Trotz mieser Bilanz: Linke und CDU/FDP für Freisprechung von Mücke!

7. Mai 2026
Von

Schulzendorf. Der Finanzausschuss ist sich in der Bewertung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 uneins. Es gab keine Mehrheit, die der Gemeindevertretung eine Entlastung des früheren Bürgermeisters Markus Mücke empfohlen hat. Winnifred Tauche (Die Linke/Grüne), Tim Kolbe (SPD) und Nadja Boy (CDU/FDP) stimmten für Mückes Freisprechung.

Flaggen vor dem Rathasus (Foto:mwBild)

Flaggen vor dem Rathasus (Foto:mwBild)

.

Gegen seine Entlastung votieren Torsten Keller (Bürgerbündnis), Frank Metelka (AfD) und Peter Schulze (GfS).

Für Schulze ist der Ex-Bürgermeister für Handeln verantwortlich, das der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schaden zugefügt hat.

Jahrelang waren Schäden am Dach der Grundschule bekannt. Jahrelang wurden Instandsetzungsmaßnahmen vernachlässigt. Nun steht eine teure Sanierung ins Haus. Ein Untersuchungsausschuss befasst sich mit der Affäre.

Jahrelang wurde ein Reparaturstau bei gemeindeeigenen Liegenschaften in Kauf genommen. In einem Wohnhaus drohten Teile des Dachstuhls herabzustürzen. Ratschef Guido Thieke (CDU) zu Fotoaufnahmen der Schäden in dem Haus: „Die Leute müssen da raus!“ Hohe Sanierungskosten, Mietminderung der Bewohner und damit Verluste für die Haushaltswirtschaft sind die Folge.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft Cottbus, wohl wegen des Anfangsverdachts der Untreue, ein Ermittlungsverfahren gegen Mücke eingeleitet. Jahrelang soll Mücke an einen ehemaligen Rathausmitarbeiter ein knapp 2.000 Quadratmeter großes Grundstück mit einem Eigenheim und Garage für ein monatliches Entgelt von 241 Euro abgegeben haben.

Eine Nicht-Entlastung bedeutet, dass der Gemeinderat die Haushaltsführung nicht billigt. Sie signalisiert damit den Vorbehalt, Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen den Bürgermeister geltend zu machen.

3 Responses to Trotz mieser Bilanz: Linke und CDU/FDP für Freisprechung von Mücke!

  1. Petra P.
    7. Mai 2026 at 18:50

    Ich denke, die Gemeindevertretung ist aufgefordert, eine Aufstellung über den finanziellen Schaden und Untätigkeit der letzten beiden Amtsperioden zu fertigen.
    Angefangen bei geplanter Wohnbebauung beim alten Rathaus (keine Realisierung), Geld für ein Rad- und Gehwegkonzept (das nicht weiterverfolgt wurde), jahrelang Millionen € auf einem Girokonto (Zinsverluste 100 tausende € jährlich), versäumte Satzungsänderungen, Nichtahndungen von Ordnungswidrigkeiten, die oben genannten Sachverhalte, der Nichtbau der Kita in der Brpckenstr.(seit 2018/19? Baukosten)…

  2. Bvc
    7. Mai 2026 at 18:30

    Tz

  3. Jeffrey Wichlitzky
    7. Mai 2026 at 17:50

    Es gibt Abstimmungen, die mehr verraten als ihr Ergebnis. Die Abstimmung im Finanzausschuss über die Entlastung von Ex-Bürgermeister Markus Mücke ist eine davon.

    Das Rechnungsprüfungsamt hatte den Verstoß 2021 beanstandet. Mücke hat nichts geändert. 2022 lief dasselbe Spiel weiter. Und jetzt empfiehlt dieselbe Behörde die Entlastung — mit der Begründung, eine Verweigerung solle sich „nur auf schwerwiegende Verstöße beschränken.” Man könnte auch sagen: Das Amt hat seine eigene Prüfung für folgenlos erklärt.

    Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat das anders bewertet. Gegen Mücke läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue — wegen genau dieser Grundstücksaffäre. Der strafrechtliche Anfangsverdacht reichte der Staatsanwaltschaft. Der haushaltsrechtliche Maßstab des RPA liegt offenbar höher.
    Vor diesem Hintergrund ist das Abstimmungsverhalten besonders aufschlussreich. Für die Entlastung stimmten Boy (CDU/FDP), Kolbe (SPD) — und Tauche von den Linken/Grünen. Wer definiert „schwerwiegend”? Offenbar nicht die Staatsanwaltschaft Cottbus.

    Jetzt liegt die Entscheidung bei der Gemeindevertretung. Wer dort für die Entlastung stimmt, während die Staatsanwaltschaft noch ermittelt, der stellt sich nicht vor die Gemeinde — der stellt sich vor Mücke. Das ist kein Versehen. Das ist eine Wahl. Und sie wird öffentlich sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktueller UFP-Wert

+++ Ultrafeinstaub Konzentration am BER, Maximaler Einstundenmittelwert am 30.04. 74.979 Partikel/cm³ (Quelle: LUIS Brandenburg). Die WHO betrachtet einen Messwert von 10.000 Partikel/cm³ als „erhöhte Konzentration“. +++

Anzeige

Anzeige

Anzeige