Mobilfunkmast geht bald on Air!

2. Mai 2014
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Am Mittwoch wurde in der Ernst-Thälmann-Str. 137 ein 30 m hoher Schleuderbetonantennenträger errichtet. Zwei Mitarbeiter eines sächsischen Unternehmens und ein Krandienst haben den Sendemast errichtet. Bauherr ist die Deutsche Funkturm GmbH aus Berlin.

In Schulzendorf wurde ein Mobilfunk Sendemast errichtet

In Schulzendorf wurde ein Mobilfunk Sendemast errichtet

Hinter diesem Unternehmen steht ein Telekommunikationsriese, die Deutsche Telekom AG. „Nach einer Reihe von Tests wird die Anlage voraussichtlich noch im Laufe des 3. Quartals 2014 in Betrieb genommen.“, erklärt Georg von Wagner, Pressesprecher der Deutschen Telekom AG.

Seinen Worten zufolge wird der Sendemast für Mobilfunkdienste gebaut. Bedenken über gesundheitliche Beeinträchtigungen schloss von Wagner aus: „Von einem Mobilfunksendemast gehen die üblichen elektromagnetischen Wellen aus, die gefahrlos für die Menschen sind.“

Zu den Investitionskosten wollte der Telekom Sprecher keine Angaben machen.

3 Responses to Mobilfunkmast geht bald on Air!

  1. Frank Knuffke
    9. Mai 2014 at 17:36

    Erst mal DANKE!! an Munin,daß er etwas zu diesem Thema geschrieben hat.
    Eine Gefahr,die man nicht sieht und dennoch vorhanden ist.Ich frage mich jetzt mal ganz besorgt,WER hat den Bau genehmigt???Das Bauamt??

  2. Munin
    9. Mai 2014 at 10:19

    Zitat:
    Bedenken über gesundheitliche Beeinträchtigungen schloss von Wagner aus: „Von einem Mobilfunksendemast gehen die üblichen elektromagnetischen Wellen aus, die gefahrlos für die Menschen sind.“

    Ist das Unverfrorenheit, Dummheit oder beides zusammen?:

    Hier schon seit Jahren bekannte Dinge, nur kaum jemanden interessiert es:
    Durch Forschungsergebnisse und Beobachtungen an der Umwelt wird immer deutlicher, dass gepulste Hochfrequenzen folgende gesundheitliche Störungen verursachen können:
    Schlafstörungen, Unruhezustände Verhaltensänderungen, Depressionen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen,
    Augenreizungen und Grauer Star, Lernstörungen bei Kindern, Erhöhter Blutdruck,
    Herzrhythmusstörungen, Migräne, Schwindel, Verminderte Fruchtbarkeit, Blutbildveränderungen DNA-Brüche, Krebs, Ständige Müdigkeit und Erschöpfung,
    Allergien, Immunschwäche
    Durch die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) soll die Bevölkerung durch Festlegung von Grenzwerten vor diesen Gefahren geschützt werden.

    Mit dieser Verordnung wird schon eindeutig bestätigt, dass es Gefahren gibt, wenn auch erst ab…..
    Sind die darin festgelegten Grenzwerte ausreichend?

    Das „gemeine Volk“ denkt, dass unterhalb gesetzlicher Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestehen kann, da diese Werte von „hochangesehenen Wissenschaftlern und Experten“ festgelegt wurden.
    Die in Deutschland gültigen Grenzwerte wurden von einem privaten (!) 16-köpfigen Verein (ICNIRP) empfohlen und von der Bundesregierung als Gesetz (26. BImSchV) übernommen. Der damalige Vorsitzende des industrienahen Gremiums der ICNIRP, Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, sagte: „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“
    Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen (!) Körper um 1°C erwärmt (thermische Wirkung). Dieser Wert wird um den Faktor 50 reduziert. Langzeitwirkungen (über 30 Minuten) bleiben unberücksichtigt!
    Prof. Bernhardt: „Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den Funkwellen nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.“
    Obwohl es (zahlreiche) Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen gibt, werden diese Hinweise bei der Festlegung der Grenzwerte vollständig ignoriert und nur thermische Wirkungen (Hitze) zu Grunde gelegt!
    Würde jemand die Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen und aufgrund dieser thermischen Messung die Radioaktivität als ungefährlich einstufen, würde man ihn für verrückt erklären. Beim Schutz vor Mobilfunkstrahlung wird uns jedoch gerade dies als Wissenschaft verkauft!
    Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Bei der Grenzwertfestlegung wurden die nichtthermischen, biologischen Effekte nicht berücksichtigt! Wirkungen, z. B. auf Nerven oder Hormone, kennt der Gesetzgeber nicht.

