Kita Beiträge – Falsche Daten, teure Eltern Gebühren?

15. April 2017
Von

Folgt der Panne um die verfassungswidrig erhobenen Altanschließerbeiträge jetzt ein Skandal um fehlerhaft vorgenommene Kitakosten Kalkulationen in zahlreicher Kommunen, vielleicht sogar im gesamten Land Brandenburg?

Kita Hollerbusch (Foto:Wolff)

Kita Hollerbusch (Foto:Wolff)

Bundes Zuschüsse teilweise unter den Teppich gekehrt?

16 Familien führen ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg. Dabei geht es um die Anfang des Jahres beschlossene Kitasatzung der Gemeinde Schönefeld, die deutliche Mehrbelastungen von Familien im Vergleich zur vorangegangenen vorsieht.

In dem Verfahren soll die Satzung für null und nichtig erklärt werden. Der Grund: Die Kalkulation sei fehlerhaft vorgenommen. So sollen darin Zuschüsse des Landes und des Bundes unzureichend berücksichtigt worden sein.

Die Kläger berufen sich dabei auf die Antworten der Brandenburger Landesregierung zu zwei Kleinen Anfragen (Drucksache 5/8744 und 6/2452) der CDU – Fraktion im Brandenburger Landtag, dass lediglich 20 Prozent der vom Bund bereit gestellten Mittel für Betriebskosten von Kindertagesstätten an die Kommunen weitergereicht werden.

Träfe dass zu, könnte das ein politisches Beben in Potsdam auslösen. Es würde bedeuten, dass nicht sämtliche Förderbeträge in die jeweilige Kitakostenkalkulation eingeflossen sind. Doch gerade das ist nach dem Brandenburger Kitagesetz zwingend. Somit würden die Kommunen dazu genötigt, Eltern bei der Berechnung der Gebühren über das notwendige Maß hinaus zu belasten.

Politik weiss über falsche Kalkulation Bescheid

Nach Darstellung der Bürgerinitiative Schönefeld (BIS) wisse das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), dass zahlreiche Kommunen ihre Berechnungen fehlerhaft kalkulieren.

So wurden Bildungsstaatssekretär Dr. Thomas Drescher (SPD) und die Landtagsabgeordnete Tina Fischer (SPD) im November 2016 von der BIS darüber unterrichtet, dass die Gemeinde Schönefeld in ihrer Kitakalkulation eine Verwaltungskostenpauschale von 600.000 Euro berücksichtigt, was unzulässig sei.

Die BIS in einer Stellungnahme: „Das MBJS weigert sich aber, diese Problematik durch die Veröffentlichung einer einwandfreien Musterkalkulation zu beheben. Die Begründung war seinerzeit, dass es seitens des Bildungsstaatsekretärs Befürchtungen gäbe, die Kommunen würden sich dann an das MBJS wenden und mehr Haushaltsmittel verlangen.“

Über den Stand im hoch brisanten Normenkontrollverfahrens wird die im Kitarecht angesehene Anwältin Angela Heinssen, die alle 16 Eltern vertritt, am 5. Mai 2017, 17 Uhr, im Gemeindezentrum Großziethen informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige