Bis Klarheit über die Bildung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft besteht, erfolgen durch die Gemeinde keinerlei Anstrengungen, Grundstücke, die sich in ihrem Eigentum befinden, zu veräußern.
Dieses Votum wurde gestern im Hauptausschuss gefällt, der für Grundstücksangelegenheiten zuständig ist.
Hintergrund der Position sind Pläne im Gemeinderat, ein Wohnungsbauunternehmen zu gründen. Um das auf solide finanzielle Füße zu stellen, soll Grund und Boden in das Unternehmen eingebracht werden. CDU und Die Linke bereiten gegenwärtig einen Antrag vor, der Bürgermeister Mücke verpflichten soll, Voraussetzungen für die Bildung der kommunale Gesellschaft zu prüfen.
Auslöser des Standpunktes war die Kaufanfrage eines Interessenten zu einem gemeindeeigenen Grundstück in der Herweghstraße.
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