Rathaus Alleingang soll korrigiert werden

19. Januar 2018
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Bernd Puhle vom Bürgerbündnis ist seit Jahren wütend darüber, dass die Coburger Straße im Abschnitt zwischen der Wilhelm – Busch – Straße und der Herweghstraße im Zuge des 16 km Straßenbaus für den Fahrzeugverkehr dicht gemacht wurde und ein Gehweg entstand. Übrigens entgegen aller Ankündigungen.

Sorgte 2014 für viel Bürgerkritik: Bauchefin Undine Nulle. (Bild: mwBild)

Sorgte 2014 für viel Bürgerkritik: Bauchefin Undine Nulle. (Bild: mwBild)

Bürgermeister Mückes Begründung für den Alleingang 2014: Der Abschnitt hätte „für den Straßenverkehr keine bzw. eine sehr geringe Bedeutung. Es sind alle Voraussetzungen gegeben, hier keinen grundhaften Ausbau der Straße vorzunehmen.“ Fakten für diese Hypothese lieferten Mücke und seine Bauamtschefin Nulle damals nicht.

Für Bernd Puhle schon einst ein mageres Argument. Angesichts des sich abzeichnenden Wohnungsbaus in der Gemeinde und der Entwicklung des Ortszentrums galt für ihn bereits damals die Zunahme des Straßenverkehr rund um die Coburger Straße, Wilhelm – Busch – Straße, Am Kirschgarten, Münchner Straße als sicher. Das Leben gab ihm recht.

Um für Fahrzeugnutzer eine direkte Anbindung zur Freiligrathstraße zu schaffen, das „Nadelöhr“ Lessingsstaße zu entschärfen und damit den Verkehrsfluss zu erhöhen, hat das Bürgerbündnis im Gemeinderat die Wiederherstellung des Straßenabschnitts für den Fahrzeugverkehr gefordert.

Unterstützung erhält der Puhle – Vorstoß von der CDU. Waltraut Mann und Dieter Gronau (beide Die Linke) wollten im Ortsentwicklungsausschuss keine Empfehlung für das Projekt abgeben. Scheitern könnte der Rückbau am klammen Haushalt. In der kommenden Woche befasst sich der Finanzausschuss mit dem Thema.

7 Responses to Rathaus Alleingang soll korrigiert werden

  1. Arno Nühm
    1. März 2018 at 21:26

    @ Arno Nüm; suchste dir bitte nen anderen Nickname? Dit is meiner!!!!
    Danke

  2. Arno Nüm
    1. März 2018 at 17:04

    Ne ich kauf lieber Wald.

  3. Anwohnerin
    1. März 2018 at 16:41

    Ja so funktioniert das in schulzendorfer
    Bei der nächsten Wahl bloß aufpassen

  4. Arno Nüm
    1. März 2018 at 13:53

    Jetzt ist es also durch.
    Ich freue mich schon auf den steigenden Verkehr in der Wilhelm-Busch-Straße wenn dann alle die olle Hoppelstrecke Herwegstraße umfahren.

    Das ist doch bestimmt auf dem Mist der Waldbesitzer gewachsen.
    Wenn die Strasse erstmal fertig ist wird der Wald zu Bauland umgewidmet und die Gründstücke können voll erschlossen super verkauft werden.

  5. Heiko Rosemann
    21. Januar 2018 at 19:19

    Den Gedanken hatte man in die Richtung schon,den das nette Bauamt wollte sich ja nur in mein Grundbuch damals eintragen. Sie meinten damals ist ja nichts schlimmes! Ja ja nee is schon klar! Hab kein Urteil sondern einen Beschluss vom Gericht. Muss jetzt den 31.01.18 abwarten und dann sehen wir was sie neues auf Lager haben. Vieleicht kann ich mich ja in ihr Grundbuch eintragen lassen? Weil ist ja nichts schlimmes?

  6. Frau Müller
    21. Januar 2018 at 04:09

    Wenn du ein Urteil hast, dann schick doch mal den Gerichtvollzieher ins Rathaus zum vollstrecken :)

  7. Heiko Rosemann
    20. Januar 2018 at 10:46

    Bin zwar auch für die den Rückbau aber eh wieder Geld ausgegeben wird,hätte ich mein Geld doch gern wieder zurück. Dieses Teilstück ist in meinen Augen nur ein Teil von vielen Einsparungen um das überteuerte Strassenpogramm durchzudrücken. In meinem Fall haben die Richter wie folgt entschieden” Das Heranziehen zum Stassenbau beruht auf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für strassenbauliche Massnahmen in der Gemeinde Schulzendorf vom 29.09.11 (SBS) i.V.m. § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG). Zwar sind Bedenken gegen die Wirksamkeit der Satzung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Auch ist die dem angefochtenen Bescheid zugrundliegenden Ausbaumassnahme vorraussichtlich beitragspflichtig nach § 8 Abs. 1.2 KAG und beruht,entgegen dem Vorbringen des Antragsstellers auf einem ordnungsgemäss beschlossenen Baupogramm. Jedoch schränkte der Antragssteller das räumliche Ausmass der”Anlage” derartig ein, dass der Bereich der Münchenerstrasse, der Östlich der Lessigstrasse liegt,gerade nicht mehr Teil derselben ist. Selbst unter zugrundelegung der Annahme, der örtlich der Lessingstrasse gelegene Strassenteil sei als” unselbstständiges Anhängsel” das der Antagsteller für die Kosten des Ausbaus einer Teilstrecke nicht heranzuziehen war! Reaktion des Bauamtes war das aufheben des angefochtenen Bescheids. So weit so gut aber jeder der betroffen ist weiss das es mehrere Bescheide sind. Die Entscheidung war im Sep. 2017, seitdem wird man vertröstet mit “sie haben keine Zeit,das Bauamt ist überarbeitet”! Überweisen soll ja viel arbeit bedeuten? Die Richter haben in meinem Fall noch zusätzlich sich geäussert” Es kann danach offen bleiben, ob mit Blick auf die Höhe des Beitragsforderung und dem Umstand,dass der Antragsteller gegen wärtig nur Sozialleistungen für seinen Lebensunterhalt zu Verfügung stehen,auch der Tatbestand einer unbilligen Härte erfüllen. Denke das man sich ein wenig verschauckelt füllt ist normal? Hatte ja nicht 2011 zusammen mit meine Nachbarin drumm gebeten die Sachgasse auszulassen! Bauchgefühl hat mir wohl Recht gegeben? Vielen Dank für das “Weiter so”!

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