Ordnungsamt: Verkehrsschild falsch aufgestellt?

13. Februar 2017
Von

Schulzendorf. Eigentlich sollte kein Lastkraftwagen (LKW) mehr auf dem Parkplatz vor dem Gelände der SG Schulzendorf abgestellt werden. So wollten es jedenfalls Gemeindevertreter und setzen sich für eine zusätzliche Beschilderung ein, die das Parken für Brummis verbietet.

Dieser LKW parkt völlig korrekt. (Foto:mwBild)

Dieser LKW parkt völlig korrekt. (Foto:mwBild)

Der Grund: In der Vergangenheit kam es mehrfach zu brenzligen Situationen für Kinder, die das Sportgelände verließen oder von der Skaterbahn den Weg nach Hause antraten und zwischen parkenden LKW auf eine Gelegenheit zur Überquerung der Fahrbahn warteten. Von Fahrzeugführern wurden sie teilweise schlecht oder zu spät gesehen. Eltern waren um ihre Schützlinge besorgt.

Vor einigen Tagen wurden unter den vorhandenen Verkehrszeichen Parkplatz die Zusatzschilder „Nur für Personenkraftwagen“ angebracht. Ende gut, alles gut? Offenbar nicht, denn erneut parkte ein LKW auf dem Terrain. Und das, völlig konform mit dem Verkehrsrecht.

Dem Anliegen der Initiatoren, mehr Verkehrssicherheit für die Schwächsten der Gemeinde zu schaffen, dürfte die Beschilderung nicht gerecht werden.

10 Responses to Ordnungsamt: Verkehrsschild falsch aufgestellt?

  1. Bürger Zweiter Klasse
    16. Februar 2017 at 13:41

    @ Frau Müller,

    aber die stehen legal laut STVO rechts am Fahrbahnrand.
    In Berlin würden alle wohl wahnsinnig werden, denn da stehen mehr Fahrzeuge irgendwo rum.
    Vielleicht ist ja der Parkplatz gegenüber privat, keiner weiß es.
    Ich finds nicht schlecht, dann wird die Straße entschleunigt und auch ältere Menschen können mal einkaufen gehen, ohne die Gefahr des überfahren werden.
    Dann wart ich halt so 10-15 sec.
    Ein (der ) versprochene,oder wohl jetzt zu teure Zebrastreifen kommt wohl auch nicht und Parktaschen waren wohl nicht geplant.
    Falls mal Besuch in der E-Th. Strasse zu erwarten ist, sollten alle diese Strasse meiden :-)
    Aber in der Zeuthner in Eichwalde ist es auch teilweise so.

  2. Frau Müller
    15. Februar 2017 at 06:29

    Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich das gut finde, sondern nur das ich es verstehen und nachvollziehen kann(ja sicher nicht in allen Fällen).

    Wenn jemand ordnungswidrig parkt, noch dazu mit Behinderung anderer, dann sollte man etwas dagegen unternehmen. Ich stelle mich, selbst wenn es erlaubt ist, grundsätzlich nichgt in den Weg mit meinem Auto, so wie viele andere, sondern suche dann ggf. eine andere Parkmöglichkeit.
    Denken wir nur an unsere freundlichen Mitmenschen in der Ernst-Thälmann-Str., die immer am Straßenrand stehen, weil sie es nicht schaffen gegenüber auf den Parkplatz zu fahren.

    Wie Marcus aber schon sehr schön andeutet und was ich auch schon schrieb, sollte man in dieser Ellenbogengesellschaft etwas weiter denken und nach Lösungen suchen. Immer meckern und (verbal) drauf los prügeln kann jeder.

  3. Marcus D.
    14. Februar 2017 at 19:06

    “das ist Bier der Firma” Ja so leicht kann man sich das auch machen und Schulzendorf macht es sich auch so leicht.
    Schulzendorf wächst und somit gibt es immer mehr Menschen, ich betone Privatpersonen, die ihr Fahrzeug gerne irgendwo parken möchten. Dies ist hier aber in Schulzendorf fast nicht möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu stören, oder wie hier in diesem Fall die Sicht der Fussgänger zu beeinträchtigen.
    Mit zunehmender Einwohnerzahl steigt auch das Verkehrsaufkommen. Aber weder die Verwaltung, noch einige Einwohner scheinen bereit, oder in der Lage zu sein, dem Rechnung zu tragen.
    Wir haben inzwischen 2017 und da wäre es zeitgemäß, dass wir hier in Schulzendorf Parkmöglichkeiten, sinnvolle und sichtbare Verkehrsschilder, sichere Fußübergänge usw. haben.

  4. Olli
    14. Februar 2017 at 14:28

    @Frau Müller: Ich warne davor, das Thema wie auf einem arabischen Basar (Feilscherei)zu behandeln. Es kann absolut nicht sein, dass persönliche Interessen eines Einzelnen über der Sicherheit vieler Kinder stehen. Kann Binladen nur beipflichten. Das ist Bier der Firma!!!

  5. Pollewitzer
    14. Februar 2017 at 12:28

    Wenn ich einen Fuhrbetrieb habe, muss ich bei dem Gewerbeamt Parkplätze für meine Betriebsfahrzeuge nachweisen können.Ich habe Verständnis für die Kollegen im Fernferkehr aber nicht für solche Kieskutscher wie der Kollege von der Firma Bischhoff,der pünktlich Feierabend macht, der über Jahre die Zufahrt zu den Glascontainern versperrte, Schlaglöcher durch seine Unfähigkeit eingefahren hat,die auf Steuerzahlerskosten wieder beseitigt werden müssen.Nach Aussage des Bürgermeisters hat die Firma Bischoff auch ein Grundstuck in Schulzendorf – wo ist das Problem,dass Problem liegt an dem Fußkranken Kraftfahrern.Frau Müller,ich kenne sehr viele Betriebe, da ist es Pflicht die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände, schon wegen der Versicherung abzustellen.Nur mal so zur Info es ist jetzt 12.07 Uhr der fotografierte Lkw steht jetzt schon wieder da !!! könnte mir jemand verraten wer die Einkaufskörbe von EDKA und REWE gestern auf der Stelle abgelegt hat wo das vergangene Wochenende der LKw stand ?

  6. Frau Müller
    14. Februar 2017 at 10:17

    Ich kann das aber auch nachvollziehen und verstehen. Mein Nachbar fährt beruflich auch einen LKW (über 7,5 Tonnen) und darf mit diesem von und zur Arbeit fahren.
    Die Familie hat nur einen PKW und die Frau fährt damit zur Arbeit. Beide arbeiten in entgegengesetzter Richtung. Die Infrastruktur das beide mit ÖPNV zur Arbeit können ist in angemessener Zeit nicht gegeben.
    Wenn er nun nicht mehr hier im Ort parken kann, müsste er sich einen Zweitwagen anschaffen, was neben Kosten auch in gewissem Maß ein Umweltfaktor ist.
    Auch sind es keine Spitzenverdiener, so das ein Zweitwagen auch erstmal bezahlt und unterhalten werden muß.

    Ist nicht so einfach die Situation und eine perfekte Lösung hab ich auch nicht. Dennoch sollte man alle Seiten betrachten und hinterfragen. Vielleicht kann man ja ein Kompromis finden und auch den Fahrern der LKW etwas legales anbieten und dafür nehmen dann die LKW Fahrer ein paar Meter Fußmarsch oder Fahrrad in Kauf?

  7. BingeLaden
    13. Februar 2017 at 21:46

    @ Bürger: Diese Frage muss der Inhaber des Fuhrunternehmens beantworten. Er ist für die Organisation seines Betriebsablaufes verantwortlich.

  8. Bürger Zweiter Klasse
    13. Februar 2017 at 19:36

    Das Thema ist ja, wo soll ein Mensch der arbeitet und wohl gezwungener Maßen einen 7,49 Tonner fahren muss, sich hinstellen?

  9. Pollewitzer
    13. Februar 2017 at 18:47

    Das mit dem Parkplatzschild wiederspiegelt doch die Unfähigkeit daes Gemeindeamtes, keiner hat Durchblick. Dass sich da ein schlauer LKw fahrer hinstellt, war doch von Anfang an klar. Frage mich aber, wieso hat das der Herr Kollberg nicht gleich erkannt,obwohl er voriges Jahr noch gegen ein Parkverbot für LKw war? Ich frage mich auch, wenn die Brücke so marode ist, nach Aussage von Herr Mücke, warum wird sie und die Strasse nicht für Lkw im Durchgangsverkehr gesperrt? Die “Heftpflasterbrigade” von der Gemeinde rettet die Straße auch nicht mehr. 3,5 Tonnen Fahrzeuge finde ich auch kein gute Idee. Man sollte erst einmal die Schlaglöcher um den Glascontainer beseitigen. Seit 30.12.2016 weiß der Bauhof und der ABV bescheid,dass ein Baum an der Kirche umgefallen ist und den Weg blockiert,wartet man auf den Sommer?

  10. Bürger
    13. Februar 2017 at 09:09

    Der LKW parkt nicht korrekt, sondern steht auf einer sogenannten Grünfläche, auf der das Parken verboten ist. (mir ist schon klar, dass es dort üblich ist, dass dort einfach geparkt wird)
    Der Parkplatz ist ganz klar ausgewiesen, nämlich rechts vom Schild (gem. Pfeil). Und eben nicht links vom Parkplatzschild. Dann könnte man sich den Pfeil auch sparen.
    Korrekt ist, dass auf diesem ausgewiesenen Parkplatz nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgestellt werden dürfen.

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