Im November 2013 hat Bürgermeister Markus Mücke bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für fünf besondere Einrichtungen (Grundschule, Kitas) Anträge auf passiven Schallschutz eingereicht.
Nun kam die Antwort vom Flughafen: „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass diese fünf besonderen Einrichtungen außerhalb des aktuellen Nachtschutzgebietes liegen und somit dem Standort nach nicht anspruchsberechtigt sind.“
Nach Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens müsste die Gemeindeverwaltung Schallpegelmessungen durchführen und nachweisen, dass im Rauminnern die Grenzwerte gemäß dem Planfeststellungsbeschluss überschritten sind, um einen Anspruch auf passiven Schallschutz zu untermauern. Bis maximal fünf Jahre nach der dauerhaften Inbetriebnahme des BER können Anträge gestellt werden.
Donnerwetter, das ist einmal eine Aussage “die Gebäude liegen nicht innerhalb des Nachtschutzgebietes” Da haben unsere Kinder ja Glück, am Tage ist nicht von Fluglärm auszugehen??? Was ist denn das für eine Aussage? Das ist ja wie im Krimi ich muss nachweisen, dass ich bestohlen wurde und die Polizei sucht dann den Dieb, um nach einem Jahr mitzuteilen – Untersuchung eingestellt keinen Täter gefunden!!