Schulzendorf. Zwar gilt im Wald, „Betreten auf eigene Gefahr“. Allerdings haben Waldbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht, so beispielweise an Straßen und waldnaher Bebauung.
Im letzten Spätsommer wurden die Bäume im Waldstück entlang der Kölner Straße, zwischen Freiligrath- und Herweghstraße, durch einen Experten unter die Lupe genommen. Ergebnis: Für jedermann erkennbar und ohne jeglichen Zweifel könnten einige Bäume in allernächster Zeit umschlagen. Der Eigentümer, ein Unternehmen aus Hildesheim, unternahm allerdings nichts.
Die Straße wird regelmäßig von Kindern aus Neu Schulzendorf und dem Mühlenschlag auf dem Weg zur Schule genutzt.
Letzten Freitag blies in den frühen Morgenstunden ein Wind der Stärke 5. Es trat das ein, was vorhersehbar war. Eine etwa 12 Meter hohe Kiefer kippte um und lag quer auf der Straße. Andere Bäume wurden entwurzelt, hielten sich gegenseitig und drohten auf die Straße zu stürzen – Lebensgefahr! Sieben Kameraden der Feuerwehr kamen mit zwei Einsatzfahrzeugen und Räumtechnik und beseitigten die Gefahren.
Dem lieben Gott sei Dank, Kinder kamen nicht zu schaden.
Wenn der Hildesheimer Waldbesitzer keine Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreift, dann kann das Rathaus die Beseitigung kurzfristig anordnen. Doch Ordnungsamt und Bauhof sind offenbar auf einem Auge blind.
Wenn die Niedersachsen schon ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, sollten sie wenigstens die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen. Nicht das dafür auch noch die Schulzendorfer Steuerzahler geradestehen müssen.
wie sieht es mit dem “Volkspark” aus? War einmal ein Erholungspark!
Gibt es in Schulzendorf noch ein Ordnungsamt ?
Was hat der Bauhof damit zu tun? Es ist und bleibt das Ordnungsamt zuständig, wenn die nicht tätig werden, wie mann ja im gesamten Ortsbild sehen kann. Kann auch niemand etwas unternehmen.