MAWV-Schock: Nur Zeuthen und Mittenwalde für Altanschließer Gerechtigkeit

3. Dezember 2020
Von

Zig tausende Altanschließer im Landkreis dürften über dieses Votum entsetzt sein: Die Mehrheit der Mitglieder der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) hat heute den Gerechtigkeitsantrag der Gemeinde Zeuthen abgeschmettert.

Der sah vor, auch Rückzahlungen an Altanschließer mit bestandskräftigen Bescheiden vorzunehmen.

Der Vizepräsident des Kreistages Dahme-Spreewald Karl Uwe Fuchs: „Viele erhielten vor Jahren ihre Bescheide, man verließ sich auf den Rechtsstaat und klagte nicht. Später stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Beitragserhebung nicht verfassungskonform war. Es ist mehr als gerecht, wenn auch sie ihre Beiträge zurückerhalten.“

Eichwalde und Schulzendorf votierten in der Sitzung gegen den Zeuthener Gerechtigkeits- Antrag. Grund: Es kämen auf sie tausende Euro an Umlagebeiträge zu.

Rechtsstaatlichkeit hängt nach Auffassung einiger Kommunen offenbar doch von der Kassenlage ab.

MAWV

18 Responses to MAWV-Schock: Nur Zeuthen und Mittenwalde für Altanschließer Gerechtigkeit

  1. Uwe Rappe
    12. Dezember 2020 at 16:44

    @ LaLeLu Einem Zugezogenem ist die Logik vom MAWV nachzuvollziehen, Hinweise von Betroffene werden aber bekämpft ?

    Sie haben wieder übersehen, dass es 2 Weltkriege gab und der MAWV erst 1994 gegründet wurde. Sie haben übersehen, dass wegen Rückgabeansprüche der Berliner Wasserbetriebe auf das Netz und das Wasserwerk Eichwalde, diese Mitglied des MAWV wurden.

    Sie haben vergessen, dass der 3 Verbandsvorsteher vom MAWV – ein Herr Albercht, öffentlich erklärt hat, dass der MAWV keine Altanschließerbeträge braucht.

    Sie haben übersehen, dass der MAWV in der Anhörung zum BBI erklärt hat, alle technischen Anlagen für den BBI zu errichten und zu bezahlen. Welche Bedeutung spielt der BER beim MAVW – fragen Sie Dr. Haase. Er hatte maßgeblich alle Beitragsfragen durchgeboxt.

    Was Ihre Aufstellung zu den Beiträgen betrifft, haben Sie ausgeblendet, dass es Häuser und Grundstücke gibt, die nicht 2 geschossig bebaut sind. Altanschließer gibt es auch für Abwasser.

    Auch ist fast unbekannt, dass nicht wenige gar keine Beiträge bezahlt haben, weil wegen Rechtsstreitigkeiten Verfristungen eingetreten sind.

    Auch stimmt Ihre Aussage nicht, dass der MAWV bei verlorenen Prozesse nicht, dass dafür alle bezahlen. Für diese Leute hat der MAWV ein Gebührenmodell geschaffen, was keinesfalls dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend Grundgesetz entspricht..

    Es verwundert, dass der MAVW nicht deutlich genug erklärt, dass er vom Landrat – vertreten durch die Kommunalaufsicht gezwungen wurde, Altanschließerbeiträge zu erheben, obwohl die Gesetzeslage ein reines Gebührenmodell zugelassen hat.

    Es verwundert, dass die Staatshaftung nicht greift, da der Gesetzgeber nachweislich Fehler gemacht hat.

    Dank seiner Bürger und Gerichten, Dank der Zugezogenen und ihrer Rechtsvertreter , die sich keine Mühe geben, ist diese Situation entstanden, die als Betrug an den Altanschließern nur gewertet werden kann.

