15. Februar 2015
Von

 

7 Responses to

  1. nix
    6. März 2015 at 19:15

    Mücke ist am 6.3.2014 eisleckend auf dem Fahrrad unterwegs gewesen. Also STVO gilt für ihn nicht, Vorbildwirkung auch nicht- na ja war – ja auch vor der Schule in Eichwalde

  2. dings da
    21. Februar 2015 at 08:54

    @ MorkVomOrk Hallo deutsches Krümmel ! Zeige mir bitte die Vorschrift, in dem ich Deine Wohnung verlärmen darf- Kannst nicht.

    Vielleicht solltest Du bei der Frage einfach mal in die STVO schauen, das sind Bewegung und Benutzung geregelt. Der Bereich ist jedenfalls keim Weg . er ist eindeutlich abgegrenzt und durch Bordanlagen zum Straßenbereich gesichert.

  3. MorkVomOrk
    20. Februar 2015 at 21:07

    So zeige mir einer der hochwohlgeborenen Damen und Herren doch bitte ein Bild von jenem Schild vor diesem Platz, welches den Bereich als Fußgängerzone kennzeichnet.

  4. Fred
    17. Februar 2015 at 14:55

    Ganz schön mutig von Mücke…und dabei denkt er noch nicht einmal an seine Gesundheit. Sollte er aber …

  5. Obelix
    16. Februar 2015 at 06:05

    Gerne auch so…wollte nicht so Dick auftragen!

  6. Zack
    15. Februar 2015 at 22:14

    Nein Obelix – Verfahren mit der Staatsanwaltschaft. Es ist bekannt, dass dieser Herr eine Fahrerlaubnis hat ! Keine Sonderbehandlung ! Amtsmißbrauch und zurück nach Kreuzberg !

  7. Obelix
    15. Februar 2015 at 17:24

    Bussgeld…zack zack

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