Wahlwerbung: Das Lächeln kann teuer werden

14. September 2019
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Aufgenommen am 12.09. 2019 in Kiekebusch (Foto: mwBild)

Aufgenommen am 12.09. 2019 in Kiekebusch (Foto: mwBild)

Eigentlich hat Thomas Irmer (SPD) in Kiekebusch nichts mehr zu suchen, schließlich ist die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 vorbei. Längst hätte sein Plakat verschwunden sein müssen. Doch nach fast 4 Monaten lächelt Irmer noch immer vom Laternenpfahl herab.

In einer Allgemeinverfügung des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung heißt es: „Plakatwerbung ist unverzüglich nach dem Wahltag zu entfernen.“ Grundsätzlich müssen Plakate an Laternen oder Masten spätestens eine Woche nach dem Urnengang abgenommen werden. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Thomas Irmer pfeift offenbar auf den Ministeriumserlass. Bleibt eine Frage: Ist das Schönefelder Ordnungsamt auf dem linken Auge blind?

3 Responses to Wahlwerbung: Das Lächeln kann teuer werden

  1. Tiefflieger
    Tiefflieger
    14. September 2019 at 22:54

    @Bernd Puhle: Für mich macht es schon ein Unterschied, ob noch ein Plakat von der Kommunalwahl (26.5.) oder der Landtagswahl (1.9.) hängt.

  2. Frederic Deutzer
    14. September 2019 at 11:48

    Dafür ist SPD in Schulzendorf überall an und es hängt noch überall AFD. Da bleibt die Gegenfrage: ist der Schulzendorfer eigentlich ein Kiekebuscher oder auf dem rechten Auge blind.

  3. Bernd Puhle
    14. September 2019 at 11:44

    Sagen Sie das mal der AfD, denn die Plakate von Hohlloch hängen noch überall.

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