  2. Jörg
    12. Dezember 2020 at 12:49

    @ LaLeLu Ich bekommen langsam Mitleid, weil Sie es nicht verstehen. Rúfen Sie doch das Wassernetz Brandenburg – Herrm Kaiser – an, vielleicht kann er es Ihnen verstandlicher rüberbringen, dass der Rechtsstaat beim MAWV versagt und versagt hat. Wenn Sie mit der Rechtssiuattion zufrieden sind und wenigsten Ihre Kasse und Ihr Rechtsverständnis in Ordnung ist ! Herzlichen Glückwünsch !

  3. LaLeLu
    12. Dezember 2020 at 10:17

    @Jörg: Wo sind denn die Guthaben aus den Gebühren seit 1913 hin?
    Nach Ihrer Argumentation müssten ja jede Menge Guthaben Anfang 1990 da gewesen sein, bzw. alle Leitungen und Anlagen nagelneu.

    Was das mit der Nebelkerze sein soll, verstehe ich nicht. Ich habe die Rechnungen so bezahlt und Geld erstattet bekommen, wie ich es geschrieben habe. Das kann ich belegen. Wenn es Ihnen nicht passt, dann kann ich das nicht ändern. Ich finde es aber als gerecht, wenn diejenigen, die keine Anschlussbeiträge gezahlt haben, mehr Gebühren zahlen. Wobei ich es gerechter empfinden würde, wenn alle Anschlussbeiträge zahlen würden. Für die Mieter, die zu viel Gebühren zahlen müssen, weil die Vermieter Beiträge gespart haben, tut es mir Leid. Diese können gar nichts dafür, dass sie höhere laufende Kosten haben.

  4. Jörg
    8. Dezember 2020 at 11:30

    @ LaLeLu Nachschlag https://www.mawv.de/service/beitraege.html

    Außerdem ist der MAWV nicht mal in der Lage – Prozesse zu verlieren, so dass Bürger und Verbände weiter klagen müssen, um die Prozeßkosten wieder zu erhalten. Soviel zur Rechtstaatlichkeit des MAWV.

  5. Jörg
    8. Dezember 2020 at 11:25

    @ LaLeLu Es bleibt Quark, weil Sie nur von sich ausgehen. Unrecht können Sie mit Ihren Zahlen nicht wieder gut machen. Es ist einfach unerträglich, für keine Leistungen zahlen zu müssen.
    Es sind einfach Rechenspielchen, die von Ihnen unterstützt werdem !

    Bürger die 1913 und später für Trink – und Abwasseranlagen, nicht nur Beiträge, sondern auch Gebühren bezahlt haben ( in den Gebühren ist der Betrieb, die Erneuerung und die Unterhaltung mit enthalten ! ) soetwas anzubieten. In meinen Augen Betrug.

    Nocheinmal- die poitische Nebelkerze hat bei Ihnen hervorragend gewirkt. Was erzählen Sie den den Menschen u.a. , die bei Abwasser auch Altanschließer sind ?

    Und was Sie schreiben, dass Leute, die erfolgreich geklagt haben, auf Kosten von anderen leben – ist noch mehr Quark. Sie haben sich nicht die Mühe gemacht, meinen Beitrag zu lesen ! Wer keine Beiträge bezahlt oder zurückerhalten hat, zahlt beim MAWV auf ewig Zeiten höhe Gebühren – nicht mitbekommen – oder nicht wahr haben wollen. Also sind diese Leute noch mal gekniffen.

  6. LaLeLu
    7. Dezember 2020 at 23:12

    @Jörg:
    Was Sie mit “Diesen Quark, dass man als Neuanschließer Geld zurück bemonnen hat, was den Betrag als Akltanschließer ausgleicht – kann man nicht mehr hören.” meinen, verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
    Ich kann Ihnen gern meine Bescheide des MAWV zeigen. Ich habe im Jahr 2000 Schmutzwasserbeiträge in Höhe von 8549,72 DM = 4283,79 EUR gezahlt.
    2011 wurden mir 812,77 EUR und 2014 nochmals 200,03 EURO Trinkwasserbeitrag berechnet = 1012,80 EURO in der Summe.
    Am 16.3.2015 erhielt ich 953,20 EURO an Schmutzwasserbeiträgen zurück.
    Unter dem Strich waren es also knapp 60 EURO, die ich wirklich noch mal los geworden bin. Meinen Nachbarn müsste es allen gleich ergangen sein, denn 2000 wurde die Abwassserleitung bei uns gelegt.
    Wer keine Anschlussbeiträge zahlt, weil entweder nichts berechnet oder erfolgreich geklagt wurde, spart die eigenen Taler auf Kosten der anderen Zahler. Das ist sicher juristisch korrekt, aber in meinen Augen nicht in Ordnung. Für Jörg scheint das aber gerecht zu sein. Für mich ist es das nicht.

  7. Jörg
    7. Dezember 2020 at 11:17

    @ Christian Dorst Hallo ? Der Palast der Republik mußte wegen Unrecht weichen – Was ist Recht ? Sind für Sie Häuselbauer nur Kultur am Standort ????

    Sie als Stadtverordner haben und wollen nicht verstehen, was man hier den Bürgern antut. Die Generation – wir beliben hier – hat den Kopf für alles hingehalten müssen und wird wieder veralbert zugunsten von Besserverdienern und Schlaumeiern , die auch in den Etagen des MAWV sitzen. Auch Sie- Herr Dorst – dulden derartige Aussagen von Ripplinger, die Rückzahlung und Gebührenerhebung würde nur die armen Mieter treffen. Wo ist denn die Offenlegung der Anschlußbeiträge für den BER , die Gefügelhöfe von Sekt ….. Wo ist den die Abrechnung von der Überlandleitung vom Klärwerk KW nach Waßmannsdorf – wo ? Wo ist der Nachweis, dass nur die DNWAB die Betriebsführung übernehmen kann ? Wo steht denn, dass die DNWAB eine Betrieb der Kommunen ist ?- Im HAndels – und Gewerberegister ?

    Auch gibt es Satz . Eine Umstellung zum Gebührenmodell wird es mit mir nicht geben ( S: ) Daraus schlußfolgern Sie, dass es keine ” Gerechtigkeit gibt : Armutzeugnis und das als politisch Verantwortlicher !

    Es gibt nur die Schlußfolgerung, dass der ganze Vorstand des MAWV weg muß- da kein Ansatz für eine Verständigung es mehr gibt. Rechtsgrundlagen kann er nicht liefern und hält sich auch nichts ans Gesetz ! – Auch Sie würden bei einen Einkauf, nicht dreimal bezahlen wollen – und hier passiert es, auch noch für eine Zwangsmaßnahme ! ( Anschluß – und BEnutzungszwang )

    Diesen Quark, dass man als Neuanschließer Geld zurück bemonnen hat, was den Betrag als Akltanschließer ausgleicht – kann man nicht mehr hören. Die Vernebelung hat politisch bestens fundktioniert, genauso, dass die Gemeinden eine Umlage bezahlen müßten.

    Komischer Weise hat der MAWV das Gebührenmodell bereist eingeführt – Herr Dorst,dass wissen Sie . Und zwar für die Altanschließer, die vor Gericht obsiegt haben.

    Peter Albrecht hat seinerseit viele richtige Dinge gesagt, an die man sich jeder erinnern sollte. Nur die unberechtigte und gesetzwidrige Weisung der Kommunalaufsicht hat hier gewirkt. Und keiner will das eingestehen ! Was jetzt gewollt ist, ist ein Ergebnis von Politik, die sich an ihre eigenen Vorgaben nicht mehr erinnern will.

  8. LaLeLu
    7. Dezember 2020 at 02:47

    @Patriot und Oliver:
    Wo ist das Geld geblieben?
    Ich habe das, was ich als Altanschließer für Trinkwasser bezahlt habe, durch gesenkte Anschlussbeiträge für das Abwasser wieder bekommen.
    Um die EU-Wasserrichtlinie umzusetzen könnten Großverbraucher Aufschläge statt Rabatte für den Wsserverbrauch zahlen. Aus dem Plus könnten z.B. die Beiträge die von Grundstückseigentümern eingetrieben wurden, die bereits 1990 angeschlossen waren, zurück geführt werden oder deren Wassergebühren gesenkt werden, bis die Beiträge zurück sind.
    Wäre zwar ungerecht gegenüber den Neu-Anschließern aber wen kümmerts?

  9. Christian Dorst
    6. Dezember 2020 at 21:06

    Was für ein Furor werter „Patriot“, „romeoindia“ und „Jörg“.
    Warum? Ich habe lediglich die hier im Artikel gebrauchte Formulierung „Gerechtigkeitsantrag“ hinterfragt, nichts weiter.
    Ich habe, da selbst vor Jahren betroffen (KMS), volles Verständnis für die Wut. Uns ging es damals nicht anders, im Gegensatz zu vielen unserer damaligen Nachbarn haben wir durch Widerspruch nach einigen Jahren unser Geld zurück erhalten.
    Hier in KW gehören wir zu jenen, welche nach 2000 ihren Anschluss bekommen und entsprechend bezahlt haben. Nach meinem Dafürhalten ist der Zeuthener Vorschlag jedoch nicht geeignet Rechtsfrieden herzustellen, er schafft neue Ungerechtigkeit.
    Und noch am Rande eine Anmerkung zur Abstimmung in KW:
    Der Bürgermeister hat der SVV eine Beschlussvorlage zugearbeitet, welche kaum als Werbung zur Zustimmung zum Zeuthener Vorschlag missverstanden werden konnte, sein Kämmerer hat dann folgerichtig auch dafür geworben, nicht zuzustimmen. Wer daraus jetzt ein Einstehen des KWer Bürgermeisters für die Interessen der Altanschliesser ableitet, ist dem politischen Blendwerk sauber auf den Leim gegangen.

  10. Uwe Rappe
    4. Dezember 2020 at 19:25

    Der MAwv ist pleite wie der BER. Dr. Hasse hatte sich so schon ausgedacht, der blühende BER wird dann auch Geld in die Kassen des MAWV spülen . Schief gegangen – und nun sind die Politiker alle Scheinheilige

  11. Jörg
    4. Dezember 2020 at 18:19

    @ Christian Dorst Dorst setzen Note Sechs . Die Stadt Lübben u.a. haben das Unrecht behoben und auf ein Gebührenmodell umgestellt. Was beim MAWV mit Ihrer Hilfe – Herr Dorst – betrieben wird, ist einfach billige Anmache.

  12. romeoindia
    4. Dezember 2020 at 15:17

    »Rechtsstaatlichkeit hängt nach Auffassung einiger Kommunen offenbar doch von der Kassenlage ab.«
    Im Fall der 37 Stimmen von Königs Wusterhausen möchte ich präzisieren – nicht nur von der Kassenlage, sondern von der (Un)Einsicht der SVV-Abgeordneten. Die haben in großer Mehrheit in KW gegen die Rückzahlung votiert und das dem BM mitgegeben. Was hätte er tun sollen – sich gegen das Votum der SVV positionieren? Die Bereitschaft der meisten Fraktionen, sich hier für eine gerechte Lösung einzusetzen, war schon vor 2 Jahren nicht gegeben.

    So wurde unter anderem schon 2018 vorgebracht, dass es besser sei, die Eigentümer von Wohnraum würden eine größere Last tragen als die Mieter. Also nicht nach dem Motto »verbrauche ich viel, zahle ich halt viel« (Gebührenmodell), sondern »welche Klientel kann ich besser gegen eine andere ausspielen«. Der Beitrag von Herrn Dorst dazu spricht Bände.

    Natürlich gab und gibt es eine gerechte Lösung!

    Warum haben eigentlich andere Kommunen (Lübben seit 2014, Jüterbog/Luckenwalde, Cottbus 2018 und viele andere) nicht diese Problematik? Weil sie sich – teils bereits vor vielen Jahren! – der eklatanten Ungerechtigkeit gestellt haben und sie beseitigt haben!

    Wo sind denn eigentlich die Gelder, die die Menschen hier gezahlt haben (im Unwissen, dass sie nicht hätten zahlen zu müssen) und die der MAWV wenigstens auf ein Sonderkonto hätte geben müssen – spätestens nachdem der Verdacht der ungesetzlichen Erhebung aufkam?

    Wer eigentlich sollte den Bürgern das ihnen zustehende Geld zurückzahlen, das man ihnen in diesem Land genommen hat, wenn nicht dieses Land?

    »Die Bürger« haben davon profitiert, dass »anderen Bürgern« mehr genommen wurde als rechtens war! Bezogen auf KW immerhin einige zig Millionen! Wobei neben den »Bürgern« ja wohl in erster Linie die drei Großkonzerne Wiesenhof, Tropical Island und BER die Profiteure sind… Ohne sie bräuchte man hierzulande gar keine dermaßen irre dimensionierten Kläranlagen; also wären gerade sie in erheblichem Maße an den Kosten zu beteiligen! Sie würden dann auch sicherlich Fördergelder vom LAND erhalten, im Gegensatz zum einzelnen Altanschließer, der all das auf seinen Schultern zu tragen hat, SPD und Co. sei Dank….

  13. Christiane
    4. Dezember 2020 at 14:52

    Kolberg unterstützt die Kita Ritterfleck nur aus Eigennutz.
    Wäre es möglich daß der Enkel dort ist und /oder die Tochter da arbeitet?
    Aber Schulsozialarbeit torpedieren.
    Hat der Wendehals heute schon Visitenkarten im Neubaugebiet verteilt?

  14. Petra
    4. Dezember 2020 at 14:12

    CDU Mann Kolberg ist der größte Wendehals, dem ich je begegnet bin. Dagegen ist Egon Krenz ein Waisenknabe.
    https://www.schulzendorfer.de/der-wendehals-cdu-politiker-erst-wollte-er-jetzt-nicht-mehr/
    @Rosa Klein: Irgendwie bringst Du was durcheinander. Nur die Linken und die AfD haben sich für die Rückzahlung ausgesprochen. Alle Altanschließer sollten sich das merken und den Verweigern in SD (CDU;SPD;GRÜNE;FDP) im nächsten Jahr die Quittung dafür geben.

  15. Oliver
    4. Dezember 2020 at 13:40

    Das das was jetzt entschieden wurde Unrecht ist weiß man sogar ganz genau, dazu gab es ein Urteil des höchsten Gerichtes.

    In Brandenburg ist es aber so Politik muß sich nur an Gesetze halten wenn es in den Kram passt. (BER Nachtflugverbot per Volksbegehren durchgestzt von der Politik aber als “machen wir erst mal nicht” beiseite gewischt)

    Wo ist das Geld geblieben ? Warum wird nicht aufgeklärt ?
    Ich vermute mal BER-Quersubventionierung und da wird sicher von den höchsten Stellen gewünscht, daß das nie aufgeklärt wird…

    Die Greta mal mit glücklichem Gesicht zu sehen wäre schon mal was Neues und wenn ein verbrauchsabhängiges Gebührenmodell dazu beiträgt bin ich dafür (Sonst auch).

    Fehlendes Geld als Argument kann man nicht gelten lassen, jede Milliarde die der BER versenken will bekommt er in den A… geblasen.
    Das Land als Mitschuldiger darf sich da nicht drücken, sondern wäre eigentlich in der Pflicht als Vorbild voranzugehen.
    (Ich habe Dank Klage mein Geld zurück, es darf aber nicht sein, daß wer in den Rechtsstaat vertraut hat jetzt Bürger zweiter Klasse ist.)

