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Mücke ist am 6.3.2014 eisleckend auf dem Fahrrad unterwegs gewesen. Also STVO gilt für ihn nicht, Vorbildwirkung auch nicht- na ja war – ja auch vor der Schule in Eichwalde
@ MorkVomOrk Hallo deutsches Krümmel ! Zeige mir bitte die Vorschrift, in dem ich Deine Wohnung verlärmen darf- Kannst nicht.
Vielleicht solltest Du bei der Frage einfach mal in die STVO schauen, das sind Bewegung und Benutzung geregelt. Der Bereich ist jedenfalls keim Weg . er ist eindeutlich abgegrenzt und durch Bordanlagen zum Straßenbereich gesichert.
So zeige mir einer der hochwohlgeborenen Damen und Herren doch bitte ein Bild von jenem Schild vor diesem Platz, welches den Bereich als Fußgängerzone kennzeichnet.
Ganz schön mutig von Mücke…und dabei denkt er noch nicht einmal an seine Gesundheit. Sollte er aber …
Gerne auch so…wollte nicht so Dick auftragen!
Nein Obelix – Verfahren mit der Staatsanwaltschaft. Es ist bekannt, dass dieser Herr eine Fahrerlaubnis hat ! Keine Sonderbehandlung ! Amtsmißbrauch und zurück nach Kreuzberg !
Bussgeld…zack zack