Nachlese: Grundstück zu veralteten Wert abgestoßen

4. Juli 2020
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CDU – Chef Joachim Kolberg hätte es dem Landkreis für einen Euro vermacht, Dr. Burmeister (Die Linke) zu jedem beliebigen Preis: Es geht um das über 5.000 Quadratmeter große Grundstück im Altdorf, auf dem eine Rettungswache errichtet wird.

Was beide Spitzenpolitiker übersahen: Um kommunales Vermögen nicht zu schädigen, dürfen Grundstücke grundsätzlich nur zum vollen Wert veräußert werden.

Der Gemeinderat stimmte am 4. März 2020 dem Grundstücksdeal zum Preis von 525.000 Euro zu. Eine Einschätzung zum Wert des Areals lag dem Beschlussantrag nicht bei.

Pikant: Dem Verkaufspreis liegt ein veralteter Grundstückswert zugrunde!

Am 21. Januar 2020 hat Landrat Stephan Loge (SPD) in einem Schreiben (hier anklicken) den Wert des Grundstücks auf 525.000 Euro beziffert. Stichtag der Wertermittlung war der 20. Dezember 2019. Auf die Einholung einer Zweitmeinung zum Wert durch einen unabhängigen Sachverständigen hat Bürgermeister Markus Mücke (SPD – nominiert) verzichtet.

In der Bewertung geht Landrat Loge von einem Bodenrichtwert im Altdorf von 130 Euro aus. Da der aber flächenabhängig ist, wie Jürgen Kuse vom Gutachterausschuss gegenüber dem Schulzendorfer erklärte, wurden Abschläge angesetzt, so dass am Ende ein Quadratmeterpreis von 100 Euro für das Grundstück ermittelt wurde.

Die Arbeiten auf dem Areal der künftigen Rettungswache haben begonnen. (Foto:mwBild)

Die Arbeiten auf dem Areal der künftigen Rettungswache haben begonnen. (Foto:mwBild)

Doch der Bodenrichtwert für das Land ist zum Stichtag 31.12.2019 um 20 Euro, auf 150 Euro pro qm gestiegen. Bei über 5.000 Quadratmeter würde das, abzüglich der Abschläge, einen Mehrwert für das Gemeindevermögen von über 100.000 Euro ausmachen.

Landrat Loge zum Grund, warum ein überholter Bodenrichtwert zur Wertermittlung angesetzt wurde: „Bei der gutachterlichen Stellungnahme für den Bodenwert hat sich die kommunale Bewertungsstelle auf den Bewertungsstichtag 20.12.2019 bezogen. Zu diesem Bewertungsstichtag und auch am Tag der Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme am 21.01.2020 lagen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 im Landkreis Dahme – Spreewald nicht vor.“ Stimmt!

Doch nur 9 Tage später, am 30.01.2020 wurde durch den Gutachterausschuss der um 20 Euro pro Quadratmeter höhere Bodenrichtwert zum Stichtag 31.12.2019 bekannt gegeben. Also zwei Monate bevor der Gemeinderat den Kontrakt mit dem Landkreis bestätigte!

Gemeindevermögen darf ausnahmsweise unter dem Wert veräußert werden. Allerdings muss der Gemeinderat das rechtfertigen. Und eine solche Rechtfertigung gab es im Beschlusstext zum Kaufvertrag nicht.

Fazit: Obwohl der aktuelle Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt war, stimmte der Gemeinderat einem Grundstücksverkauf zu, dem ein alter Wert aus 2018 zugrunde lag.  (sr)

3 Responses to Nachlese: Grundstück zu veralteten Wert abgestoßen

  1. rappe
    5. Juli 2020 at 20:05

    @ Petra Bevor Sie keine Anzeige erstatten, Petra, passiert hier nichts. Beim Verkauf des Grundstückes vor der FFW – der Bürger hatte ja geklagt und gewonnen- hatte der BM ja auch eigenmächtig gehandelt ( dürfte er auch wegen der großzügigen Ausstattung durch die Gemeinde Dummsdorf – ) und da hat die GV im Nachgang auf Wunsch des BM auch artig Pfötchen hochgehalten. Also man Herrn Winter anrufen, denn dass der Landkreis mit Dummsdorf Geschäfte macht – hat er auch nicht alle Tage.

  2. Petra
    4. Juli 2020 at 16:32

    Unglaublich, wie mit unser aller Eigentum umgegangen wird. Kein Geld für Schule und Kitas, aber 100.000 € verschenken. Kolberg und Burmeister scheinen nicht mehr bei Verstand zu sein. Wer gibt ihnen das Recht unser Eigentum für ein Appel und ein Ei abzugeben? Es wird Zeit das Staatsanwalt Winter aus Neuruppin Schulzendorf besucht.

  3. Peter Heilmann, Zeesen
    4. Juli 2020 at 11:23

    Bürger sollten sich zusammenschließen und juristisch prüfen lassen, ob der Verkauf rechtens war. Ich verstehe aber auch die Abgeordneten nicht, wie können sie ein Grundstück verkaufen, ohne dass ihnen ein Wertgutachten vorliegt? Wer Volkseigentum für 1 Euro verkaufen will sollte sich fragen, ob er damit die Interessen der Bürger vertritt. Herr Kolberg in Schulzendorf und Frau Lazerus in Kwh von der CDU brauchen dringend Nachhilfeunterricht im Fach Demokratie.

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