Beitragsfiasko im Altdorf: Wie konnte es nur soweit kommen?

21. August 2013
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Was sich vor einigen Tagen Gemeindevertreter kaum vorstellen konnten scheint jetzt tatsächlich bittere Wahrheit zu sein. Wie Der Schulzendorfer aus zuverlässiger Quelle erfuhr geht die Verwaltung nach dem jetzigen Kenntnisstand davon aus, dass die Ansprüche der Gemeinde zur Erhebung eines Ausbaubeitrages für den Gehwegbau im Altdorf verjährt sind!

Bürgermeister Markus Mücke und Bauamtsleiterin Undine Nulle: Vieles deutet darauf hin, dass durch Schluderei im Altdorf keine Beiträge mehr für den Gehwegbau erhoben werden können. (Foto: Wolff)

Bürgermeister Markus Mücke und Bauamtsleiterin Undine Nulle: Vieles deutet darauf hin, dass im Altdorf keine Beiträge mehr für den Gehwegbau erhoben werden können.  (Foto: Wolff)

Ende 2008 waren die Arbeiten im Altdorf abgeschlossen, zum selben Zeitpunkt erfolgte die Abnahme. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist die Erhebung eines Ausbaubeitrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist von vier Jahren nicht mehr zulässig.

Noch vor einer Woche hatte Bürgermeister Markus Mücke erklärt, dass derzeit die Kaufverträge für jene Grundstücke vorbereitet werden, die als Gehwege ausgebaut wurden. Der Ankauf wäre Voraussetzung um Beiträge erheben zu können. Diese Aussage hatte bei Gemeindevertretern und Sachkundigen Einwohnern für einiges Stirnenrunzeln gesorgt.

Bestätigt sich der Sachverhalt würden dem Gemeindehaushalt Schätzungen zufolge  knapp 100.000 Euro verloren gehen.

3 Responses to Beitragsfiasko im Altdorf: Wie konnte es nur soweit kommen?

  1. Ratlos
    25. August 2013 at 19:13

    @ LaLeLu Ihre Bemerkungen sind eine Ergänzung von meinen Hinweisen und wiedersprechen nicht den Aussagen. Beiträge können 4 Jahre nach Fertsigstellung erhoben werden, Grundstücksfragen spielen keine Rolle, weil der Erwerb durch Wertgutachten erfolgt und somit die Summe der Kosten zeitnah bekannt ist. Diese Auffassung wird auch das Verwaltungsgericht teilen, denn der Weg dahin wird erforderlich sein, da – wie sie schreiben – mit Sicherheit es einen RA gibt, der für die Gemeinde gutes schreibt.

  2. LaLeLu
    24. August 2013 at 10:04

    @Ratlos
    Eine Beitragserhebung ist auch noch möglich, wenn das Bauprogramm einen Erwerb der Grundstücke vorsieht. Dann entsteht die Beitragspflicht erst mit Eintragung der Gemeinde ins Grundbuch.
    Wie das Bauprogramm dokumentiert ist, weiß ich nicht, ein geschickter Jurist schafft es sicher, ein Bauprogrammm mit Erwerb vorzulegen, so dass doch noch Beiträge erhoben werden dürfen.
    Deshalb wird abzuwarten sein, ob tatsächlich diese Beiträge in der Gemeindekasse fehlen werden.

  3. Ratlos
    21. August 2013 at 15:34

    In der Straßenausbausatzung Schulzendorf steht keine Abhängigkiet von Kaufverträgen- in der Erschließungssatzung schon. Der Beschluß der Gemeindevertretung ist aber eindeutig, da steht nach Straßenausbausatzung drin !
    100 000 € durch die Einwohner heißt, jeder Schulzendorfer Bürger hat wieder eine Umlage vom 12,5 € zu tragen. Klasse Herr Bürgermeister, welches Wort kann man ihren überhaupt noch glauben ?

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