„Verkettung unglücklicher Umstände“ – Mücke redet sich die Beitragspanne im Altdorf schön!

26. August 2013
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Viele Anzeichen deuten darauf hin, dass der Gemeinde Schulzendorf Ausbaubeiträge für den Gehwegbau im Altdorf verloren gegangen sind. „Wir müssen zusehen ob es noch möglich ist Beiträge erheben zu können oder ob eine Verjährungsfrist eingetreten ist.“, erklärte Bürgermeister Markus Mücke im jüngsten Finanzausschuss.

Aus dem Rathaus hieß inoffiziell, dass die Beitragsansprüche verjährt sind. Offenbar herrscht dort ein Durcheinander, keiner kennt die entstandene Situation tatsächlich. In den nächsten Tagen soll eine Anwaltskanzlei für Klarheit in der Angelegenheit sorgen.

Bürgermeister Markus Mücke steht wegen dem Beitragsdebakel im Altdorf unter Druck.

Bürgermeister Markus Mücke steht wegen dem Beitragsdebakel im Altdorf unter Druck.

Markus Mücke sieht indes den Ankauf der Grundstücke als unabdingbare Voraussetzung für die Beitragserhebung nach dem Erschließungsrecht. Die öffentliche Debatte über die Beitragspanne hat inzwischen Wellen geschlagen, der Bürgermeister fürchtet, dass sich Anlieger weigern könnten, ihre Unterschrift unter die Kaufverträge zu setzen.

Die Nichterhebung der Beiträge im Altdorf betrachtet Markus Mücke als eine „Verkettung unglücklicher Umstände.“ Und so sehen die nach seiner Sicht aus:

Unglücksumstand Nummer 1:

Eine Rathausmitarbeiterin, die mit der Beitragserhebung im Altdorf befasst war wurde schwanger und fiel für Monate aus. Dies bedeutete gleichzeitig die Auszeit für die Beitragserhebung im Altdorf. Als die junge Mutter dann in das Amt zurückkehrte lief das 16 Kilometer Straßenausbauprojekt an, keiner dachte mehr an die Beiträge des Gehweges im Altdorf, so Mücke.

Unglücksumstand Nummer 2:

Die Verwaltung forcierte nach Mücke Aussagen die Grundstücksankäufe im Altdorf deshalb nicht, weil angeblich die Gemeindevertretung der Auffassung war, dass man nicht unbedingt Eigentümer der Grundstücke sein müsse, auf denen der Gehweg gebaut wurde. Praktisch sei es egal ob die Gemeinde Eigentümer sei oder nicht. Außerdem würde man noch die Ausgaben für die Grundstückskäufe sparen.

Eine Rathausmitarbeiterin, die Mama wurde und Gemeindevertreter, die den Grundstücksankauf nicht für wichtig hielten sind nach Sicht von Bürgermeister Mücke die Auslöser des Beitragsunglücks im Altdorf.

Ob der Landkreis, der sich unbestätigten Informationen zufolge inzwischen auch mit dem Schulzendorfer Beitragsdilemma beschäftigen soll, Mückes Theorie der „unglücklichen Umstände“ folgen wird bleibt abzuwarten.

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15 Responses to „Verkettung unglücklicher Umstände“ – Mücke redet sich die Beitragspanne im Altdorf schön!

  1. Ratlos
    31. August 2013 at 13:17

    @LaLeLu Sehe ich zu 99 % auch so. Wir haben alle erlebt, was das Zusammenwürfeln von Großgemeinden gebracht hat. Der Bürger hat nicht mal mehr eine Chance ein Leuchtmittelausfall kurzfristig zu melden usw.

    Schulzendorf abschaffen – ist nur so gemeint, dass mal der Mief der ganzen Schulzendorfer Verwaltung weg ist. Kein Ortsbürgermeister kann sich soetwas erlauben, was in Schulzendorf so abgeht ( Einzelfäääe ausgenommen )

    Um noch noch schlimmer auf den Punkt zu hauen- sollen sie Großkreise wie die alten Bezirke bilden usw. Der Bürger braucht einen ortsnahmen Ansprechpartner vor Ort ! Der Oberbau ist völlig egal

  2. LaLeLu
    30. August 2013 at 22:20

    @Ratlos
    Ich auch, aber dann wird es kaum besser, denn wenn die Verwaltung noch weiter weg vom Schuss sitzt, wird glaube ich noch weniger auf die Bedürfnisse der Einwohner geachtet.
    Deshalb lieber in kleinen Schritten zusammenwachsen.
    Ein gemeinsames Bauamt wäre schon schwierig, denn die Gemeinden müssten sich schon abstimmen, wer den “Haupthut auf hat”, d.h. bei welcher Gemeinde die Mitarbeiter/innen angestellt wären und wie viel die anderen Gemeinden dazu geben müssen.
    Outsourcen ginge theoretisch auch, aber davon halte ich wenig, denn die Qualität wird nicht unbedingt besser und billiger schon gar nicht.
    Ist nicht ein Mitarbeiter vom Schulzendorfer Bauamt bereits in eine Nachbargemeinde gewechselt?

  3. Ratlos
    30. August 2013 at 07:37

    @LaLeLu Ich bin sogar dafür- auch aus diesem Grund , Schulzendorf ersatzlos zu abzuschaffen.

  4. LaLeLu
    30. August 2013 at 06:15

    @Knuffke
    Die Rechtsgrundlage ergäbe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
    Ist aber jetzt zum Glück egal, denn die Lampen waren erst 2009 fertig.
    Trotzdem eine schwache Leistung des Bauamts.
    Ich schlage vor, die Bauämter von Schulzendorf, Eichwalde, Zeuthen und Wildau zu fusionieren, damit es nicht immer an einer Person hängt. Personelle Ausfälle, z.B. durch Elternzeit wären dann viel besser kompensierbar. Außerdem bündelt man so Know-How.

  5. kundapura
    29. August 2013 at 09:57

    Und nun hat man beschlossen, dass etwas die Verjährung hemmt… na denn

  6. Ratlos
    29. August 2013 at 07:46

    Wie glaubwürdig ist den dieser Herr Bürgermeister. Sicher sind Fehler immer mal möglich, aber diese Ausreden zeugen von Tunnelblick, Unaufrichtigkeit und die anderen Leute immer für doof erklären wollen. Nun sind die Straßenleuchten aufeinmal der ausschlaggebende Punkt für die Beiträge ( obwohl diese eine selbständige Anlage sind und oftmals einen anderen Beitragssatz haben ) um alle Beiträge für das Altsdorf zu veranschlagen. Vielleich ist es später dann die Nachabnahme, weil der erste Gründschnitt noch durchzuführen war oder ein Leuchtmittel noch kaputt war.

    Und man solle auch nicht so tun, dass der Gemeinde nie ein Schaden entsteht. In diesem Land gibt es immer noch Zinsen und wenn das Geld im Haushalt 2010 gestanden hätte, wäre eine Anteilfinazierung für FM – Anträge ggf. möglich gewesen und dannn wäre eine Radweg an der Erst – Thälmann- Straße fertig.

    Wieder eine Glanzleistung ! Und wer bezahlt den Rechtanwalt – wenn Gutachter ( RA sind auch Gutachter ) immer die BAubetriebe lohnen sollen !

    P.S. Auch Rechtsanwälte haben viele Meinungen- heute so und morgen so

  7. Ratlos
    28. August 2013 at 07:32

    LaLeLu “Sofern zum Bauprogramm der Grundstückserwerb gehört, ist die Maßnahme erst mit Eintragung der Gemeinde ins Grundbuch abgeschlossen. Erst mit Ablauf diesen Jahres beginnt die Verjährung.”

    Können Sie dazu einen Literaturhinweis bitte benennen. interessiert mich echt. Die Gemeinde hätte sofort vorläufige Bescheide versenden müssen, da die Hauptkosten durch den Bau entstehen. Wie hier berichtet, sind die HZF ja veranlagt worden ( hat nichts mir Beiträgen im Sinne der Straßenausbausatzung zu tun ) , also hat die Gemeinde sehr wohl das Vorhaben auf den Schirm gehabt.

    Und ohne Bauerlaubnisscheine darf die Gemeinde überhaupt nicht auf privaten Bereichen bauen. Der Pasus Grunderwerb zur Beendigung einer Baumaßnahme steht in der Straßenbausatzung der Gemeinde Schulzendorf jedenfalls nicht.

  8. LaLeLu
    28. August 2013 at 02:59

    @Knuffke
    Ob Beiträge erhoben werden können, ist nicht ganz leicht zu beantworten.
    Ist es ein selbständiger Gehweg – Beiträge möglich weil Erschließungsbeitragsatzung iVm mit § 127 ff. BauGB
    Ist es ein Gehweg der zur Straße gehört, sind Beiträge nach dem KAG Brandenburg und der Straßenausbaubeitragssatzung zu zahlen. Nach § 8 Abs. 7 KAG entsteht die Beitragspflicht mit der Herstellung. Wenn diese 2008 beendet war, beginnt die Verjährung am 1.1.2009 und dauert 4 Jahre (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAG i.V.m. § 169 Abs. 2 der Abgabenordnung. Demnach wären die Forderungen mit Ablauf des 31.12.2012 verjährt.
    ABER: Sofern zum Bauprogramm der Grundstückserwerb gehört, ist die Maßnahme erst mit Eintragung der Gemeinde ins Grundbuch abgeschlossen. Erst mit Ablauf diesen Jahres beginnt die Verjährung.
    Nun liegt es an einem Winkeladvokaten nachzuweisen, dass der Grundstückserwerb zum Bauprogramm gehörte, bzw. generell zu jedem Programm der Gemeinde. Ich bin gespannt, ob das gelingen wird. Im Übrigen frage ich mich, ob die Maßnahme wirklich bis zum letzten Baum/Strauch/Grassamen etc. abgeschlossen ist. Wenn nicht – Beiträge kein Problem.
    So leicht muss die Gemeinde nicht die Flinte ins Korn werfen. Ich wünsche mir, dass die Beiträge noch erhoben werden können, damit die Gemeinde andere Sachen finanzieren kann, z.B. Spielplätze in der Einflugschneide.

  9. F.Knuffke
    27. August 2013 at 19:36

    Sollte jetzt irgendein Schulzendorfer tatsächlich keinen Beitragsbescheid erhalten und bleibt somit von der Zahlung verschont,sage ich:Gut so,die Abzocke über Beiträge muß so oder so beendet werden!Einige Straßen weiter (in Berlin)wurden die schon abgeschafft!Wie Ihr sicher schon gehört habt,plant man uns Hausbesitzer weiter abzuzocken…Ob Druckprüfung der Abwasserrohre,evt.Pflicht zur Wärmedämmung,Pflichteinbau eines CO2 Filters für Kaminöfen,Vermögenssteuer,Infrastrukturabgabe,Zwangshypotheken etc.,vieles ist im Gespräch…nichts von alledem werde ich mehr Folge leisten..und als Abgeordneter auch niemals in irgendeiner Form unterstützen…im Gegenteil..Widerstand bis zum zivilen Ungehorsam ist angesagt…Wenn jemand genaueres darüber weiß,warum im Altdorf keine Beiträge erhoben werden können,(exakte Hinweise auf Gesetze brauche ich)so bitte ich hiermit um Übermittlung.Anonym in meinen Briefkasten wäre auch in ordnung!danke

  10. kundapura
    27. August 2013 at 13:07

    Würde sagen, kalte Enteignung gibt es wohl nicht. Die Überfahrten zu den Grundstücken wurden bereits in Rechnung gestellt und bezahlt, wollte auch keiner haben. Radwege, die keine sind und umsonst gebaut wurden. Kurveneinengung, die keiner wollte und die nun wieder behoben werden soll. Fehlplanungen ohne Ende. Schwangerschaft hin oder her, bei einer ordnungsgemäßen Amtsführung kann und darf so etwas nicht passieren.

  11. Tiefflieger
    Tiefflieger
    26. August 2013 at 14:54

    Es kann doch nicht sein, dass eine Mitarbeiterin ausfällt und keiner bemerkt, dass plötzlich die Beiträge nicht mehr erhoben werden können.Leben wir im Zeitalter des Rechenschiebers oder im Zeitalter schneller Informationen? Auch die Rolle von Frau Nulle muss überprüft werden. Hier ist mindestens ein Disziplinar-, wenn nicht sogar ein Strafverfahren einzuleiten. Was sagen unsere Gemeindevertreter dazu? Nicken die wieder alles ab? Herr Wolff, das wäre doch ein interessantes Thema.

  12. Ulli
    26. August 2013 at 11:23

    Herr Mücke, es ist time to say Goodbye!

  13. BingeLaden
    26. August 2013 at 09:53

    Herr Mücke irrt, der Gehweg im Aldorf hat nichts mit Erschließung zu tun. Wie Ratlos richtig feststellt fallen Straßenausbaubeiträge und nicht Erschließungsbeiträge an. 20.000 Euro wurden in eine Verwaltungsstudie investiert. Wurde das Controlling überhaupt nicht berücksichtigt? Ich würde das Problem nicht Unglück nennen sondern Missmanagement der Verantwortlichen!

  14. Ratlos
    26. August 2013 at 08:58

    “für die Beitragserhebung nach dem Erschließungsrecht.” Der Beschluß der Gemeinde aus 08 ist eindeutig – nach dem Straßenausbaurecht, steht da drin. Ohne Bauerlaubnis d.h ohne Zustimmung der Anlieger kann auf fremden Grund und Boden eh nicht gebaut werden. Ist Schulzendorf mit dem BER verwandt , es ist eigentlich unglaublich, was hier alles schön geredet wird.

  15. Karo
    26. August 2013 at 07:25

    Das ist doch Klasse, vielleicht werde ich auch schwanger und kann aus psychischen Grünen meine Straßen-Beitragsrechnung nicht bearbeiten und muss sie nicht mehr bezahlen. Das ist och die ideale Lösung.
    Ein Fall für einen Gutachter!!!

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