Kein Geld für KINDER SICHERHEIT, aber super teures Tablet für den FRIEDHOF!

10. Mai 2016
Von

Geld für ein Topf Farbe, um Kraftfahrer an die 30 km/h – Zone durch eine zusätzliche Kennzeichnung auf der Fahrbahn zu erinnern und so für mehr Sicherheit der Kinder zu sorgen, fehlt nach Aussagen von Bürgermeister Mücke im Gemeindehaushalt.

Doch 5.300 Euro für die Anschaffung eines Spezial Tablets zur Bewirtschaftung des Friedhofs, einschließlich Folgekosten, will sich das Rathaus leisten und sich die Investition vom Gemeinderat absegnen lassen.

Einmal im Jahr muss die Standsicherheit von Grabmalen und Einfassungen gecheckt werden. „Die erhobenen Daten werden direkt an das digitale Friedhofsverwaltungssystem übergeben und die betroffenen Grabrechtsinhaber und Angehörigen können schnell von der drohenden Gefahr informiert werden.“, heißt es im Mücke Antrag.

Die Computertechnik ist nach Angaben der Verwaltung auch deshalb so teuer, weil sie bei Hitze, Kälte und Regen zum Einsatz kommt. (Foto: mwBild)

Die Computertechnik ist nach Angaben der Verwaltung auch deshalb so teuer, weil sie bei Hitze, Kälte und Regen zum Einsatz kommt. (Foto: mwBild)

11 Responses to Kein Geld für KINDER SICHERHEIT, aber super teures Tablet für den FRIEDHOF!

  1. Olli
    14. Mai 2016 at 09:59

    Ich kann nur den Kopfschütteln …..krank ist das!

  2. Obelix
    12. Mai 2016 at 17:49

    Das sind doch nur Symptome vom Ganzem. Jagd ihn doch einfach zum Teufel und wir verwalten die Gemeinde selber. Laut Bundesverfassungsgericht vom 27.7.2012 (BVerfg,2 Bvf 3/11) ist das Wahlgesetz verfassungswidrig und es wurde nichts geändert. Auch sollte man sich fragen ob das Grundgesetz überhaupt noch einen Geltungsbereich besitzt. Art.23 alte Fassung Dieses Grungesetz gilt zunächst im Gebiet der länder Baden,Bayern,Bremen,Gross-Berlin,Hamburg,Hessen,Niedersachsen,Nordrehein-Westpfalen,Rheinland-Pfalz,Schleswig-Holstein,Württenberg-Badenund Württenberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach dem Beitritt in Kraft zusetzen. Tja schön aber der Art. 23 wurde am 23.9.90 aufgehoben und in die Präampel versetzt. Also vor dem 3.10.90 das stinkt doch. Vorab”Präampel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit”! Es gab wohl 2 Möglichkeiten zur Wiedervereinigung über Art. 23 oder Art. 146 man hat sich für den 23er entschieden! Der Vorteil lag wohl darin begründet,dass über einen Staatsvertrag in einem Gesetzgebungsakt viele Probleme der Wiederv. bearbeitet werden konnten. Mit den 146er hätten wir eine Verfassung und wie kann unser Grundgesetz seit dem 23.9.90 noch gültig sein??? Also hat unser König den überhaupt eine Rechtsgrundlage? Denkt doch mal drüber nach werden wir den nicht alle verarscht also hört auf mit dem gepicke und gehacke und informiert euch. Ihr seit doch die Schlauen!!!

  3. Meckerkopf
    12. Mai 2016 at 08:55

    Natürlich kann man 5000 Euro für solch eine Spielerei ausgeben. Aber nur dann, wenn man das Geld dazu hat.

  4. Sprachlos
    12. Mai 2016 at 07:13

    Um einmal im Jahr eine Kontrolle der Gräber durchzuführen solch eine Investition. Mir fehlen die Worte.

  5. Neumann
    11. Mai 2016 at 19:43

    Da kommt meine nächste Frage… Welche Telefonanlage kostet 30000 Euro? Was kann die so tolles? Ich muss immer 3 Angebote auf Arbeit einholen. Kennt man wirklich 3 Leute die einem solche Angebote schreiben? Was bekommt man dafür? Die Preise hören sich stark nach Vetternwirtschaft an….

  6. Sauer
    11. Mai 2016 at 06:04

    @Neumann: Super Kommentar. Solange 5.000 Euro für dieses Teil und 30.000 für eine nur wenige Jahre alte Telefonanlage vorhanden sind, braucht mir keiner mit einer Grundsteuererhöhung oder der Anhebung von Kita Gebühren kommen. Es bewahrheitet sich wieder, fremdes Geld gibt sich am leichtesten aus.

  7. Eichberger
    10. Mai 2016 at 22:45

    Menschen, die die Ruhestätte ihrer Angehöigen regelmäßig besuchen, werden bereits im Ansatz irgendwelche Gefahren in der Substanz der Grabstätte erkennen und dafür sorgen, dass Teile wieder in Ordnung gebracht werden. Und diejenigen, die es über längere Zeit soweit kommen ließen, dass eine Grabstätte zusammenfällt, werden auch nach einer Tablet Information die Gefahr nicht beseitigen. Aus welchen Gründen auch immer. Die Anschaffung ist in meinen Augen völliger Quatsch.

  8. Horst
    10. Mai 2016 at 20:08

    Makaber, aber wahrscheinlich ist ein Stiel dran um damit zu graben und gleichzeitig berchnet eine App dabei den Aushub und stellt den zeitgleich online in Rechnung.

  9. Ulf
    Ulf
    10. Mai 2016 at 20:05

    So langsam kann man in diesem Amt niemanden mehr ernst nehmen.

  10. Neumann
    10. Mai 2016 at 19:21

    Welches Tablet kostet 5300 Euro? Kann das fliegen?

  11. Bürger Zweiter Klasse
    10. Mai 2016 at 17:50

    jepp,

    deshalb braucht ja der Friedhof auch einen Internetanschluss

    Geld rausschmeissen leicht gemacht

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