Rathaus: Mauschelei beim Mietzins eines Ex-Mitarbeiters? (Teil 3/Ende)

27. Dezember 2023
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Schulzendorf. Seit vielen Jahren, weisen die Haushaltsentwürfe der Gemeinde Riesen Löcher auf. Zuletzt schlug Landrat Stephan Loge (SPD), wegen dem drohenden Finanzkollaps der Gemeinde im Jahr 2025 die Alarmglocken. Loge empfahl, die Haushaltsplanung, insbesondere im investiven Bereich auf den Prüfstand zu stellen.

Hauptausschuss gab Mücke ein Blankoscheck

Am 8. Dezember 2021 ließ sich Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) in einer Geheimsitzung vom Hauptausschuss ermächtigen, bei der Versteigerung des Einfamilienhauses im Finkenweg am Amtsgericht Königs Wusterhausen ein Gebot bis zu Höhe des Verkehrswertes abzugeben.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung war nach den Worten von Bürgermeister Mücke völlig unklar, „ob sich die Liegenschaft in einem bauordnungsrechtlich einwandfreien Zustand“ befand.

Bedenklich: Der tatsächliche Verkehrswert war den Mitgliedern des Hauptausschusses gar nicht bekannt. Ungeachtet dessen gaben die Ausschussmitglieder Mücke grünes Licht für die Gebotsabgabe. Faktisch wurde ihm ein Blankoscheck ausgeschrieben. Ein Abgeordneter verweigerte seine Zustimmung.

Erst ein Jahr später, nämlich am 22.12.2022, wurde der Verkehrswert, der in einer vom Amtsgericht Königs Wusterhausen beauftragten Expertise ermittelt wurde, veröffentlicht: 729.000 Euro! Der Sachverständige prangerte darin den „ungewöhnlich niedrigen Mietzins“ an, der für die Nutzung der Immobilie verlangt wurde.

Ist der Beschluss zwei Jahre vor (!) dem Versteigerungstermin überhaupt rechtmäßig zustande gekommen? Hätten die Gemeinderäte, angesichts der maroden Gemeinde Finanzen, dem Bürgermeister das Mandat zur Gebotsabgabe erteilt, wenn ihnen bekannt gewesen, dass er eine knappe dreiviertel Million Euro, wie am „Roulette Tisch“, einzusetzen darf?

 „Der in Rede stehende Beschluss ist durch die Kommunalaufsicht nicht geprüft worden. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, die ein kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten geboten erscheinen lassen.“, so Landkreis Sprecherin Kathrin Veh gegenüber dem Schulzendorfer.

Rathaus handelte wie ein Immobilienspekulant

Welchen Nutzen die Gemeinde vom Erwerb der Immobilie hätte, liegt im Dunkeln. Weder im Beschlusstext, noch in der Begründung machte das Rathaus darüber Angaben.

Stattdessen umrahmen Ungereimtheiten das Vorgehen der Gemeinde. Auf Anfrage erklärte Bürgermeister Mücke: „Die Investition würde zum Werterhalt des Anlagevermögens führen, somit entspricht der Auftrag, bis zum Verkehrswert mitzubieten, der Vorgabe, wirtschaftlich und sparsam zu handeln.“

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Dem Außenstehemden ergibt sich das Bild von einem Grundstückserwerb ins Blaue hinein. Mückes Argument, wirtschatlich zu handeln, ist für Bewohner eine Floskel. Denn seit über einem Jahrzehnt liegt das alte Gemeindeamt brach. Jährlich werden tausende Euro für Unterhaltung aus dem Fenster geworfen, statt ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Sieht so wirtschaftliches und sparsames Handeln aus?

Augenscheinlich ist, dass Bürgermeister Mücke, weit vor dem Beschluss, ein Gebot im Versteigerungsprozess abzugeben, an einem möglichst niedrigen Verkehrswert der Immobilie interessiert war. Bei der Ertellung von Wertgutachten wurden Sachverständigen in Besichtigungsterminen durch die Gemeinde wichtige Informationen, beispielsweise über erfolgte Modernisierungen, vorenthalten. In einem Fall wurde die Wohnfläche mit über 40 Quadratmeter zu niedrig angesetzt.

Im November 2019 wollte der Ex-Rathausangestellte die Immobilie von der Gemeinde und den beiden privaten Miteigentümer kaufen. Preis laut Gutachten: 198.000 Euro! Ein Termin zur notariellen Beurkundung stand bereits fest. Er platzte jedoch, weil die Finanzierung des Kaufpreises nicht zustande kam.

Vier Jahre später, im Februar 2023, unternahm Mücke vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen den Versuch, über den Verkehrswert von 729.000 Euro zu feilschen und ihn nach unten zu drücken. Er blieb ohne Erfolg.

Wem nützte es?

Wer hatte einen Nutzen von der Rathaus Preisschacherei? Wer hatte einen Nutzen vom „ungewöhnlich niedrigen Mietzins“? Die Kommune, die beiden Miteigentümer oder der frühere Rathausmitarbeiter?

Fest steht: Wenn eine Miete vereinbart wird, die niedriger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete ist, unterstellen Finanzämter, dass die Nutzungsüberlassung nur teilweise entgeltlich erfolgte. Im Fall Finkenweg vereinnahmte Mücke einen Mietzins, der 80 Prozent unter der von einem Experten ermittelten ortsüblichen Miete lag.

„Egal wie Dunkel, am Ende siegt das Licht“, sagte einmal Farah Diba, Persiens Ex-Kaiserin.

5 Responses to Rathaus: Mauschelei beim Mietzins eines Ex-Mitarbeiters? (Teil 3/Ende)

  1. B.Hartenstein
    31. Dezember 2023 at 12:09

    Mücke? Wer ist Mücke? Wahrscheinlich verschwunden wie Olaf der Scholz. Ist beides kein Verlust.
    Und wo ist die Vorsitzende der GV? Früher hat ein Herr Löwe als geachteter Vorsitzender der GV die Wünsche übermittelt.
    Ja, Anstand und Benehmen ist sehr rar geworden.
    Schade!!!

  2. Zicke
    30. Dezember 2023 at 19:19

    Typisch Schulzendorf : Keine andere Gemeinde hat es versäumt, seinen Bürgern ein gesundes Weinnachtsfest und einen guten Rutsch zu wünschen. Mach die Mücke

  3. Kleine Mutti
    28. Dezember 2023 at 14:39

    Da hat aber der Mieter die ganzen Jahre gut gelebt.Ich wundere mich nur das dies kein aufgefallen ist?

  4. Zicke
    28. Dezember 2023 at 13:58

    Eine offene Gemeinde ? Der Bürgermeister hat auch Pflichaufgaben zu erfüllen, diese gehören jedenfalls nicht dazu !

  5. Petra P.
    28. Dezember 2023 at 09:14

    In Schulzendorf gilt doch bei geplanten Grundstückskäufen: ” das Geld ist doch nicht weg “.
    Und das ist nicht Polemik sondern so in Sutzungen geäußert.

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