Anwalt zweifelt Rechtmäßigkeit des Straßenbauprojekts an.

24. November 2015
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Das bislang größte Infrastrukturprojekt in der Geschichte Schulzendorfs könnte in einem Fiasko enden. Auslöser ist der Widerspruch eines Anwohners gegen den Zahlungsbescheid der Gemeinde im Zusammenhang mit dem 16 Kilometer Straßenausbau.

Der Berliner Rechtsanwalt Heribert Hennig nahm die Historie des Projekts genau unter die Lupe und kam zu dem Schluss: „Das Straßenausbauprogramm ist rechtswidrig zustande gekommen. Die rechtliche Voraussetzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde nicht geschaffen.“

Spatenstich zum 16 km Straßenausbau: Frank Wendrich (TRP GmbH), Undine Nulle (Bauamtsleiterin), Markus Mücke, Frank Kidszun (B&K Verkehrsbau), Wilfried Gromotka (RAKW), v.L. Endet das Projekt nun in einem Fiasko?

Spatenstich zum 16 km Straßenausbau: Frank Wendrich (TRP GmbH), Undine Nulle (Bauamtsleiterin), Markus Mücke, Frank Kidszun (B&K Verkehrsbau), Wilfried Gromotka (RAKW), v.L. Endet das Projekt nun in einem Fiasko?

Anwalt Hennig wirft dem Rathaus das Abweichen von ordnungsgemäßer Verwaltung vor. So hätte den Abgeordneten vor der europaweiten Ausschreibung detaillierte Ausbauplanungen und Vergabeunterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Doch tatsächlich wurde das Ausbauprogramm erst weit nach Baubeginn beschlossen.

Hoch brisant ist ein Brief der damaligen Bauamtschefin Nulle, der an alle Abgeordneten ging, nach dem mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde und sich in den ersten Ausschusssitzungen keine deutliche Mehrheit für das Straßenausbauprogramm abzeichnete. Hennigs Vorwurf: Die Gemeindevertreter fühlten sich mit dem Schreiben unter Druck gesetzt. Zudem wären darin auch „irreführende“ und „unrichtige“ Aussagen getroffen worden.

Tatsächlich hatten sich damals Gemeindevertreter über den „Drohbrief“ kritisch geäußert. So der frühere SPD – Fraktionschef, Hans – Georg Bäumer: „Ich dachte immer, dass wir in unserer Entscheidung frei sind.“

Anwalt Hennigs Fazit: „Die Gemeindevertreter konnten somit ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe, weisungsfrei und demokratisch über das Straßenausbauprogramm und damit auch über den Umfang der Kostenbelastung für die betroffenen Bürger zu entscheiden, nicht nachkommen.“

Hennig wirft Bürgermeister Mücke eine „voreilige Auftragsvergabe“ an das Firmenkonsortium vor. Er hätte im Innenverhältnis Rücksicht auf die demokratische Willensbildung der Gemeindevertreter nehmen müssen.

Für Rechtsanwalt Hennig klare Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatprinzip.

Man darf gespannt sein, wie das Widerspruchsverfahren ausgeht, Der Schulzendorfer wird darüber berichten.

2 Responses to Anwalt zweifelt Rechtmäßigkeit des Straßenbauprojekts an.

  1. Mückenplage
    25. November 2015 at 07:27

    Ein Traum ginge in Erfüllung, wenn Mücke und seine damalige Null zur Verantwortung gezogen werden würden. Auch unsere Gemeindevertreter sollten sich überlegen, was sie zukünftig nachträglich beschließen. Sie sind an diesem Dilemma nicht unschuldig. Auch wenn es zum vermeintlichen Wohle der Gemeinde getan haben.

  2. Icke
    24. November 2015 at 19:24

    Bleibt zu hoffen, dass die Gemeindevertretung dies beim Haushaltsplan 2016 schon mal berücksichtigt.

    Ich zweifel nicht nur die Rechtmäßigkeit vieler Projekte in den letzten Jahren an, sondern vermisse auch die Bürgernähe, den Blick für das Machbare der Anwohner.

    Man wird hier immer vor vollendete Tatsachen gestellt und dann folgt umgehend ein Gebührenbescheid. Ich für mein Empfinden habe die letzten Jahre genug für Schulzendorf bezahlt. Mir reicht es und deshalb habe ich auch einen Anwalt, der jeden Bescheid prüfen wird. Den nächsten Bescheid, den ich in einigen Wochen erhalten werde, hält er auch für Rechtswidrig.

    Das Leben in Schulzendorf wird wirklich zu teuer.

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