Rathaus: Mauschelei beim Mietzins eines Ex-Mitarbeiters? (Teil 2)

17. Dezember 2023
Von

Schulzendorf. Ein vom Amtsgericht bestellter Sachverständiger hat 2022 in einem Gutachten ermittelt, dass die Gemeinde für ein 1.395 Quadratmeter großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus, ein „ungewöhnlich niedrigen Mietzins“, nämlich 241,18 Euro erhoben hat. Das Objekt wurde 1995 von Ex-Bürgermeister Dr. Herbert Burmeister (Die Linke) an den früheren Ex-Rathausmitarbeiter R. vermietet.

Den Miteigentümern des Grundstücks wurde ihren Angaben zufolge jahrelang die tatsächliche Miethöhe „verschleiert“. Erst ein Gericht sorgte dafür, dass ihnen die Miethöhe bekannt wurde.

So redet sich Mücke raus

Nach dem die Miteigentümer von der anrüchig niedrigen Miete erfuhren, wandten sie sich im Juli 2015 mit der Frage an Bürgermeister Mücke, warum er eine Miete erhebt, die mehr als 50 Prozent unter dem im Gutachten von 2013 ermittelten marktüblichen Wert liegt.

Foto: mwBild

Foto: mwBild

Bauliche Maßnahmen wurden von den Mietern vorgenommen. Zudem sei ein Reparaturstau vorhanden. Die Tauglichkeit der Mietsache sei gemindert, argumentierte Mücke. Dem steht die Feststellung in der 2013 erstellten Expertise gegenüber: „Die Vermietbarkeit wird zum Wertermittlungs-/Qualitätsstichtag als gut bis befriedigend beurteilt.“

Im August 2021 wurde Mücke erneut aufgefordert, eine Mietanpassung gemäß Mietspiegel vorzunehmen. Mücke lehnte das ab. Der Grund: „Für die Gemeinde Schulzendorf besteht kein Mietspiegel. Die Beauftragung eines Mietwertgutachtens verursacht Ausgaben, die damals nicht im Haushalt vorgesehen waren.“, so Mücke auf Anfrage gegenüber dem Schulzendorfer.

Außerdem kann Mücke zufolge die im Gutachten von 2022 festgestellte marktübliche Nettokaltmiete von monatlich 1.250,00 Euro keine Anwendung finden. Dies wäre nur dann „annehmbar, wenn das Haus leer stehen würde und entsprechend ein neuer Mietvertrags geschlossen werden sollte.“, so der Bürgermeister. Hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen tatsächlich nur einen zweitklassigen Experten beauftragt?

Hausverwaltung verstummt

Später behauptet Mücke: „Eine Mieterhöhung wurde durch die von der Gemeinde beauftragte Hausverwaltung geprüft. Bis zu diesem Jahr erfolgte die Aussage, dass eine Mietanpassung nicht möglich wäre, da hierfür die Rechtsgrundlagen fehlen.“

Der Schulzendorfer fragte bei der Zossener Wohnungsverwaltung nach, um welche Rechtsgrundlagen es sich konkret handele. Die Anfrage blieb unbeantwortet. Auch zur Frage, ob ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen einer ihrer Verantwortlichen und den namensgleichen Mietern besteht, schwieg die Hausverwaltung.

Keine Antwort ist auch eine!

Lesen Sie im Teil 3: Was die niedrige Miete mit der Zwangsversteigerung des Objekts zu tun hat. Wie das Rathaus um Verkehrswert feilschte. Ob der Beschluss der Gemeindevertretung rechtens war. Was die Gemeinde mit dem Grundstück will.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige