Nach MAWV – Auftritt: Markus Mücke muss jetzt sogar um Verbandssitz zittern!

8. September 2014
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Alle Abgeordneten der Gemeindevertretung hatten Schulzendorfs Gemeindeoberhaupt im Juli 2014 aufgefordert,  in der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Ende Juli 2014 einen Antrag einzubringen,  der vorsieht, in Bescheiden über den Wasserversorgungsbeitrag auf die Erhebung zusätzlicher Beiträge für Grundstücke, durch die Anwendung der Kann – Bestimmung, bei der Berechnung des Nutzungsfaktors,  zu verzichten.

Markus Mücke stimmte gegen den Antrag, den er im Auftrag der Schulzendorfer Volksvertreter  in die Verbandsversammlung des MAWV eingebracht hatte. (Foto: Wolff)

Markus Mücke stimmte gegen den Antrag, den er im Auftrag der Schulzendorfer Volksvertreter in die Verbandsversammlung des MAWV eingebracht hatte. (Foto: Wolff/Archiv)

Mücke hatte den Antrag in der Verbandsversammlung am 31. Juli 2014 eingereicht. Doch in der Abstimmung votierte der Bürgermeister gegen diesen Antrag.

„Vom MAWV zu fordern, bei der Bescheidung die Beitragssatzungen im Rahmen der Bewertung des Nutzungsfaktors zu ignorieren, ist unrechtmäßig. Mein gesetzlicher Auftrag verbietet mir, unrechtmäßig zu handeln. Aus diesem Grunde musste ich gegen den Beschluss stimmen.“, so Markus Mücke gegenüber dem Schulzendorfer.

Aus Kreisen der Gemeindevertretung hieß es dagegen, dass sich Mücke bei dieser Sicht der Stimme hätte enthalten müssen. Und auch unter Bürgern rumort es kräftig wegen dem Bürgermeister Auftritt in der MAWV Verbandsversammlung. Zu nachgiebig sei Mücke beim Vertreten von Bürgerinteressen.

Wird Schulzendorfs Bürgermeister jetzt auch noch als MAWV – Verbandsvertreter von den Parlamentariern abgelöst?

16 Responses to Nach MAWV – Auftritt: Markus Mücke muss jetzt sogar um Verbandssitz zittern!

  1. Antisa
    11. September 2014 at 22:41

    @ LaLeLu So ein Quark, wenn Sie ein Wochenendgrundstück oder Nachkriegshaus hatten , und umnutzen, ist meine Logik doch noch lange nicht angetastet. Wenn die Abrißbirne kommt, ist Ihre Theorie erst recht Käse, weil auch Kosten für den Rückbau der Kanäle anfallend sind.

    Scheinbar vertreten Sie auch die Auffassung, dass die, nicht können, erst recht Solitarität mit den Reichen zu leisten haben- als umgekehrt.

    Und über Satzungen scheinen Sie wohl wirklich keine Ahnung zu haben, wenn Sie einen derartigen Unfug schreiben. Es weiß bereits jedes Kindergartenkind, dass es immer einen Richter gibt, der Dinge anders sieht. Und wenn Sie es immer noch nicht begriffen haben, die Richter haben bei Satzungsfragen sich nicht mit dem Detail beschäftigt – sondern immer nur eine andere Baustelle aufgemacht. Das Problem sind nicht die technsiche Dinge, es sind ausschließlich juristische und politische Dinge !

  2. LaLeLu
    11. September 2014 at 21:02

    @h20H
    Gehen schon die Argumente aus?
    Auf meinem Grundstück stand vor 20 Jahren noch ein eingeschossiges Häuschen. Nun steht ein 2 Geschosser drauf.
    Nix mit Spanien.
    Nichts ist für die Ewigkeit, deshalb geht es nur über die Bebaubarkeit bzw. falls höher über die tatsächliche Nutzung, damit die möglichen Vorteile in der Berechnung sich.
    Ich habe den Maz Artikel auch gelesen und kann nicht verstehen, wie heutzutage immer noch fehlerhafte Satzungen geschrieben werden. Auch die Satzung des MAWV ist meiner Meinung nach, unwirksam, weil fehlerhaft. Wer diese entworfen hat, sollte seine Haftpflichtversicherung für den Schaden heran ziehen.
    Apropos: ich denke, dass die Gemeinde auch gegen die Altanschliesserbeiträge klagen wird, was der Gipfel der Scheinheiligkeit ist. Auf der einen Seite stimmt der Bürgermeister für die Satzung, gegen die er dann klagt, sobald nach dieser Beiträge erhoben werden.

  3. h20H
    11. September 2014 at 09:59

    @ LaLeLu Ihre Hinweise sind aus Sicht der Bürokraten ja richtig, nur dann sollen sie ihre Hausaufgaben vorher machen ! Wenn ein Verband den politischen Willen kundtut, dass ein Bungalow – Haus ihm genauso wichtig ist wie ein 1 1/2 Haus und die Geschossfaktor gleich setzt, dann sollen die sogenannten unabhänigen Gerichte – das bitte mal zu Kenntnis nehmen. Keiner wird ein Bungalow – Haus aufstocken – keiner- wir leben nicht in Spanien. ( Da wird der Eindruck erweckt, dass die Häuser immer weitergebaut werden, um sich die Bauabnahme zu ersparen )

    Es sind ja oft nicht die Verbände, die sich derartigen Unfug ausdenken – sondern die tollen Politiker mit ihren überbezahlten Juristen. Denn dem Verband ist es eigentlich scheißegel, wie er die Leitungen ( + Nebenlagen ) bezahlt, sie kosten eben so viel – und eben nicht mehr, oder weniger.

    Beim Gasversorger , bei der Stromversorgung, beim Telefon- da klappt es mit einem Sokelbetrag und fertig – Bei der TRinkwasser – und Abwasser verdienen alle prächtig , besonders die DNWAB.

    Somit LaLeLu – stinkt der Fisch vom Kopf her zuerst, denn es gibt seit her je keine Grundlage für eine sichere Beitragserhebung ( Siehe MAZ vom 10.11.14 ” Ich halte die Satzung für unwirksam ”

    Und der MAWV wird zur Zeit übermütigt – er weiß gar nicht mehr wohin mit dem Geld – und saniert Anlagen, deren Abschreibung noch lange nicht erreicht ist !

  4. Schulzendorfer
    11. September 2014 at 06:04

    Da lach ich nur.
    1. Schlechter kann es nicht werden.
    2. Sind allein schon unter den jetzigen Gemeindevertretern fähige Leute dabei.

  5. Themis
    10. September 2014 at 21:23

    Einen Bürgermeister, dem man erklären muss, wie er seine Bürger schützen soll, braucht hier kein Mensch. Es soll einfach nur gehen, sogar dazu ist er wahrscheinlich unfähig!

  6. Jens
    10. September 2014 at 13:38

    Irgendwie stehen die Gemeindevertreter jetzt als “Deppen” da.

    Wahrscheinlich hätten sie unseren Bürgermeister nicht nur mit der Einbringung des Antrags beauftragen sollen sondern auch gleich mit dessen Zustimmung. (Wurde möglicherweise vergessen.)

    Der Bürgermeister stimmt gegen seinen eigenen Antrag ab! Das muß man sich mal vorstellen!

    Welche Interessen vertritt Mücke eigentlich?

  7. Themis
    10. September 2014 at 09:55

    Reine Abzocke und eine Frechheit dieses Bürgermeister dagegen zu stimmen. Habe nichts anderes von einer Mücke erwartet.

    Egal ob eingeschossig oder zweigeschossig der Anschluss ist der gleiche und wenn ich als Eigentümer etwas anderes benötige, muss ich das so oder so bezahlen.

  8. h20H
    10. September 2014 at 08:25

    @ LaLeLu Wie bitte – he hallo ?! Was hat der MAWV richtig gemacht ? Ich glaube ich träume – bei den Neuanschließern galt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren , Geschoßfaktor war 1 und da war von keiner Bebaubarkeit die Rede ! Und nun muß ich als Altanschließer solche Trücken lesen ?

    Was hier abläuft ist einfach nur Betrug für eine Leistung, die schön bezahlt ist und war.

    Der MAWV hat so viel Geld, die sanieren derzeitig in Dingen, die völlig überflüssig sind und darüber hinaus bezahlen wir den Stillstand vom BEr auch noch kräftig mit. Was hat der MAWV richtig gemacht ? Es verschleudert unser aller Geld für nichts – und dazu noch eine scheiß Wasserqualität.

  9. LaLeLu
    9. September 2014 at 20:12

    Wenn ein Grundstück nur eingeschossig bebaut ist, kann jederzeit eine Aufstockung erfolgen, wenn es zweigeschossig bebaubar ist.
    Dann kannn natürlich ein Grundstück mit einem Bungalow zu einem zweigeschossigen Beitrag heran gezogen werden, alo zu einem Beitrag, der auf mehr Geschossen beruht, als auf dem Grundstück tatsächlich vorhanden sind.
    Diese Aussage ist ausnahmsweise im Bescheid des MAWV korrekt, wenn auch andere nicht richtig sind.

  10. Obelix
    9. September 2014 at 19:33

    Dann kann man ja auch Kindergeld beantragen ohne Kinder zu haben. Denn es wäre ja möglich und das Gerät ist ja auch vorhanden.

  11. Frank Knuffke
    9. September 2014 at 09:54

    Die Abwahl kann per Beschluss erfolgen und ein neuer Vertreter gewählt werden.
    Da ich Einzelkämpfer bin und keine Anträge stellen darf,appelliere ich hiermit an die anderen Fraktionen diese Beschlussvorlage einzureichen!
    Auch im Hinblick darauf,das mittelfristig geplant ist,unsere Wasserversorgung zu privatisieren,ist dieser Schritt unumgänglich.In dieser Hinsicht darf es keinen Parteienstreit geben,das geht uns Alle an.

  12. Lutz aus der Münchener Str
    9. September 2014 at 07:34

    Die Frage wurde immer noch nicht geklärt, wo denn eigentlich die Altanschließerbeiträge bleiben. Zur Kostendeckung beim MAWV werden sie ja wohl nicht benötigt…

    Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich die letzte Satzungsänderung des MAWV hinsichtlich der Geschoßzahl total spaßig finden, denn es gilt die laut Bauordnung mögliche Geschoßzahl. Will heißen: Wer ein DIXI Klo auf seinem unbebauten Grundstück zu stehen hat, muß also laut Satzung für zwei Vollgeschosse zahlen. Da können wir ja alle noch froh sein, daß man in Schulzendorf keine 11 Geschosser bauen darf…

    Da die Altanschließer Beiträge für den Zeitraum vor 1993 erhoben werden, bleibt nur noch die Frage der anderthalb möglichen Geschoßzahl nach Baurecht zu jener Zeit. Das bedeutet: vor 1993 konnte man nach m.E. gar nicht in Schulzendorf zweigeschossig bauen, soll aber jetzt generell für eine mögliche zweigeschossige Bauweise zahlen.

    Wer weiß, ob eine solche Satzungsänderung des MAWV einer gerichtlichen Überprüfung standhält…

  13. Mach ne Mücke
    9. September 2014 at 07:08

    Wenn Selbstverständlichkeit Herr Mücke immer an den Tag legt. Bürgermeister Speer – ebenfalls parteilos- hatte den Mut beim MAWV- anders zu stimmen.

    Mücke wurde auch dafür stimmen, Schulzendorf abzusiedeln- weil die anderen das gesagt haben.

  14. Ulf
    Ulf
    9. September 2014 at 05:30

    „Rumoren“ tut es nicht. Ich bin stink sauer!!! Es ist wirklich peinlich Bürger einer Gemeinde zu sein, die solch einen Bürgermeister hat. Mücke hat diesen Titel nicht verdient. Wenn er meint, daß es so eine Bestimmung nicht gibt, dann muß er versuchen so eine Bestimmung die im Bürgerinteresse ist in die Satzung zu bringen.

  15. Tiefflieger
    Tiefflieger
    8. September 2014 at 23:25

    Herr Mücke hat das Meinungsbild der Gemeindevertretung wiederzugeben, unabhängig davon ob es einer rechtlichen Prüfung standhält oder nicht. Welche Interessen vertritt Herr Mücke eigentlich, die der Bürger oder des MAWV? Meine jedenfalls nicht.

  16. Obelix
    8. September 2014 at 21:13

    Jaaa Bitte!!!

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