogramm nun nachgebessert werden.

 „Ich bezweifle, dass das Urteil des OVG den Anwohnern wirklich hilft. Das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft bietet ein sehr

Ministerpräsifent und BER – Aufsichtsratschef? Der Drahtseilakt von Matthias Platzeck kann nicht gut gehen!

hohes Schutzniveau. Die Forderung des Gerichts ist in weiten Teilen aus lärmphysikalischer Sicht nicht umsetzbar. Es hat zur Folge, dass für viele Anwohner gar keine Schallschutzmaßnahmen realisiert werden können, sondern sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssen.“, konstatierte Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.

Rainer Genilke, infrastrukturpolitischer Sprecher der CDU – Fraktion, sagte zu dem Urteil: „Es ist traurig, dass die Bürger in Brandenburg nur über den Klageweg zu ihrem Recht kommen. Noch gestern hatte der brandenburgische Infrastrukturminister Vogelsänger erklärt, dass seine Behörde fehlerfrei gearbeitet hätte – das ist nun ein weiteres Mal widerlegt.“

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9 Responses to BER: Neue Pleite für Platzeck und Mehdorn!

  1. Du
    28. April 2013 at 11:56

    @ Ba – Ich weiß nicht wo sie hin wollen, vielleicht, dass zum Po abwischen eine Hand reicht ? und eine zwei braucht man nicnt ? also weg damit ?

    Der Standort BER wurde mit dem planfestgestellten und am 16.3.06 bestätigten Urteil mit dem Schallschutzprogramm erkauft und bestätigt. Ob ein Standort Sprenberg besser war und wäre – hierzu habe ich mich nie geäußert und ich werde es auch nicht tun.
    Die GV Schulzendorf hat 2000 ( Datum leider nicht zur Hand ) beschlossen, dass für den BBI da WG Eichberg umzusiedeln ist. Ich vertrete die Meinung, übrigens wie sie auch- dass ein Leben im Haus + im Garten keine Einheit mehr bildet und ein Bunkerleben nicht der Sinn sein kann. Die Belastung wird jedoch so hoch sein – und ihre Mitmenschen aus Zeuthen freuen sich schon auf das Münchener Modell – übrigens der erste Schtritt für eine 3. Landebahn – so dass der ganze Feinstaub und Lärm nur noch für den Eichberg reserviert ist. Somit sind ihre Aussagen zur Verteilung überflüssig- weil es intersiiert niemanden und es wird auch nicht eintreten, weil schon heute jede Flugbewegung immer eine Sondersituation darstellt und immer begründet wird.

    Ihre Aussage ist ferner falsch, dass Schulzendorf oder Schulzendorfer nicht am Eilverfahren am 15.6.2012 oder am 25.4.13 beteiligt waren.

    Wie sie wissen, ruhen die Arbeiten am BER seit 5 / 2012. Ihre diesem Grunde sind ihre Aussagen erneut eine böswillige Unterstellung und Beschimpfung von Menschen, die sehr wohl wissen, welche Belastung in Schulzendorf zu erwarten ist.

    Übrigens wurde die Klage vor dem OVG auch von Bundestagsabgeordneten finanziell unterstützt, sie waren nicht dabei ! Wieviel haben sie aber schon gespendet für den BER – damit das menschenverachtenste Vorhaben seit dem 2. Weltkrieg in Betrieb gehen kann ?

  2. Ba
    27. April 2013 at 21:32

    Auch mir wäre Sperenberg lieber gewesen. Das bedeutet aber nicht, daß ich dem Schrei nach Baustopp oder “Jetzt werden alle umsiedeln” irgendeinen Wahrheitsgehalt entnehmen kann. Das Ding wird kommen wenn auch schön spät und es wird Krach machen.
    Derartige “Wünsche” lenken nur davon ab, daß es um halbwegs gerechten Schallschutz (aktiven und passiven) und nicht immer die Gleichen treffende Flugrouten geht. Da können sich die Flughafenmacher freuen. Sind die Baustopper etwa auch dafür aufgetreten, daß zwar Ew mit Mahlow etc. geklagt hat, Sch’df aber nicht?

  3. Du
    27. April 2013 at 14:48

    @Ba –
    Zum ersten – ich bin nicht nach Schulzendorf gezogen, ich bin hier geboren
    zum zweiten – wenn ich ständig durch Lärm geweckt oder bei der Arbeit gestört werde, brauche ich keinen Bus mehr um weg zu fahren
    zum Dritten – Wer sagt denn, dass man mit den Schutzmaßnahmen Bunker bauen kann

    Fakt ist, die Inforamtionen der Landesregierung und des Flughafens sind nicht nur falsch sondern fahrlässig geschönt. Die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt hat öffentlich eingestanden, dass die Belastung am FH Frankfurt höher ist als erwartet und berechnet.

    Hier herum zudruksten ist schlimm und den Schwerstbetroffen noch einzureden, mit einem besseren Nachverkehr ( was denn ? Freiflüge ? ) werden sie ein besseres Leben führen, ist Stammtischdeutsch.

