Urteil: Landgericht Cottbus stärkt die Meinungsfreiheit

28. Juni 2015
Von

Wann wird Kritik an einem öffentlichen Amtsträger zu einer unzulässigen Schmähkritik? Dieser Frage ging unlängst das Landgericht Cottbus nach.

Das Landgericht Cottbus stärkte mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Das Landgericht Cottbus stärkt mit seinem Urteil die Meinungsfreiheit. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Bürgermeister Mücke war wegen der Veröffentlichung eines Leserkommentars zu einem Beitrag im Schulzendorfer vor Gericht gezogen.

Die Bemerkung eines Lesers, „…(er) war und ist ein Griff ins Klo.“, sah Markus Mücke als Diffamierung seiner Person an.

Das Cottbuser Landgericht folgte dem nicht. Bei der Redewendung gehe es um die Bewertung der Tätigkeit des Bürgermeisters. Sie stelle deshalb eine zulässige Äußerung dar, die von der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes gedeckt ist.

Personen des öffentlichen Lebens hätten es hinzunehmen, wenn über sie in überspitzter Form berichtet wird. Sie müssen dabei grundsätzlich auch schärfere Kritik erdulden, als Privatpersonen.

Die Grenze zur Schmähkritik wird dann überschritten, wenn es um die Diffamierung der Amtsperson geht, urteilte das Landgericht Cottbus.

2 Responses to Urteil: Landgericht Cottbus stärkt die Meinungsfreiheit

  1. Karo
    28. Juni 2015 at 10:23

    Wer bezahlt hier eigentlich die Gerichts-Anwaltskosten?

  2. Obelix
    28. Juni 2015 at 06:16

    Hab ich doch Recht gehabt und so wie es zur Zeit aussieht, habe ich immer noch Recht! Vieleicht sollte der Herr sein Handeln mal überdenken und etwas für die Bürger tun! Dann könnte man auch etwas anderes über ihn schreiben! Aber so? Wie soll das bei seinem Auftreten gehen, eher würde meine Hand verdorren als etwas positives über den Herrn zu schreiben! Also, Danke an das Landgericht, dass es sich auf die Seite der Meinungsfreiheit geschlagen hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige