Share Die Berichterstattung vom 13.02.2015 war nicht ganz vollständig. Der betroffene Rentner hat sein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, er wurde dazu schriftlich angehört, hat dann aber das angebotene Verwarngeld abgelehnt. Die Verfahrensvorschriften, letztlich auch die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Cottbus, sind eingehalten worden.







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