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten : 1 – Absiedlung mit 100 % Abfinudng ( CASA – Programm siehe Frankfurt ) oder 2. Keine Inbetriebnahme BER

    Alles andere ist menschenverachtend und es gibt keinen Menschen, der ein Argument hat, etwas anderes zu behaupten. Es sei denn er argumentiert wie ein Arbeiter in AKW Tschernbül, der zwar merkt, dass seine Gesundheit nichts mehr taugt, der täglich seinem an Krebs verstorben Sohn Blumen auf das Grab legt und sich wundert, dass die Franzosen 10 mal soviel Gehalt bekommt wie er.

  4. Ba
    27. April 2013 at 13:07

    Ja, verstehen ist ganz offenbar eine sehr sehr schwierige Sache. Vielleicht hilft eine neue Formulierung:
    Nehmen wir mal an, die Schwerstbetroffenen direkt unter den Routen bekämen tatsächlich alles Geld, um sich aus ihren Häusern schalldichte Bunker zu bauen. Was ist das erstens für ein Leben von Leuten die mal ins Grüne gezogen sind und was bedeutet das für die wenige hundert Meter weiter wohnenden, die weder in noch außer Haus Ruhe haben?
    Wenn ein Teil des Mehrgeldes, das für anstelle 5mal tgl. >55dB für 0mal ausgegeben werden soll, zu einer deutlich verbesserten Regelung im Nahbereich genutzt würde, kann ich das nicht als böswillig betrachten.

  5. Du
    27. April 2013 at 08:37

    @BA. Sie haben leider nichts verstanden. Es geht nicht um eine Überschreitung, was Sie da schreiben ist böswillig ! Mit dem im Planfeststellungsbeschluß festgelegten Schallschutzniveau und nun vom Gericht bestätigtem Urteil, wird die Belastung von jedem Lärmeeignis runtergebrochen. Kranke Menschen haben mit dem Urteil vom 16.3.2006 ein noch niedriegen Wert zu gesprochen bekommen.

    Zu ihrer zweiten böswillige Bemerkung- ich habe es schon zum Tiefflieger geschreiben, von dem Entschädigungsgeld werden sie sich keinen Lärmschutz leisten können. Ein Fenster kostet um die 2500 € und der Verkehrswertgutachter stellt kommischerweise den Grundstückswert zum Flughafen immer geriner da- heißt je näher zum Flughafen- weniger Schallschutz bzw. Entschädigung. Aus diesem Grunde kann man Sie zu ihrer Meinung nur beglückwünschen.

  6. Ba
    27. April 2013 at 07:27

    Natürlich ist es gut, daß sich ein Gericht gewagt hat, etwas zum Schallschutz zu tun. Nur: Für rd. eine 55dB Überschreitung alle zwei Tage im sog. Tagschutzgebiet vom (letztlich) Steuerzahler 300 Mio zu fordern, erscheint mir doch zumindest diskussionswürdig.
    Mal abgesehen von den ebenfalls noch diskutierten (und sich später immer mal ändernden) Flugrouten wird man 100m neben oder hinter dem Tagschutzgebiet mit einem sinnarmen Lüfter abgespeist und darf 60dB 100mal am Tag “genießen”.
    Die Trauer um die ach so wenigen 30T€ für eine alte Hütte und einige 100T€ für ein neues Haus hält sich bei mir in sehr engen Grenzen. Für einmal alle zwei Tage! Applaus, Applaus.

  7. Du
    26. April 2013 at 21:02

    @Tiefflieger
    Als Stichtag für das Verkehrswertgutachten gilt bei der FBB der Tag der Antragstellung- heißt : Der Fluglärm wird schon mitbewertet und kein Haus wird mit 100 000 € bewertet !

    Die Entschädigungszahlung liegt aber immer noch über dem, was bisher angeboten wurde – schützen werden beide Varianten nicht !

    Also bleibt bloß besaufen oder kämpfen – macht aber in Schulzendorf fast keiner !

  8. Tiefflieger
    Tiefflieger
    26. April 2013 at 12:55

    Ich bin mir nicht sicher ob sich die Betroffenen darüber freuen sollen. Wenn entschädigt wird, dann heißt das, daß 30% vom Verkehrswert gezahlt werden. Interessant ist die Frage von welchem Jahr der Wert angesetzt wird. Mal angenommen ein älteres Haus mit Sanierungsbedarf liegt bei 100.000 Euro, dann sind das gerade einmal 30.000 Euro.Eigentlich ist das nichts!Für dieses Geld bekommt man kein vernünftigen Schallschutz gebaut. Ich tendiere dazu, daß diese Regelung noch schlechter ist als der Einbau von schlechten Schallschutzmaßnahmen.

  9. Du
    26. April 2013 at 08:55

    Der Beschiß geht also weiter. Da Mehdorn ja weiß.dass die Verkehrsgutachten der betroffenen Grundstücke sehr klein gerechnet werden und so die Entschädigungszahlungen so klein ausfallen werden- kann man sich mit den Entschädigungs – Zahlungen maimal nur TOTSAUfen- um dem Problem Lärmschutz zu entgehen.

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