Schock: Mücke und Herzberger für höhere Steuern

14. Februar 2022
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Schulzendorf/Zeuthen. Bürgermeister Markus Mücke (SPD-nominiert) und sein Amtskollege aus Zeuthen, Sven Herzberger, wollen den Bürgern tief in die Tasche greifen. Beide planen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf den Landesdurchschnitt von 410 Prozent anzuheben. In Schulzendorf liegt er derzeit bei 340 Prozent, in Zeuthen bei 365.

In beiden Gemeinden formiert sich Widerstand. Zeuthens FDP-Chef Karl Uwe Fuchs hat zur morgigen Gemeinderatssitzung einen Antrag eingebracht, der gegen eine Erhöhung abzielt.

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Bürger dürften über ihre Pläne nicht erfreut sein. (Foto: mwBild)

Mit Blick auf die Preisexplosionen der letzten Zeit konstatiert Fuchs: „Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit einem geringeren Einkommen stellen die erheblichen Steigerungen der vergangenen Monate eine enorme Herausforderung dar. Die Gemeinde Zeuthen sollte sich daher nicht daran beteiligen und seine Bürger ebenfalls stärker belasten.“

Auch in Schulzendorf bläst Bürgermeister Mücke ein eisiger Wind ins Gesicht. Knallhart Ansage von Tim Voigtländer (Die Linke): „Mit uns ist eine Steuererhöhung nicht zu machen.“ Die CDU/FDP Fraktion erteilte dem Mücke-Plan ebenfalls eine Absage.

23 Responses to Schock: Mücke und Herzberger für höhere Steuern

  1. Jonas Reif
    24. Mai 2022 at 07:01

    @Walter Paul
    Sehr geehrter Herr Paul,
    ich habe in der vorliegenden Antworten versucht zu erklären, weshalb wir keine Alternative zur Grundsteuererhöhung in diesem Jahr gesehen habe. Wie ich bereits geschrieben habe, kommen hierbei schon länger in Zeuthen lebende Bürger in der Regel besser weg, weil die Feststellung des Einheitswerts weit zurückliegt. Auch wenn die Steigerung prozentual für alle gleich ist, bezahlen sie für ein gleich großes und gleich genutztes Grundstück in der Regel weniger. Die Anhebung des Hebesatzes – die erste seit über einem Jahrzehnt – um rund 12% ist deutlich geringer als die summierte Inflationsrate der letzten 10 Jahre! Die Verwaltung rechnet mit durchschnittlich 28 Euro mehr pro Grundstück und Jahr.
    Die Ausgaben der Gemeinde sind in den vergangenen 10 Jahren dagegen deutlich stärker gestiegen (Tariflöhne + 30%, die Ausgaben für bauliche Investitionen würde ich bauchgefühlsmäßig bei +50-100% einordnen). Dass die Grundsteuer nicht schon viel früher und kräftiger angehoben werden mussten, verdanken alle Zeuthener vor allem dem Zuzug – wie sie es so ähnlich formuliert haben – von Besserverdienern. Diese bezahlen nicht nur durch neue Gebäude (höherer Einheitswert) mehr Grundsteuern, sondern tragen vor allem durch die anteilig weitergereichte Lohnsteuer (15%) stark zum Gemeindehaushalt bei.
    Brandenburg hat(te, ich habe nur ein Zahl von 2018 gefunden) im bundesweiten Vergleich die geringsten Grundsteuern aller Bundesländer. Sie beklagen sich auch über den Zustand ihrer Straße. Dazu sollte man bedenken, dass die Bundesländer hier unterschiedliche Modelle gewählt haben. In Berlin werden diese (so meine Kenntnis) komplett durch das Land finanziert – dort ist aber auch der Hebesatz mit 810% doppelt so hoch. Finden Sie diese Variante besser?
    Ja, sie haben recht: Wenn man ursprünglich nur eine Rente von 700 Euro hatte, dann sind die 42,5% Rentenanstieg (summiert 2013-2022) natürlich absolut in Euro weniger als wenn ein Tarifangestellter, der von 2011-22 30% Lohnsteigerung auf ein Gehalt von 3000 Euro bekommen hat. Wenn man aber auch bedenkt, dass diese heute für ein Haus mit Grundstück 500.000 Euro oder mehr bezahlen müssen – wo die Zinsen inzwischen auch schon bei 10.000 Euro im Jahr liegen – dann bleibt dort wenig übrig. Insofern sollte man sich wirklich glücklich schätzen, wenn man schon über Haus & Grund i Zeuthen verfügt. Wenn die Zinsen weiter steigen werden, dann werden sich bald (wenn nicht gar schon jetzt) auch Gutverdiener mit doppelten Einkommen (nicht nur in Zeuthen) bald gar kein Haus mehr leisten können. Aus meiner Sicht waren die beiden Minimalrückgänge in der Einwohnerzahl Zeuthens 2020/21 schon nicht mehr nicht zufällig…
    Die von Ihnen ebenfalls angeführte Grundsteuerreform (Umsetzung ab 2025) ist nicht von der Gemeinde ausgegangen, sondern soll die vom Bundesgericht festgestellte Ungleichbehandlung von Grundstückbesitzern korrigieren. Ich gehe aber fest davon aus, dass der Hebesatz in Zeuthen 2025 angepasst (abgesenkt) wird. Es soll eben nicht der Fall eintreten, den Sie vermuten: Das Grundsteueraufkommen soll in etwa gleich bleiben und sich nicht vervielfachen. Aber es wird eben dazu führen, dass diejenigen, die bislang sehr wenig bezahlt haben (wo Sie vermutlich dazu gehören), mehr zahlen werden.
    Noch einmal abschließend: Kein Gemeindevertreter erhöht leichtfertig Grundsteuern. Das ist extrem unpopulär. Man kann natürlich immer darüber streiten, ob das eine oder andere Projekt sinnhaft ist oder nicht, oder warum ein Mensa- und Horterweiterungsbau an der Grundschule nicht wie ursprünglich geplant 2021 fertig geworden ist und nun wohl für vermutlich die doppelte Summe erst 2024 eröffnet werden kann (das hätte uns die Grundsteuererhöhung mit Sicherheit für etliche Jahre erspart). Aber zum Zeitpunkt des Haushaltbeschluss 2022 lag kein struktureller Einspar-Vorschlag vor, der unser Haushaltsproblem 2022 und in den Folgejahren gelöst hätte.

  2. Zicke
    23. Mai 2022 at 23:25

    Die rote Linie hat hier ein Tiefflieger und eine Prof. überschritten, der alteingessen unterstellt, dass die Bürger durch nichtstun, eine Wertschöpfung im Schlaf erhalten. Ich habe an 9 Punkten aufgeführt, wo die Bürger abgezockt wurden.

    Wenn das Frau Rühle nicht paßt, dann können Sie aufhören.

  3. Zicke
    23. Mai 2022 at 09:13

    Lieber User “Zicke”, Ihre Wortmeldung wird nicht veröffentlicht. Sie geben ein Zitat wieder, das von Hans Herbert von Arnim stammen soll. Eine Quelle oder Fundstelle wird nicht genannt. Der Autor von Arnim erklärte 2020 gegenüber der dpa, dass dieses Zitat nicht von ihm stamme.
    Wir bitten Sie es künftig zu unterlassen, im Schulzendorfer Falschinformationen zu verbreiten.

    Sabrina Rühle
    Der Schulzendorfer

  4. Oskar L
    23. Mai 2022 at 08:09

    Lieber User Oscar L., wir wünschen nicht, dass Vertreter von Parteien, egal welcher, im Schulzendorfer verächtlich gemacht werden. Daher wurde Ihr Beitrag nicht veröffentlicht. Halten Sie sich bitte an unsere Nutzungsbedingungen.

    Sabrina Rühle
    Der Schulzendorfer

  5. Teufelchen
    23. Mai 2022 at 07:59

    Lieber User Teufelchen, wir wünschen nicht, dass Vertreter von Parteien, egal welcher, und andere User im Schulzendorfer verächtlich gemacht werden. Sie können hier alles kritisieren. Die Rote Linie von Kritik ist dann überschritten, wenn die Netiquette verletzt wird. Und das haben Sie getan. Daher wird Ihr Beitrag nicht veröffentlicht.

    Sabrina Rühle
    Der Schulzendorfer

  6. Walter Paul
    23. Mai 2022 at 00:48

    @ TEUFELCHEN …ja Sie sprechen mir aus der Seele mit dem “Zerstören der sozialen Struktur” !!! Da sit noch SCHLIMMER als die Grundsteuer, denn da geht es nur um Geld, aber das Leben wie früher bekommen wir nicht zurück (und mit früher meine ich nicht nur die DDR, sondern dass, was seit den letzen 10 Jahren hier in die Brüche gegangen ist und sich m.E. noch verschärfen wird. Hoffentlich werde ich nciht Hundert oder muss ins Heim, dann schlägt einem die eisige Kälte mal so richtig ins Gesicht. Im Moment freue ich mci, dass ich wider meine Tomaten anbau (wie früher), den Gartenzaun streiche und noch die Teppe ohne “Lifta” hochkomme … was will man mehr :-))) ? Ja; keien Post im Briefkasten, denn da sind nur noch Rechnungen oder amtliche Mitteiluneg drin ,,, das verdirbt immer den Tag auch ohne “Flugverkehr” !

  7. Tiefflieger
    Tiefflieger
    22. Mai 2022 at 14:29

    Ihr Ton, den Sie gegenüber Herrn Reif anschlagen, gefällt mir nicht, Frau/Herr “Teufelchen”. Es gehört sich, ihm Respekt entgegenzubringen, auch wenn man nicht mit seinen Positionen einverstanden ist. Ich kann Herrn Reif inhaltlich nur beistehen.

  8. Teufelchen
    22. Mai 2022 at 08:09

    @ Herr Prof Reif – Was soll das ? Dieses Wohlstandsgehabe und immer diese alte Dreckschleudergehabe vom Wertzuwachs . Schämen Sie sich nicht ? Ihr beliebster Politiker , jetzt Wirtschaftsminister – kann mit dem Begriff Vaterland nichts anfangen. Johannes Rau hat mal gesagt, alle wissen was es kostet- keiner sagt was es wert ist. Kapieren Sie endlich mal, dass der Bürger nicht verkaufen will und sein Lebensabend nach harten Jahren in seinem kleinen Reich in Ruhe zu Ende bringen will. Und dazu gehört auch ein Garten, der nicht nur für das ökologische Gleichgewicht, sondern auch für den Wasserhaushalt wichtig ist. Was auch von Ihrer Partei veranstaltet wird ist nach den Worten von Meister Gysi nichts anderes als Raubrittertum – eine Vertreibung, für eine Klicke, die Ihnen angenehm ist.

    Was von Ihnen aber erwartet wird, ist, dass Sie Politik für die Menschen von hier machen. Tun Sie aber nicht, Sie denken nur in der Relation von wohlhabenden grünen Träumern. Außerdem sind Sie mitverantwortlich an der Zerstörung der sozialen Struktur in Zeuthen und der Umgebung.

  9. Walter Paul
    21. Mai 2022 at 18:23

    Das war das Beispiel “Gemüsegarten”, den es hier oben tatsächlich noch bei einem alten Bekannten gibt (eine kleine Laube ist drauf). Ich habe ein Haus aus dem Jahre 1934 und 926qm Grundstück. Sie wollen mir ja nicht weiß machen, dass es für den “Altbau” einen Abschlag gibt? Die 926qm x 440 EUR/qm sind schon mal fix (es waren im Übrigen zum 1.121 noch 320 EUR/qm). Ich rechne mit einer Verdreifachung des Zahlbetrages schon allein aus der neuen Berechnung, nun kommt die Gemeinde noch dem zuvor und erhöht jetzt schon den Hebesatz, das ist doch das Ärgernis und Sie glauben doch wohl auch nicht, dass die Gemeinde in 2025 auf z.B. 240 v.H. Hebesatz zurückgeht …. das bleibt alles beim “alten” (bzw. neuen Hebesatz). Wenn Sie erst mal Jahre vom “normalen” Einkommen entkoppelt sind, dann wissen Sie was sich der alte Ost-Rentner noch leisten kann. Ich habe dann 300 EUR Gasrechnung, 100 EUR Stromrechnung und die Gemeinde will auch noch “ihren Bewitrag” dazu noch die Straßenreinigungsgebühren. Wie gesagt 0,031% vom Verkehrswert ist die Berchnungsgrundlage, die das FA ermitteln wird. Die Gemeinde wendet dann den Hebesatz an und könnte diesen gem. Entwurf auf wieder entsprechend korrigieren um ein Mißverhältnis zu bereinigen.

  10. Jonas Reif
    21. Mai 2022 at 15:39

    @Walter Paul,
    Sehr geehrter Herr Paul,
    ich gehe – anders als Sie – nicht davon aus, dass die Grundsteuer für alle steigen wird. Vielmehr wird der Hebesatz dann – aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage – angepasst werden. Schon aus rein wahltaktischen Gründen werden Ihnen das sicherlich (fast) alle Parteien 2023 bei der nächsten Kommunalwahl auch versprechen.
    Wie schon beschrieben, wird man versuchen für 2025 eine Hebesatz festzulegen, der “aufkommensneutral” sein wird, dass heißt die Gesamtheit der Einnahmen aus Grundsteuen annähernd gleich bleibt. Dies kann, wie schon beschrieben, dazu führen, dass der einzelne mehr oder aber auch weniger bezahlen wird.
    Aber noch mal konkret zu Ihrer Situation: Sie haben also ein Grundstück – so schlussfolgere ich aus dem Bodenrichtwert – im Miersdorfer Ortsteil Falkenhorst, auf dem Sie aber nicht (dauerhaft) wohnen?
    Bei einem 900m² Grundstück hat man dort seit 2012 337.500€ Wertzuwachs, ohne dass man dafür etwas tun musste. Nicht schlecht für ein Grundstück, welches man für Eigenwohnzwecke scheinbar nicht zwingend braucht…

  11. Walter Paul
    21. Mai 2022 at 13:47

    Hier nochmal der Originaltext vom BMF, wie verfahren werden soll:

    “Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Gemeinden: Sollte sich in einzelnen Gemeinden das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Gemeinden haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.”

    Tja, irgendwie hat die Gemeinde Zeuthen ja dann noch ab 1.1.25 die Chance den Hebesatz wieder zu senken um dem gerecht zu werden!.

    Dieser Antrag wird auf alle Fälle zeitnah auf die Tagesordnung kommen und ein Antrag über die Gemeindevertretung (also zumindest eine Fraktion) gestellt.

  12. Walter Paul
    20. Mai 2022 at 20:57

    Ja, aber wie bereits dargelegt war doch klar, dass die Grundsteuern ab 1.1.25 definitiv für ALLE steigen werden. Wieso erhöht Zeuthen da nun schon drei Jahre vorher den Hebesatz. Das Bundesfinanzministerium hat ja auch ges?hrieben, dass es den Kommunen obliegt, die Steuern wieder “anzzupassen” (also im Zweifelsfall über den Hebesatz zu senken, denn nur über den Hebesatz entscheidet die Kommune, nicht über den Steuerwert und die Steuer). Das wissen Sie aber bestimmt auch und nochmal zur Verdeutlichung. Für bebaute Grundstücke wird auf den Verkehrswert eine Steuer von 0,031% fällig (Feststellung vom FA) und für nicht bebaute oder sonstig genutzte (also der von mir beschrieben Gemüsegarten) sogar mit 0,034% !!! Also, da haben wir den 900 qm großen unbebauten Garten für den bislang wirklich nicht viel zu zahlen war und plötzlich wird erst mal der Hebesatz angehoben (durch die Gemeinde !!!) und dann ab 1.1.22 sind dann auf eine Verkehrswert von 900qm x 440 EUR/qm 396000 EUR mit 0,034% als Steuermesszahl und darauf ncoh dann 410% Hebesatz fällig. Erklären Sie das mal dem 79 jährigen Rentner, der das Vergnügen hat noch nicht einmal eine befestigte Straße nach über 30 Jahren bekommen zu haben. Da prallen Welten aufeinander !!! Ein skandalöses Verhalten im Rathaus, wie Herr Fuchs schon angemahnt hat … aber Zeuthen ist ja zu Eldorado der gutbezahlten Beamten des Höheren und gehobenen Dienstes und sogar von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten geworden. Diese waren es ja auch, die am lautesten Geschrieen haben als im letzten Jahr die easyjet ainfach mal den 15 Grad Knick geflogen ist. Irgendwie wird man hier immer nur verschaukelt. Ich habe noch die Ortssatzung von 1962 vorliegen, das sind gerade mal 20 Seiten und “alles” war geregelt!!! Heute haben wir eine Bürokratiemonster erschaffen lassen.

  13. Jonas Reif
    20. Mai 2022 at 13:43

    @Walter Paul
    Sehr geehrter Herr Paul,
    ja, die Bemessungsgrundlagen werden sich 2025 ändern. Ihre Schlussfolgerung kann ich dennoch nicht teilen. Die Gemeinde hat – und ich gehe jetzt fest davon aus, dass ich hier im Namen der gesamten Gemeindevetretung spreche – nicht vor, sich dadurch zu bereichern (“und im Rathaus knallen die Sektkorken”). Bislang war immer die Rede davon, dass die Umstellung “aufkommensneutral” stattfinden soll, die Gesamt-Grundsteuereinnahmen also gleich bleiben. Das heißt – und insofern gebe ich Ihnen recht – dass mancher mehr, mancher weniger bezahlen wird. Ich möchte hier nochmals daran erinnern, dass die Änderung der Grundsteuerbemessung nicht die Gemeindepolitiker zu verantworten haben. Auch die Bundespolitiker haben mit der Steuerreform letztlich einem Urteil der Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018
    – 1 BvL 11/14 -, Rn. 1-181,) entsprechen müssen, da das Gericht die bisherige Praxis als ungerecht erachtet haben.

  14. Walter Paul
    19. Mai 2022 at 23:16

    @ Jonas Reif !

    Ich glaube, Ihnen geht es zu gut und sind sind fernab jeder Basis. Allein schon die Grundstücksaufwertung (z.B. ab 1.1.22 Bodenrichtwert über 440 EUR je qm) wird selbst für den kleinen Gemüsegarten schon ab 1.1.25 zu einer Verdreifachung der Abgabenlast führen (nein, es seit bei unbebauten oder Laubengrundstücken sogar noch mehr). Wer z.B ein altes Haus aus den 1930ern besitzt und eine kleine Rente bezieht, der hatte z.T auch nie die finanziellen Möglichkeiten das Gebäude “aufzuwerten”. Allein jedoch der hohe Bodenrichtwert wird hier für das Kleinsthaus zu Grundsteuern von über 500 EUR führen (jetzt noch 114,16 EUR). Ich frage mich auf welchem Niveau Sie sich bewegen? Landschaftplaner für die Gemeinde?`Ihre werte Frau als arme Ärtztin? Die Gemeinde leistet sich Grünstreifen für Unsummen und im Rathaus kanllen die Sektkorklen, weil es ggf. demnächst einen Haustarif für die Anmgestellten geben wird, wobei erwähnt werden muss, dass 90 % der Angestellten gar nicht in Zeuthen leben! Wo bitte sind die 30% Rentenerhöhung in dem von Ihnen genanntem Zeitraum und dann natürlich die Frage nach der Basis, auf der diese Erhöhungen zum tragen kommen. Wenn ein 700 EUR Rentner 30 % bekommen würde hätte er 910 EUR. Bei einem im Berufsleben Stehendem sind es mehrere Hundert EUR monatlich. Ab 2025 wird die Gemeindekasse geradezu explodieren, es sei denn man nutz das Geld um mal wieder sinnlose teure Projekte anzuschieben, Gutachten einzuholen und natürlich weitere Angestellte zu rekrutieren und entsprechend gut zu vergüte, für was auch immer ! Herr Fuchs hat mehr als Recht !

  15. Erich
    2. März 2022 at 10:18

    Das feine Zeuthen hat es nun wirklich getan. Der Landkreis senkt die Umlage ( Dank Herrn Endulat ) und dieser Herz lose ist auf dem Berg (e) bekommt den Hals nicht voll. Da wird der Mückenschwarm sich auf diesen Haufen auch noch drauf setzen. Es stink gewaltig.

  16. B. Hartenstein
    16. Februar 2022 at 11:47

    @besorgter Vater
    Das ist wie mit der Ankündigung zum totalen Ausverkauf.
    60% Erhöhung, dann Werbung mit 50 % Rabatt. Bleibt ein Gewinn von 10%.
    Und – welch ein Wunder – das Geschäft läuft wie gewohnt weiter.
    Die Erhöhung des Hebesatzes VOR der Reform der Grundsteuer sollte deshalb auf jeden Fall VERHINDERT werden.

  17. besorgter Vater
    15. Februar 2022 at 18:40

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

    Vielleicht eine “Vorbereitung” für das? Warum fummelt man jetzt an der Grundsteuer rum wenn es demnächst eh eine absolute Änderung geben muss?
    Hab das Gefühl, dass hier vorher was erhöht werden soll was danach nicht mehr möglich wäre. Man lese den vorletzten Absatz in meinem Link!

  18. Petra Prochaska
    15. Februar 2022 at 17:49

    Ich habe gefunden im Haushalts- Entwurf ! Schulzendorf: ordentlichiches Ergebnis +254 T€.
    Die Grundsteuererhöhung macht davon ca. 130 T€ (Aussage des Kämmerers) aus.
    Sieht für mich erst mal so aus, dass ich die Steigerung nicht unbedingt benötige, zumal einige Gemeindevertreter der Erhöhung nicht zustimmen wollen. Darüber hinaus sind bei den bevorstehenden Haushaltsdiskussionen die eingeplanten Personalaufwendungen weiter zu hinterfragen.

  19. Petra Prochaska
    15. Februar 2022 at 16:23

    @Herr Reif : vielen Dank für Information

  20. Jonas Reif
    15. Februar 2022 at 13:39

    @Petra Prochaska: Die Erhöhung der Grundsteuer B führt zu kalkulierten Mehreinnahmen von 144.000 Euro gegenüber dem Ansatz von 2021.

    Ich zitiere aus dem Bericht des Zeuthener HH 2022: “Trotz der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird der Gemeindevertretung mit dem vorliegenden Haushaltsplan für die Gemeinde Zeuthen ein formell nicht ausgeglichener Etat vorgelegt. Damit ist der § 63 Abs. 4 BbgKVerf nicht erfüllt. Der Haushalt wird formell durch die Verrechnung des Fehlbetrages i.H.v. -600,2 T€ mit den vorhandenen Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.”

  21. Petra Prochaska
    15. Februar 2022 at 12:20

    Mit welchem Ergebnis schließt der Haushalt 2022 in Zeuthen ab? Wie hoch ist die Grundsteuererhöhung in Euro ausgedrückt?

  22. Jonas Reif
    15. Februar 2022 at 10:38

    Auf Zeuthen bezogen möchte ich folgendes ergänzen: Im letzten Jahrzehnt ging es Zeuthen durch die allgemein gute wirtschaftliche Lage auch finanziell gut. In den letzten Jahren hat sich die Situation jedoch zunehmend verschärft. Die Bau- und Unterhaltungskosten haben sich deutlich erhöht. Auch die Gehälter – der größte Posten im Haushalt – sind deutlich angestiegen (was durchaus auch begrüßenswert ist). Zwischen 2011 und 2022 betrugen die Lohnsteigerungen im Öffentlichen Dienst in der Addition rund 30%. Seit 2011 (weiter zurück habe ich nicht recherchiert) war der Grundsteuerhebesatz für bebaute Grundstücke in Zeuthen konstant bei 365%. Berücksichtigt man die allgemeine Inflation, nahm die Belastung der Bürger durch die Grundsteuer damit prozentual in den vergangenen Jahren sogar leicht ab.
    Grundsätzlich gilt es vor einer Steuererhöhung Kostenreduktionen und andere Einnahmemöglichkeiten zu prüfen. Letztere sind vor allem Gebühren, die sich an den tatsächlichen Ausgaben der Gemeinde orientieren müssen und nicht beliebig gesteigert werden können.
    Im Zusammenhang mit der seit November laufenden Haushaltsdiskussion 2022 wurden diverse Optionen zur Schließung der Haushaltslücke diskutiert, u.a. Verkauf von Gemeindeeigentum, Gebührenerhöhungen und Kredite. Nach derzeitiger Lage kommt die Gemeinde bei der Aufstellung zu einem tragfähigen Haushalt leider nicht um die Grundsteuererhöhung herum – auch wenn sie auf den ersten Blick gar nicht so viel Mehreinnahmen bedeutet. Die Gemeinde ist jedoch auf alle viele Optionen angewiesen, um das Defizit zu beseitigen.
    Dier Verwaltung hat den Vorschlag zur Erhöhung der Grundsteuern eingebracht, die Gemeindevertreter haben diese bereits in den öffentlichen Haushaltsberatungen nach entsprechender Prüfung und Abwägung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
    Leider gab es von der FDP auch keine Alternativvorschläge, wie sich die Lücke – die sich in den kommenden Jahren noch vergrößern dürfte – schließen ließe. Für die Mindereinnahmen, die aus dem Verzicht der Steuererhöhung resultieren würden – müssten die Bürger somit in Zukunft aufkommen.
    PS: Das ältere Bürger durch die Steuererhöhung übermäßig belastet werden, kann man insbesondere aufgrund der noch geltenden Berechnung der Grundsteuer eher nicht vermuten. In der Regel sind Häuser, in denen ältere Bürger leben, tendenziell auch älter. Damit liegt die Berechnung des Einheitswertes deutlich länger zurück. Sie zahlen damit im Vergleich zu Neubauten deutlich geringere Steuern. Dies war ein Grund, weshalb die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden muss.

  23. Petra
    14. Februar 2022 at 16:29

    Von unserem Verwalter sind wir Bürgerunfreundlichkeit gewohnt. Aber was ist denn mit dem Herzberger plötzlich los??? Erst stellt er Naturschützer als Straftäter (Hausfriedensbruch/Sachbeschädigung Bäume) hin und jetzt das.

  24. 14. Februar 2022 at 15:18

    Ist ja müßig, erstmal entscheidet das ja nicht der Bürgermeister. Zweitens hat auch ei ökologischene Kommune mit Preissteigerungen zu tun. Daraus ergibt sich, möchte sich die Gemeinde nicht verschulden, muss die Einnahmeseite erhöht werden.

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