Straßenreinigung: Satzungsentwurf stiftet Verwirrung!

6. April 2014
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Am Mittwoch präsentieren Bürgermeister Markus Mücke und Bauchefin Nulle den Gemeindevertretern einen neuen Entwurf der Straßenreinigungssatzung. Bereits im Juni 2013 war er Gegenstand einer Debatte in der Gemeindevertretung, fiel jedoch bei den Abgeordneten wegen vieler Unklarheiten durch. Zwar hatte Bauchefin Nulle versicherte, ein Fachanwalt hätte alles geprüft. Trotzdem folgte man dem Bürgermeister Appell, „der Verwaltung einfach mal zu vertrauen“, nicht. Später, im September 2013 wurde die Satzung dann beschlossen.

Bärbel Hartenstein aus Schulzendorf war im Berufsleben in der kommunalen Abfallwirtschaft auf Bundesebene tätig, heute steht sie einem gemeinnützigen Verein mit ihren Erfahrungsschatz zur Seite.

Bürger müssen keine Laubberge entsorgen, sagen Potsdamer Richter.

Bürger müssen keine Laubberge auf eigene Kosten entsorgen, sagen Potsdamer Richter.

Sie kritisiert den neuen Satzungsentwurf: „Dem Bürger kann nicht die kostspielige Entsorgung von z.B. Laub aus dem Straßenraum oder das Beseitigen von Gras- und Pflanzenwuchs im öffentlichen Raum aufgebürdet werden. Ebenso ist es unzumutbar zu verlangen, dass sich Senioren mit Besen und Schippe im befahrenen Straßenraum bewegen oder gar Behinderte oder Rollstuhlfahrer die Fahrbahn reinigen.“

Urteil mit weitreichenden Folgen?

Ein Gerichtsurteil lässt in diesem Zusammenhang aufhorchen. Das Verwaltungsgericht Potsdam kippte unlängst die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde – Glien (AZ VG 10 K 2786/12). Eigentümer sind nicht verpflichtet, auf Anliegerstraßen Reinigungsaufgaben nachkommen, und zwar weder auf einem vorgegebenen Seitenstreifen entlang der Grundstücksgrenze noch bis zur Straßenmitte, lautet der Tenor der Gesetzeshüter.

Keine wahllose Übertragung von Pflichten

Die Richter stellen ferner fest, dass eine Gemeinde in einer Satzung den Anliegern nur solche Pflichten übertragen darf, die ihr auch selbst obliegen. Die Pflichten der Gemeinde, die sie dem Anlieger übertragen darf, beschränken sich auf Verkehrsflächen, wozu jedoch keine Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen gehören.

Keine lückenlose Schneebeseitigung

Im Schulzendorfer Satzungsentwurf heißt es, das gefallener Schnee „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen“ ist.

Die Potsdamer Richter haben dazu eine andere Auffassung: „Eine Räumpflicht tagsüber unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls ist nicht erforderlich und überschreitet damit die Pflichten, die den Gemeinden nach § 49a Abs. 2 Nr. 3 BbgStrG selbst obliegen, denn Gemeinden haben Winterdienst nur zu leisten, „soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“ Anlieger können in zumutbarer Weise nicht lückenlos gewährleisten, dass etwa mehrfach sich wiederholender Schneefall umgehend beseitigt wird.“ Eine Gemeinde dürfe von Anliegern nicht mehr verlangen, als ihr selber obligt.

Konflikt mit dem Straßenverkehrsrecht

Darf die Gemeinde den Bürgern Pflichten aufbürden, die zu Rechtsverstößen führen? Nein! Wenn die Bürger zur Reinigung und zum Winterdienst auf Fahrbahnen herangezogen werden sollen, müssen sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Denn Fußgänger dürfen nicht auf Fahrbahnen arbeiten, sondern haben sie zügig, auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.

Fehlen Gehwege oder Seitenstreifen, besteht die gesamte Verkehrsfläche nur aus einer „Fahrbahn“ mit der Folge, dass Fußgänger lediglich am Rand laufen dürfen. Verstöße stellen nach § 49 Abs. 1 Nr. 24 StVO Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können,heißt es im Urteil.

Apropos Grünpflege/Laubberge

 „Anlieger brauchen keine umfangreichen „Laubberge“ auf eigene Kosten zu beseitigen. Diese Pflicht ist unverändert von den Gemeinden selbst zu erfüllen. Von Straßenanliegern kann nur verlangt werden, dass sie das Laub auf andere Straßenteile harken, die keine Verkehrsflächen sind, damit es dort von der Gemeinde ggf. eingesammelt und abtransportiert werden kann.“, sagen die Potsdamer Richter.

Der Schulzendorfer Straßenreinigungsentwurf sieht beispielsweise auch das Entfernen von Pflanzenbewuchs auf befestigten Gehwegen vor. Das sagen die Potsdamer Richter dazu: „Der Reinigungsbegriff schließt weder das Beschneiden von Straßenbäumen oder –büschen ein noch sonst Beseitigung von Gras- und Pflanzenwuchs auf Gehwegen. Solche Tätigkeiten unterfallen der alleinigen Unterhaltungslast des Straßenbaulastträgers im Rahmen seiner Verantwortung für den generellen Zustand der Straße mit all ihren Bestandteilen oder ihrem Zubehör.“

Gemeinde muss ihren Abfall selber entsorgen

„Der Südbrandenburgische Abfallzweck Verband (SBAZV) ist der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger für das Verbandsgebiet Landkreis Dahme-Spreewald sowie Teltow-Fläming und verantwortlich für die gesamte Abfallentsorgung. SchneeberäumungGeregelt wird das über das Abfallwirtschaftskonzept und die gültige Abfallsatzung.“, erklärt Bärbel Hartenstein.

Abfall auf öffentlichem Gelände, Straßenraum gehört dem Straßenbaulastträger, also der Gemeinde. „Die Gemeinde hat für die Entsorgung „ihres Abfalls“ auch eine Abfallentsorgungsnummer vom Land Brandenburg erhalten, sie kann und muss demzufolge auch unter dieser Nummer entsorgen.“, sagt Fachfrau Hartenstein.

Die Gemeinde verlangt aber de facto im Satzungsentwurf, dass der Bürger Abfall aus dem Straßenraum – Kehricht – zusammenträgt und als seinen eigenen Abfall entsorgt, obwohl der eigentliche Besitzer die Gemeinde ist.

Nicht ausgeschlossen: Höhere Abfallgebühren

Die Kosten aus der privaten Abfallentsorgung regeln sich über die Abfallgebührensatzung. Jeder Bürger bezahlt entsprechend seiner Menge an eigenem privaten Abfall. Wenn der Bürger jetzt Abfall der Gemeinde entsorgen soll, erhöhen sich die Kosten des Bürgers je Entsorgung, erklärt Hartenstein.

Die Sachkundige weiter: „Extrem gedacht, kann sich dadurch auch die Abfallgebühr erhöhen, da sich ja auch die Abfallmenge pro Jahr erhöht und die Gebühr auf Grundlage der Gesamtabfallmenge berechnet wird. Das ist eine nicht zumutbare Belastung des Bürgers. Die Gemeinde hat wesentlich bessere und effektivere Möglichkeiten für die Entsorgung, die man einfach nur abrufen muss.“

Zwar ist das Potsdamer Urteil noch nicht rechtskräftig, doch die unterschiedlichen Sichtweisen dürften bei vielen Anliegern für Verwirrung sorgen.

17 Responses to Straßenreinigung: Satzungsentwurf stiftet Verwirrung!

  1. 19. November 2018 at 12:00

    Gut, dass einen neuen Entwurf der Straßenreinigungssatzung präsentiert wird. Eine richtige Straßenreinigung ist wichtig für das Verkehr. Als Fahrradfahrer bemerke ich manchmal, dass der Fahrradweg nicht wirklich frei ist. Ich hoffe diese Satzung ändert dies.

  2. Munin
    5. Mai 2014 at 23:06

    Warum darf eine nicht rechtmäßig ‘gewählte’ Gemeindevertretung (vgl. BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012) ‘Gesetze'(Satzungen) erlassen?
    Oder ist dies ein Angebot eines Handelsvertrages der Firma ‘Gemeindeamt Schulzendorf’ an ihre ‘Grundsteuerzahler’?
    Wieso ist ‘Gemeindeamt Schulzendorf’ u.a. bei ‘Dun & Bradstreet’ (der größte Dienstleister für business-to-business-Wirtschaftsinformationen) als Firma gelistet?
    Wieso hat die Fa. ‘Gemeindeamt Schulzendorf’ eine Steuer-Nr.?

    Welche rechtlichen Konsequenzen hat dieses Handelsangebot(Straßenreinigungssatzung) für die Grundsteuerzahler?
    Wann kommt der Vertrag zustande, mit der Zahlung der Grundsteuer? ….

  3. Bürger
    29. April 2014 at 12:50

    Für wie blöd halten uns Mücke und Nulle eigentlich?! Etwa für so intelligent wie sie selbst sind?! Sie beide können gern Fahrbahnen reinigen, aber ganz bestimmt keine Satzungen zusammenstellen, geschweige denn bürgernah agieren!
    Sein Faltblatt sollte er künftig mit Beschlüssen schmücken, die wirklich beschlossen wurden!

  4. Ulf
    Ulf
    29. April 2014 at 05:43

    An diese Satzung muss sich niemand halten, würde jemand vor Gericht ziehen, würde sie als rechtswidrig eingestuft. Es gleicht einem Offenbahrungseid, dass Mücke und NULLe nicht in der Lage sind, eine ordentliche Satzung auszuarbeiten.

