Die Berichterstattung vom 13.02.2015 war nicht ganz vollständig. Der betroffene Rentner hat sein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, er wurde dazu schriftlich angehört, hat dann aber das angebotene Verwarngeld abgelehnt. Die Verfahrensvorschriften, letztlich auch die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Cottbus, sind eingehalten worden.
Leute beobachten,Graswuchs messen,Bürger zur Kasse bitten. Herr Mücke Sie können nicht Bürgermeister!!!
Was soll man dazu sagen? Solche Sachen sind Mücke wichtig, da kann er doch sagen: “Ich hatte Recht”. Sicher, in diesem Fall, spricht ja auch alles dafür. Aber …….. menschlich gesehen, ja, darauf kommt es an, sollte man die Sache vergessen. Wenn Mücke keine weiteren Sorgen hat, dann “Gute Nacht”. Du meine Güte, was sind das doch blos alles für Statisten! Aber in solchen Positionen ist Einer wie der Andere (fast). Wie lange wird dieses Spiel wohl noch gespielt werden? Mit Sicherheit solange, bis die GV die Faxen dicke haben. Hoffentlich wird das bald der Fall sein.
Ich möchte mal wissen, ob Herr Malich oder Herr Frantzke einen Bürger auch vor den Staatsanwalt zerren, weil er falsch geparkt hat.
Mücke soll sich um die Probleme Schulzendorfs kümmern und nicht kleine Bürger gängeln. Unmöglich, wie er sich verhält.
Mücke macht sich doch lächerlich mit dieser Staatsanwaltschaftsnummer.
Was soll daran neu sein, Herr Wolff???