    Die Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlamentes STOA kommt zu dem Ergebnis: „Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet. An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 ?W/m2 nicht überschritten werden.“ Aktuelle Forschungen zeigen, dass auch dieser Wert nicht akzeptabel ist.
    Haben sich unsere „hoch angesehenen Wissenschaftler und Experten“ bei der Grenzwertfestlegung in Deutschland hier um fünf (!) Zehnerpotenzen geirrt? (Grenzwert in Deutschland :10.000.000 ?W/m2 und die natürliche Strahlung beträgt: 0,000001 ?W/m2)
    Dann steht uns ein „MOBILFUNK-GAU“ bevor!

    Bereits 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43 vom 3.3.1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“, geschrieben: „… Die Membraneffekte [Zellschädigungen] wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.“ Wenn diese Effekte schon damals als gesichert galten, warum werden diese bei der Grenzwertbestimmung ignoriert?
    Folgende weitere Studien sollen nun das Vorhandensein biologischer Wirkungen von gesundheitlicher Bedeutung belegen:
    1. Die Salford-Studie (Überwindung der Blut-Hirn-Schranke)
    2. Die REFLEX-Studie (Doppelblindversuch über negative gesundheitliche Auswirkungen auf menschliche und tierische Zellen )
    3. Die Naila-Studie (Auswirkungen der Dauerbestrahlung durch Sendemasten)
    4. Der „Geldrolleneffekt“ (verklumpen der roten Blutkörperchen)

    Wissenschaftliche Studien, Schädigungen an Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Fallbeispiele aus der Praxis belegen eindeutig, dass die Gefahr durch die Mikrowellenstrahlen der Mobilfunksender nicht von einem Wärmeeffekt, sondern von biologischen Prozessen ausgeht. Die gesetzlichen Grenzwerte sind somit ein offensichtlicher Betrug an der Bevölkerung!

    In einer Patentanmeldung der SWISSCOM AG zur „Reduzierung von Elektrosmog in drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN)“ geben die Mobilfunkbetreiber diesen Betrug zu. Sie räumen ein, dass die Schädigung der Erbsubstanz menschlicher Blutzellen bei Bestrahlung mit elektromagnetischen Feldern klar nachgewiesen ist und dass es Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko gebe. Somit bestätigen selbst die Mobilfunkbetreiber die biologische Wirkung der Strahlung!

    Die Behörden und die Regierungsverantwortlichen ignorieren diese Tatsachen. Schon Betroffenen wird von behördlicher bzw. staatlicher Seite keine Hilfe zuteil. Selbst Untersuchungen von Ärzten werden ignoriert. U.a. hat die Bayrische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen …..
    Die Ignoranz geht aber noch weiter. Eine Ärztedelegation übergab 2006 dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine 700-seitige (!) Dokumentation von strahlungsbedingten Krankheitsfällen. Bis heute wird dem unter Zuhilfenahme durchsichtiger Schutzbehauptungen nicht nachgegangen.
    Wenn Abgeordnete dies im Parlament ansprechen bekommen sie u.a. folgende Antwort, wie von der Gesundheitsministerin Baden-Würt., Dr. med. Stolz: „Von der im Moment verwendeten Funktechnik geht keine Gefahr aus. Bestenfalls liegt bei den Betroffenen ein psychisches Problem vor.“
    Forschungen werden, sowohl durch das Bundesamt für Strahlenschutz als auch von der Bundesregierung vorsätzlich gefälscht, verhindert, verzögert, verschwiegen oder ignoriert. Wer sich dem widersetzt, wird in Verruf gebracht oder hat ein „psychisches Problem“…..

    Nun kann man wie ein kleines Kind eine „dumme“ Frage stellen: Warum darf das Volk über diese Gefahr nicht informiert werden?

    Mehr zu diesem Thema unter: http://www.agb-antigenozidbewegung.de
    Infobroschüre anfordern: info@agb-antigenozidbewegung.de

    “Nur die Lügen brauchen die Stütze der Staatsgewalt – die Wahrheit steht von ganz alleine aufrecht!”

  3. Me
    3. Mai 2014 at 17:30

    Oha, dann besteht ja doch noch die Hoffnung mit D1 auch im Haus zuverlässig telefonieren zu können.

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