  16. Rosa Klein
    4. Dezember 2020 at 13:22

    Bürgermeister Mücke hätte für seine Gemeinde und ihre Bürger stimmen müssen, statt dessen hat er sich dagegen entschieden , wieder einmal ! Von Gerechtigkeit halten die Linken ja nicht viel , wie man schon in der GV sehen konnte , wo alle drei Linksfraktionen gegen die Rückerstattung gestimmt hatten.

  17. Patriot
    4. Dezember 2020 at 09:54

    Klasse Statement Christian! Könnte auch vom Vorsitzenden der Schulzendorfer GV gekommen sein der sich mit seiner Meinung (mal wieder) 180 Grad gedreht hat.

    Was versuchst du damit zu sagen? Willst du wissen was gerecht ist?

    -Fakt ist, vor gut 10 Jahren musste ich einen Anschluss bezahlen, den es seit vor meiner Geburt in meinem Haus gibt.

    -Fakt ist, dass Geld sollte laut damaligem Verbandschef auf ein Sperrkonto bis zur Klärung des Sachverhalts

    -Fakt, der Chef damals sagte, dass Geld würde nicht benötigt werden, man bräuchte es nicht.

    Wo ist also dieses Geld geblieben???
    Was wurde damit gemacht???
    Bisher gibt es zum Verbleib genau NULL Aufklärung!!!

    Es wurde wohl für die Aufgaben des Verbands ausgegeben wovon dann ganz sicher alle Bürger partipiziert haben.

    Also können jetzt auch alle zusammenlegen und dieses Geld zurückzahlen!
    Das haben auch (leider nur) 4 GV in Schulzendorf erkannt.

    Was soll daran komplex sein Christian? Klar ist wohl, dass nach so langer Zeit immer nur noch versucht wird alles durch nichtssagende und schwammige Erklärungen zu verwaschen.
    Ich kenne Altanschließer die mittlerweile auf Grund von hohem Alter gestorben sind……auch eine adäquate Möglichkeit das Ganze auszusitzen. Weil Altanschließer meistens ja auch älter sind. Macht die Politik ja auch nicht zum ersten mal.

    Versuch uns nicht ein A für ein B zu verkaufen lieber Christian. Solange ich noch klar denken kann, will ich zumindest wissen was mit den ganzen Millionen passiert ist.
    Ich könnte echt aus der Haut fahren, wenn ich sowas lese wie: …ist alles zu komplex, kann man keine Gereichtigkeit mehr herstellen, alle zahlen zu lassen ist nicht gerecht….
    Gerecht ist aber, unegerechtfertigt Anschlussgebühren für jahrzehnte alte Anschlüsse einzuziehen und dann nicht mal sagen zu könne was damit gemachr wurde???

    Das Problem der Altanschließer ist mittlerweile das, dass viele “Entscheider” (abgesehen vom Schulzendorfer Wendehals) garkeine Altanschließer mehr sind, bzw. dieses Gebühr von den Vorbesitzern ihrer Häuser entrichtet wurden.
    Kann man ja auch sehr schön in der Schulendorfer GV sehen.
    Man schaue sich nur an wer da gegen die Rückzahlung gestimmt hat……..ganz sicher keine Altanschließer!!!

    Lieber Christian, bitte nochmal genau nachdenken, bevor du versuchst die Leute zu verschaukeln. Das haben schon andere vor dir versucht und sind damit gescheitert. Es gibt noch Altanschließer die klar denken können und genau wissen was gerecht ist.
    So wie es bis jetzt gehandhabt wurde, ist es dass definitiv nicht!

  18. Christian Dorst
    3. Dezember 2020 at 22:31

    „Gerechtigkeitsantrag“ ? Ist es an dem? Was ist überhaupt „gerecht“?
    Ist es dann also gerecht, dass aus dem kommunalen Haushalt (zu Lasten aller Bürger der Gemeinde) die „Ungerechtigkeit“ gegenüber den Altanschließern getilgt wird?
    Das Problem ist mittlerweile derart komplex, dass sich wohl je nach subjektiver Sicht, keine gleichzeitige „Gerechtigkeit“ für alle mehr herstellen lässt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige