ENTHÜLLT: Gerichtshinweis belastet Bürgermeister Mücke

9. Juli 2018
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Hat Bürgermeister Mücke Abgeordneten, die ein Bauprogramm in der Münchner Straße verabschieden sollen, nur die halbe Wahrheit gesagt? Ließ er wichtige Fakten für ihre Entscheidungsfindung einfach unter den Tisch fallen? Einiges deutet daraufhin!

Verwaltungsgericht Cottbus (Foto: VG Cottbus)

Verwaltungsgericht Cottbus (Foto: VG Cottbus)

Zur Vorgeschichte: 2011 beschloss der Gemeinderat ein Bauprogramm für die Münchner Straße im Abschnitt zwischen der Salzgitter Straße und der Gemarkungsgrenze. Doch im „Zipfel“ der Münchner Straße zwischen Lessingstraße und Gemarkungsgrenze wurde durch das Rathaus keine Beleuchtung errichtet. Mückes offizielle Begründung: Es gäbe keine rechtliche Verpflichtung, eine Straßenbeleuchtung herzustellen.

Die Anlieger im “Zipfel” erhielten dennoch Beitragsbescheide für Beleuchtung, einer zog vor Gericht. Das sah den Einspruch als berechtigt an. Bürgermeister Mücke musste die Beiträge zurückzahlen.

Nun sollen Abgeordnete ein neues Bauprogramm verabschieden, dass den Bau von zwei Laternen bis zur Gemarkungsgrenze vorsieht.

Bürgermeister Mücke warb vor Gemeinderäten für die Zustimmung zum Bauprogramm und berief sich dabei auf einen Hinweis des Verwaltungsgerichts Cottbus, das den „Zipfel“ angeblich für einen eigenständigen Abschnitt hält.

“Es kam der Hinweis, dass der Abschnitt eine eigenständige Anlage sei. Wenn der Abschnitt eigenständig ist, kann auch nur er Rechnungsgrundlage sein. Wir können dann diesen Abschnitt nicht einem anderen zuordnen, um dann eine andere Beitragsbemessung hinzubekommen.”, so Mücke. Doch das alles geht aus dem gerichtlichen Hinweis gar nicht hervor!

Hier der vollständige Hinweis des Verwaltungsgerichts Cottbus.

Anwalt Heribert Hennig aus Berlin, Experte in Sachen Verwaltungsrecht, der dem betroffenen Anlieger rechtlich zur Seite steht, auf Anfrage des Schulzendorfer: „Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist eine solche Aussage eindeutig nicht zu entnehmen.“

Bedeutend ist der Hinweis der Cottbusser Rechtshüter auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. „Das Gericht zweifelt damit an, ob es sinnvoll ist, einen Waldrand wie das Gemeindezentrum auszuleuchten.“, so Anwalt Hennig.

„Wenn wir dem Bauprogramm nicht zustimmen, dann bekommen die Anlieger in dem Teil der Straße keine Beitragsbescheide. Das ist eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die bezahlt haben.“, konstatierte der Finanzexperte der Linken, Hans – Georg Bäumer.

Doch ist es gerecht, wenn zwei Anlieger, die auf Grund von Entscheidungen des Rathauses 2011 keine Beleuchtung erhielten, nun nachträglich die Errichtung von zwei Laternen zu deutlich höheren Kosten als vor Jahren allein tragen sollen?

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