Bürgerbündnis mahnt Lärmaktionsplanung an!

6. Juli 2024
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Schulzendorf. Die Stellvertreterin des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Fraktionsvorsitzende vom Bürgerbündnis, Ramona Brühl, hat im Gemeinderat Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) wachgerüttelt und ihn aufgefordert, den Lärmaktionsplan (LAP) unter Einbeziehung der Bewohner aufzustellen.

Ramona Brühl

Ramona Brühl

Wie Jens Krüsmann vom Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) erklärte, ist jede Kommune laut EU-Gesetzgebung zwingend verpflichtet, einen solchen Plan zu erstellen. Unabhängig davon, ob eine Kommune wenige oder eine Vielzahl von Maßnahmen zur Lärmminderung ermittelt oder feststellt, dass es gar keinen Bedarf gibt. Der Plan muss aufgestellt werden. Die Gemeindevertretung muss über ihn einen Beschluss herbeiführen.

Während die Gemeinde Zeuthen bereits 2023 den LAP erstellte und im Januar 2024 die Öffentlichkeit einbezog, lahmt Bürgermeister Mücke bei der Umsetzung der Verpflichtung.

Offensichtlich misst er dem Lärmschutz nicht genügend Bedeutung bei. Anders kann Mückes Erklärung zum LAP vom Mai nicht gewertet werden.  „Die einzige Lärmbelastung, die man berücksichtigen müsste, ist das Lärmaufkommen der L 400. Da stellt sich die Frage, inwieweit man eine Lärmaktionsplanung von Gebieten macht, von denen Menschen nicht betroffen sind.“, behauptete Mücke damals.

Lärmbelastungen in Straßen der Gemeinde gibt es eine Reihe. Beispielsweise wenn nachts Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit auf der mit Pflastersteinen erbauten Rosa-Luxemburg-Straße rasen und dadurch massiv Lärm verursachen. Das Thema Fluglärm kehrt Mücke vollständig unter den Teppich. So würde ein Ende der verkürzten Starts zu einer deutlichen Lärmentlastung in Schulzendorf führen.

Bis zum 14. Juli 2024 läuft die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Aspekten Straßen- und Fluglärm. Wie Der Schulzendorfer recherchierte, ist vielen Bewohnern das Thema Lärmaktionsplanung nicht bekannt.

5 Responses to Bürgerbündnis mahnt Lärmaktionsplanung an!

  1. Kassandra
    8. Juli 2024 at 16:55

    @Andreas: Die vor vielen Jahren prognostizierten Lärmschutzzonen wurden unter der Annahme von parallelen Starts berechnet. Erst danach stellte sich heraus, dass beim Start ein Winkel von 15° einzuhalten ist bzw. die Hoffmann-Kurve geflogen werden muss. Das dürfte zu einer Erweiterung der Schallschutzzonen führen!

  2. Sandra
    8. Juli 2024 at 13:59

    Die Ausreden von Marcus Mücke zum Strassenlärm interessieren einen nicht, auch weil es keine Landstraßen in Schulzendorf gibt. Hat Herr Mücke immer noch nicht mitbekommen, dass es in Schulzendorf Fluglärm gib? Warum gibt es im Rahmes des Aufrufes da keine Öffentlichkeitsbefragung? Deshalb macht sich ernsthafte Sorgen, wessen Interessen Herr Mücke vertritt !

  3. Marcel A. Hoffmann
    8. Juli 2024 at 11:44

    Das Procedere des Lärmaktionsplanes der EU schreibt vor, dass betroffene Anwohner Forderungen und Anregungen einbringen können müssen, das wird Öffentlichkeitsbeteiligung genannt. Man könnte allerdings den Eindruck gewinnen, dass die Gemeindeverwaltungen in Eichwalde und Schulzendorf bemüht sind, die Öffentlichkeit von der Fragestellung der EU fernzuhalten.

    Deshalb hat sich Herr Krüsmann im zuständigen MLUK (Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz} freundlicherweise bereit erklärt, dass Anwohner ihre Forderungen und Anregungen auch direkt an seine email-Adresse im Ministerium senden können:
    jens.kruesmann@mluk.brandenburg.de

    Schulzendorf und Eichwalde sind besonders von Fluglärm betroffen, sodass dringend von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden sollte, unsere Forderungen nach weniger Fluglärm gegenüber der EU zu dokumentieren. Jede Mail zählt.

    Mögliche Hinweise, Vorschläge und Forderungen (Beispiele):

    – Das Volksbegehren „Nachtflugverbot” wurde trotz Annahme immer noch nicht umgesetzt. Ich fordere die schnellstmögliche Umsetzung.

    – Vom Abend zur Nacht hin müssen – gerichtlich vorgegeben – die Flugbewegungen spürbar abnehmen. Auch die erste Nachtstunde von 22- und 23 Uhr ist schutzwürdig, dennoch ist die Fluglärmbelastung für mich in dieser Zeit regelmäßig besonders hoch und keine Abnahme der Überflüge und des Fluglärms zu spüren. Ich fordere Einhaltung der gerichtlich bestätigten Vorgaben am BER.

    – Die Starts am BER nutzen zu über 50% nicht die volle Bahnlänge aus, sondern werden als Kurzstarts (intersection takeoffs) durchgeführt. Damit werden unsere Orte unnötig, willkürlich und vermeidbar verlärmt, wie auch die Messwerte beweisen. Ich fordere, die Kurzstarts auf ein Minimum zu reduzieren.

    – Viele Flugzeuge schaffen die Hoffmann-Kurve nicht, weil sie nicht vom Anfang der Bahn starten, sondern einen Kurzstart von der Intersection machen. Danach fliegen sie über die sogenannte „Notfallroute“ (15° Knick). Ich fordere eine verbindliche Vorgabe und Kontrolle, dass nur solche Flugzeuge die „Notfallroute“ (Z-SIDs) fliegen dürfen, die nachweislich die Steigung der Hoffmann-Kurve nicht schaffen. Auch diese dürfen dann nur mit voller Bahnlänge starten.

    – Es ist gesetzliche Aufgabe der Fluglärmkommission, den Behörden Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms zu unterbreiten. Die Behörden setzen diese Vorschläge der FLK BER allerdings häufig nicht um. Ich fordere, dass die zuständigen Behörden die Beschlüsse der FLK (sach-)gerecht abwägen und dabei nicht einseitig die Interessen der Fluggesellschaften und des Flughafens vertreten.

    – Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. An diesem, unter Lärmgesichtspunkten besonders ungünstig gewählten Flughafenstandort, muss der Lärmschutz ein höheres Gewicht haben, als Wünsche der Flughafennutzer nach Flügen am späten Abend oder vor 6 Uhr zu billigen Preisen.

    usw….

    Schreiben Sie individuell in Ihren eigenen Worten und bleiben Sie höflich.

    Termin: spätestens bis zum 14. Juli 2024. Bitte diesen Termin einhalten.

    Das Ministerium bereitet eine Mahnung an säumige Gemeinden vor.

    Marcel A. Hoffmann

  4. Mutbürger
    7. Juli 2024 at 21:21

    Vielleicht sollten Gemeinde und Landkreis mal starten, indem sie einfach ihre Hausaufgaben machen, die seit Jahren überfällig sind: systematische Lärmmessungen entlang der K6161 durch den Ort (nicht gemacht, seit die Sanierung der Ortsdurchfahrt vor über 15 Jahren geplant und umgesetzt wurde). Und endlich die BER-Betreiber dazu bringen, offizielle Schallschutzzonen einzumessen und auszuweisen (steht seit Ende der CoVID-19-Pandemie aus). DANN kann man darüber reden, was hier in Sachen Lärmschutz notwendig ist oder nicht. Ohne Datengrundlagen ist das alles reichlich sinnlos.

  5. Peter Schulze
    6. Juli 2024 at 20:54

    Ich finde wir sind auch von Bahn und Autobahn nicht Unbetroffen. Aber gut; über Sinn und Unsinn eines solchen Plans kann man ohnehin streiten. Herr Mücke jedenfalls sprach in der Antwort an Frau Brühl davon, dass die in die Wege geleiteten Maßnahmen ohnehin eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehen. Man darf gespannt sein.

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