  5. Themis
    28. April 2014 at 20:33

    Neue Satzung soll beschlossen sein? Wie das?

    Ich frage mich, wie das Rathaus zu diesen Irrglaube kommt und ich antworte mir: man will die Schulzendorfer Bürger für dumm verkaufen.

    Aufgrund der vielen rechtlichen Fehler war die neue Satzung am 08.04. in der Versammlung der Gemeindevertreter abgelehnt worden.

    Es gab lediglich eine Änderung in der alten Satzung, dass die neugebaute Richard-Israel-Straße aufgenommen wird.

  6. Gollum
    28. April 2014 at 12:28

    Am Wochenende kam die neue Satzung und darin war ja wieder einmal alles von der Straßenreinigung zu lesen. Und oh Wunder, es hat sich nichts weiter geändert, außer das wir nun keine Fahrbahnen mehr in Anlage 2 haben sondern Gehbahnen. Laut Wikipedia sind das zum einen Gehwege und zum Anderen eine Stufenbahn.
    Wikipedia beschreibt die Stufenbahn so:

    Stufenbahn (auch Gehbahn) war eine Art Stadtbahn, die 1890/91 von den Gebrüdern Wilhelm (1845–1920) und Heinrich Rettig, königlicher Baurat in Posen, zur Bewältigung des Personennahverkehrs in Großstädten erfunden wurde.[1] Der Name Stufenbahn rührt daher, dass die Fahrgäste während des Gehens auf stufenweise übereinander angeordneten Plattformenden mit voller Geschwindigkeit fahrenden Zug besteigen und verlassen können.

    Jetzt bin ich völlig irritiert, bekommen wir jetzt Bahnen von Herrn Mücke für unsere Straßen in Abschnitt 2? Kommen jetzt noch zu den sowieso schon hohen Kosten vom Straßenbau jetzt auch noch weitere Kosten für eine sogenannte Gehbahn dazu?

    Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld?

  7. H. aus der M.
    8. April 2014 at 07:28

    Ich bin sehr dafür, Hundehalter an ihre Pflichten zu erinnern. Hundekot gehört in die Tüte und die eigene Mülltonne. Leider kann sich unsere ach so arme Gemeinde ja keine Mülleimer im öffentlichen Raum leisten. Ich bin selbst Hundebesitzerin und habe es satt, ständig für alle anderen stigmatisiert zu werden. Ich hab schon manches Häufchen weggeräumt, das nicht von meinem Hund stammte.

    Das hat aber nix damit zu tun, das die Gemeinde für die Beseitigung des täglich anfallenden Drecks auf den Straßen verantwortlich ist. Wie bitte kann man denn ein Straßenbau-Projekt dieser Größe anschieben, ohne vorher zu klären, wer diese schönen neuen Straßen dann reinigt?

  8. Heike
    8. April 2014 at 07:06

    Liebe Schulzendorfer,
    heute wird auf der Gemeindevertretersitzung die Satzung nochmal aufgrund des Urteils aus Potsdam besprochen (siehe schulzendorf.de).

  9. Themis
    7. April 2014 at 19:23

    Was wäre Schulzendorf ohne den „Schulzendorfer“?

    Bekommt Herr Wolff für seine Recherchen das Gehalt vom Bürgermeister und seiner Null übertragen? Dies wäre doch mal ein nachvollziehbarer und gerechter Antrag seitens der Gemeindevertreter.

    „Ein Fachanwalt hätte alles geprüft“- nur was? Wahrscheinlich ein Fachanwalt für Binnenmeere!
    Unser Schulzendorf wird dank unseres Bürgermeisters und seiner hochqualifizierten Bauamtsleiterin immer peinlicher! Wofür haben und bezahlen wir diese Leute? Um Satzungen aus dem Bauch heraus zu erlassen?
    Vor nicht allzu langer Zeit hatte das zuständige Justizministerium in Potsdam die Grundlagen und Gesetze überarbeitet und mit Hinweisen für die Gemeinden versehen. Aber unser Amt sieht und hört nichts. Würden sie doch wenigstens auch nichts sagen!

  10. BingeLaden
    7. April 2014 at 18:41

    Lieber Herr Poser, ich teile Ihre Auffassung und hoffe, dass sich die Gemeindevertreter dieser Sicht anschließen. Ich kann Ihren Ärger mit den Hundebesitzern nachvollziehen, bei uns in der Straße ist es ähnlich. Eigentlich sind die Hundehalter für den Kot verantwortlich. Wenn die Besitzer nicht zu ermitteln sind, dann gehört der Hundedreck der Gemeinde, weil er auf öffentlichem Straßenland liegt. Jedenfalls nicht Ihnen, mir und den anderen Bürgern.
    Anstatt wachsendes Gras und Bauwerke zu beobachten, sollte das Ordnungsamt Hundehalter feststellen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

  11. Karl-Heinz Poser, Leipziger Str.
    7. April 2014 at 16:41

    Wir sind der Meinung, dass die im Gemeindekurier vom 08.03.14 veröffentliche Fassung der Straßenreinigungssatzung so nicht zum 01.01.15 in Kraft treten darf.
    Dieser Beschluss der Gemeindevertretung ist völlig daneben. Der Beitrag von Frau Hartenstein findet dagegen unsere volle Zustimmung und wir hoffen, dass das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam bald rechtskräftig wird.
    Nur ein Beispiel für unsere Empörung zu dieser Satzung (Entwurf?) : Wir haben laufend und anhaltend Ärger und auch Zoff mit Hundehaltern, die überhaupt nicht einsehen wollen, dass Sie die Hundescheiße (leider immer wieder auf dem Grünstreifen vor unserem Zaun in der Salzgitterstr.) ihrer Lieblinge zu beseitigen haben. Ja, die Empörung ist groß, wenn man sie daran erinnert. Wenn diese Satzung in Kraft tritt, werden besagte Hundefreunde mit Bezug auf §3 / Anlage 2 mich an meine Pflicht zur Beseitigung von “Schmutz und Tierkot” erinnern. Danke, Gemeindevertreter.

  12. Stephan
    7. April 2014 at 14:55

    Flughafen, Altanschließer, Straßenbau, langsam reicht es. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich die Mulden pflegen soll. Und ich werde das auch nicht tun. Mit einem normalen Rasenmäher geht es nicht, den macht man sich kaputt. Ich kaufe mir jedenfalls deswegen kein Trimmer. Es wurde schon gesagt. Wozu ist der Bauhof das, die sollen das machen!

  13. Frank Knuffke
    7. April 2014 at 08:48

    Verwirrung ist jetzt komplett….im Gemeindekurier steht,daß die Straßenreinigungssatzung am 11.09.2013 beschlossen wurde und am 1.01.2015 in Kraft tritt.Hab ich da was verpasst???

  14. Obelix
    7. April 2014 at 06:02

    Es geht doch nur wieder ums Geld! Fette Strassen bauen und kein Geld zum Pflegen der Strassen! Immer der Bürger…wer nich kann könnte dann ja eine Firma beauftragen und alles dann mit 8,50 oder der hohen Renten! Alles klar…König MM hat Realitätsferlust und Frau Nulle sagt zu allem ja! Der Job kann nicht soviel wert sein das man seine Würde aufgibt! Wenn der König so beliebt wäre wie er es darstellen tut, warum Jogt er dann durch denn Zeuthener Wald, hat Schulzendorf kein Wald? Wurde mir von meinem Kumpel Asterix erzählt! Denke das sagt viel aus…!!!! Wir sind das Volk!!! Wer was ändern will kann heute zum Brandenburger Tor kommen! Beginn der Montagsdemo 18 Uhr…damit solche Menschen in der Zukunft nicht mit dem Volk so umgehen können!

  15. Tiefflieger
    Tiefflieger
    6. April 2014 at 22:41

    Nicht gerade ein faier Umgang mit den Bewohnern. Soviel wie möglich Verantwortung auf sie abwälzen. Wohin soll das Geld fließen, das dadurch eingespart wird? In die Erhöhung der Personalkosten? Ich habe kein Problem Laub aufzuharken und auch zu entsorgen, auch wenn ich gegen die StVO verstoße. Aber nur dann, wenn das Geld, das dadurch die Gemeinde spart, den Bürgern zu 100 % !!!! zu gute kommt. Mittlerweile bekomme ich Zweifel an der Qualität unserer Fachleute und Sachverständigen.

  16. S. Hartmann
    6. April 2014 at 21:17

    Die Gemeinde macht es sich sehr leicht. Alles den Bürgern überhelfen. Wer bezahlt uns eigentlich das Streumaterial im Winter das wir für Verkehrsflächen ausgeben. Frau Hartenstein hat doch völlig recht. Sollen jetzt die Alten die Straßen frei schieben, wenn 20 cm Neuschnee fallen? Mit kaputtem Kreuz die Straße freischieben und die, die solche Satzung schreiben sitzen im Winter im warmen Büro. Wozu haben wir den Bauhof, die haben doch die Technik. Und alle Mitarbeiter der Verwaltung können Leuten über 70 Jahre beim Schnee schieben helfen. Wie kann man überhaupt eine Satzung vorlegen, die einem Urteil widerspricht. Das ist ein Schildbürgerstreich.

  17. ein Bürger
    6. April 2014 at 20:40

    Das hat doch bestimmt schon wieder Frau Nulle ausgeheckt!
    Abdanken bitte!

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