Wildau. Im August 2021 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg das Strafverfahren gegen die frühere Wildauer SPD-Bürgermeisterin Angela Homuth wegen Bestechlichkeit gegen Zahlung von Geld eingestellt. Obwohl die Einstellung eines Strafverfahrens mit Geldauflage kein Schuldeingeständnis ist und die Unschuldsvermutung weiter gilt, die Wildauer Öffentlichkeit betrachtete die Einstellung als „Freispruch zweiter Klasse.“ Unabhängig vom Strafverfahren hat der Landkreis…














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