Share Knapp 5.000 Euro muss die Gemeinde Schulzendorf einem Grundstückseigentümer zurückzahlen, die der zuvor für Einfahrt, Straßenausbau und Beleuchtung entrichtet hatte. Grund der Rückerstattung: Das Grundstück des Anliegers wird vom Bauprogramm nicht erfasst und kann somit nicht für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen herangezogen werden. Der Betroffene hat gegen seinen Beitragsbescheid zum 16 Kilometer Straßenausbau Klage…







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